Laptop

Änderungen der EU-Mehrwertsteuerregelungen

Änderungen der EU-Mehrwertsteuerregelungen

Änderungen der EU-Mehrwertsteuerregelungen

Die Europäische Union hat wichtige Änderungen an den geltenden Mehrwertsteuerregelungen vorgenommen. Diese sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die Europäische Union hat wichtige Änderungen an den geltenden Mehrwertsteuerregelungen vorgenommen. Diese sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die Europäische Union hat wichtige Änderungen an den geltenden Mehrwertsteuerregelungen vorgenommen. Diese sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Welche Unternehmen sind von diesen Änderungen betroffen?

Alle Unternehmen sind davon betroffen. Die grössten Auswirkungen haben diese Änderungen auf Unternehmen, die Verkäufe zwischen Unternehmen und Verbrauchern*innen direkt oder über Onlineplattformen an Kundschaft innerhalb der EU tätigen. Sie gelten sowohl für Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben, als auch für Unternehmen, die ihren Sitz ausserhalb der EU haben und an Kundschaft in der EU verkaufen.*

Mit den neuen Regelungen kann Ihr Unternehmen von einfacheren Verfahren und einem reduzierten Verwaltungsaufwand profitieren. Sie können zudem Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Sie innerhalb der EU Geschäfte tätigen.

Die drei zentralen Veränderungen sind:

Pfundsymbol
Pfundsymbol
Pfundsymbol

Das Vereinigte Königreich hat bereits im Januar 2021 nach seinem EU-Austritt Änderungen an seinen Mehrwertsteuerregelungen eingeführt. Für weitere Informationen zu diesen Änderungen laden Sie bitte unsere Übersicht herunter. 


1. Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren bis EUR 22

Was bedeutet das?

Seit dem 1. Juli 2021 wird die Mehrwertsteuer unabhängig vom Warenwert auf alle in die EU eingeführten Handelswaren erhoben. Bei Sendungen mit einem Warenwert bis zu EUR 150 kann diese entweder zum Zeitpunkt des Verkaufs (durch den Zugriff auf den neuen Import One-Stop Shop (IOSS)) oder durch den Zollanmelder (FedEx) von dem*der Endkunden*in erhoben werden.

Wie wirkt sich das auf mein Geschäft aus?

Wenn Ihr Unternehmen ausserhalb der EU ansässig ist, kann Ihre Kundschaft Sendungen im Warenwert von bis zu EUR 22 nicht mehr mehrwertsteuerfrei in die EU einführen.

Ideensymbol
Ideensymbol
Ideensymbol

Wie könnte das in der Praxis funktionieren?


Szenario

Ein Unternehmen in China verkauft online ein Paar Socken mit einem Warenwert von EUR 10 an einen EU-Verbraucher.


Vor dem 1. Juli 2021

Die Sendung kann mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, da der Warenwert unter EUR 22 liegt.


Nach dem 1. Juli 2021

Alle Sendungen sind mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von ihrem Warenwert. Es gilt der Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem der*die Käufer*in seinen*ihren Wohnsitz hat.


2. Einführung eines Import One-Stop-Shop (IOSS)

Was bedeutet das?

Für E-Commerce-Sendungen mit einem Warenwert bis zu EUR 150 führt die EU einen optionalen Import One-Stop-Shop (IOSS) für die Zollabfertigung von Waren ein. Dadurch können Verkäufer*innen oder Onlineplattformen zum Zeitpunkt des Verkaufs die Mehrwertsteuer erheben und diese direkt an die Behörden abführen. Auf diese Weise kann der gesamte Prozess für die Kundschaft einfacher sowie transparenter und die Zollabfertigung effizienter gestaltet werden.

Wenn IOSS nicht verwendet wird, erhebt FedEx die Mehrwertsteuer vor der Zustellung beim Kunden und leitet das Geld an die Behörden weiter.

Wie wirkt sich das auf mein Geschäft aus?

Um sich für den IOSS anzumelden, müssen Nicht-EU-Verkäufer*innen, die nicht selbst in der EU ansässig sein, einen Vermittler*innen beauftragen, der sich in ihrem Namen registriert und die Mehrwertsteuer deklariert. Anschliessend muss der*die Verkäufer*in seine IOSS-Nummer dem für die Zollanmeldung Verantwortlichen (FedEx) bereitstellen.

Die Mehrwertsteuer auf Verkäufe, die in die EU eingeführt werden, wird anhand einer monatlichen Steuererklärung im ausgewählten EU-Mitgliedstaat abgerechnet. Von dort werden die Erklärung und die Zahlung anschliessend an die entsprechenden Steuerbehörden in den Zielländern weitergeleitet. So müssen sich Unternehmen nicht mehr in jedem einzelnen EU-Land, für die Mehrwertsteuer registrieren. 

Ideensymbol
Ideensymbol
Ideensymbol

Wie könnte das in der Praxis funktionieren?

Szenario

Ein US-amerikanisches E-Commerce-Unternehmen verkauft elektronische Geräte mit einem Warenwert bis zu EUR 150 an Kundschaft in fünf EU-Länder.


Vor dem 1. Juli 2021

Das US-amerikanische E-Commerce-Unternehmen ist verpflichtet, sich in jedem EU-Land für die Mehrwertsteuer anzumelden und diese abzuführen.


Nach dem 1. Juli 2021

Das US-amerikanische E-Commerce-Unternehmen kann die ausländischen Mehrwertsteuerregistrierungen löschen lassen und sich stattdessen in einem EU-Land für IOSS registrieren. Die Mehrwertsteuer wird dann beim Verkauf erhoben. Anderenfalls kann das Unternehmen so weitermachen wie bisher, seine Kundschaft zahlt folglich die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr.


Antworten auf Ihre IOSS-Fragen:

Informationssymbol
Informationssymbol
Informationssymbol

Um sich für den Import One-Stop-Shop (IOSS) anzumelden, sollten sich Unternehmen im IOSS-Portal eines EU-Mitgliedstaats registrieren. Unternehmen, die noch nicht in der EU ansässig sind, benötigen einen EU-basierten Intermediär, der den Mehrwertsteuerverpflichtungen nachkommt.


3. Bestimmte Onlineplattformen werden zum Erheber der Mehrwertsteuer

Was bedeutet das?

Die neuen Mehrwertsteuerregelungen der EU gelten zum Beispiel für Onlineplattformen, die die Verkaufstransaktion befördern. Sie ermöglichen es Verkäufer*innen, ihre Waren direkt an Ihre Kundschaft zu verkaufen.

Einige Plattformen (nicht ihre Verkäufer*innen) sind im Falle einer IOSS-Registrierung für die Erhebung, Meldung und Abführung der vom*von der Endverbraucher*in geschuldeten Mehrwertsteuer verantwortlich. Der IOSS gilt für Händler bei Transaktionen von bis zu EUR 150 in die EU, die über die Onlineplattform abgewickelt werden.

Wie wirkt sich das auf mein Geschäft aus?

Wenn sich eine Plattform für die Nutzung des IOSS entschieden hat, sollten Unternehmen, die darüber Verkäufe tätigen, die IOSS-Nummer der Plattform verwenden und sie der für die Zollabfertigung zuständigen Partei (FedEx) zur Verfügung stellen.

Unternehmen, die mehrere Plattformen verwenden, um ihre Waren zu verkaufen, sollten exakte Nachweise ihrer Verkäufe aufbewahren. Darüber hinaus sollten sie dem Verantwortlichen für die Zollanmeldung die entsprechende IOSS-Nummer bereitstellen.

Ideensymbol
Ideensymbol
Ideensymbol

Wie könnte das in der Praxis funktionieren?

Szenario

Ein E-Commerce-Unternehmen aus China verkauft eine Vase für EUR 90 an eine*n EU-Verbraucher*in über eine Onlineplattform, die IOSS nutzt.


Vor dem 1. Juli 2021

Der Verbraucher, der die Vase vom Händler kauft, ist dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr zu bezahlen.


Nach dem 1. Juli 2021

Die Plattform, über welche die Vase verkauft wird und die IOSS nutzt, ist dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer beim Kauf von der Kundschaft einzuziehen und sicherzustellen, dass sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet wird.


Informationssymbol
Informationssymbol
Informationssymbol

Einzelheiten zur Nutzung von IOSS und andere wichtige Änderungen der EU-Mehrwertsteuerregelungen sind über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union verfügbar.


* EU-Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Bitte beachten Sie, dass Nordirland unter den Bestimmungen des gemeinsamen Protokolls zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für Waren Teil des EU-Mehrwertsteuergebiets bleibt. Das bedeutet, dass diese neuen Vorgaben auch für Waren gelten, die aus der übrigen Welt nach Nordirland eingeführt werden.

Die zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Rechts- und/oder Steuerberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht. Vielmehr dienen diese Angaben lediglich der allgemeinen Information. Diese Informationen sind im Hinblick auf rechtliche oder sonstige Belange möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand. Die Leser dieser Informationen werden gebeten, sich an ihren eigenen Berater zu wenden, um sich über bestimmte rechtliche und/oder steuerliche Fragen zu informieren. Jegliche Haftbarkeit in Bezug auf Handlungen, die aufgrund der Inhalte dieser Seite unternommen oder nicht unternommen werden, wird hiermit explizit ausgeschlossen. Der Inhalt dieses Beitrags wird „wie besehen“ zur Verfügung gestellt. Für die Korrektheit des Inhalts wird keine Gewähr übernommen.