Versand nach Japan
Die Zollabfertigung in Japan ist relativ unkompliziert. Für regulierte Waren wie Lebensmittel, Küchenutensilien und medizinische Produkte sind jedoch zusätzliche Zertifikate und Genehmigungen erforderlich.
Welche Dokumente benötige ich für den Versand nach Japan?
Für den Versand der meisten Waren nach Japan ist ein Luftfrachtbrief, eine Handelsrechnung und eine Packliste ausreichend. Achten Sie darauf, dass die Angaben vollständig und korrekt sind.
Zusätzliche Dokumente könnten für den Warenversand einiger Arten von Produkten notwendig sein, wie z. B. bei Lebensmitteln, Küchengeräten, medizinischen, pharmazeutischen oder biologischen Produkten und Artikeln, die CITES unterliegen (Waren, die aus Pflanzen- oder Tierspezies hergestellt werden, deren Handel zur Wahrung des Artenschutzes kontrolliert wird).
Die Warenbeschreibung auf der Handelsrechnung
Eine eindeutige und richtige Beschreibung der Waren spart Zeit bei der Zollabfertigung und hilft den Zollbehörden, die Waren richtig zu klassifizieren; vermeiden Sie daher vage Beschreibungen, wie beispielsweise „Muster“, „Teile“ oder „Geschenk“ auf der Handelsrechnung und dem Luftfrachtbrief.
Die Handelsrechnung sollte in englischer Sprache verfasst sein und die Kontaktinformationen des Empfängers (z. B. Telefonnummer) sollten sowohl auf der Handelsrechnung als auch auf dem Luftfrachtbrief angegeben werden.
Handelsabkommen von Japan
Japan hat bilaterale, internationale Handelsabkommen mit vielen Ländern abgeschlossen, u. a. USA, EU, Kanada, Schweiz, Mexiko, Peru, Chile, Australien und den meisten Staaten Asiens. Diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) wurden eingerichtet, um Handel und Investitionsverfahren zu vereinfachen und damit verbundene Kosten zu reduzieren, sodass kleine Unternehmen in beiden Märkten geschäftlich tätig sein können.
Beim Warenversand aus einem Land mit einem EPA nach Japan können diese Produkte eventuell reduzierten Gebühren und Zöllen unterliegen. Um diese Regelung nutzen zu können, vergessen Sie nicht, das Ursprungsland der Waren auf der Handelsrechnung anzugeben. Je nach EPA müssen Sie ebenfalls eine Herkunftsbescheinigung oder weitere erforderliche Dokumente vorlegen.
Um mehr zu erfahren, können Sie die Datenbank über regionale Handelsabkommen der WTO konsultieren oder sich an Ihre lokale Handelskammer wenden.
Wie wird meine Sendung in Japan verzollt?
Beim japanischen Zoll gibt es drei verschiedene Abfertigungsverfahren. Welches Verfahren auf Ihre Sendung anwendbar ist, hängt von der Warenart, dem Wert Ihrer Waren und von den zum Zeitpunkt der Ankunft beim Zoll verfügbaren Informationen ab.
Manifestabfertigung (MIC)
Wie bei der Expressabfertigung in anderen Ländern gilt die Manifestabfertigung für Sendungen von geringem Wert, d. h. weniger als 10.000 JPY einschließlich CIF (Cost Insurance and Freight). Da das Paket einen geringen Warenwert hat, werden keine Zölle oder Verbrauchssteuern berechnet.
Einige Waren können nicht offenkundig freigegeben werden, da sie immer zusätzlichen Gebühren oder Genehmigungen unterliegen. Beispiele solcher Waren sind Lederartikel, Alkohol, einige Lebensmittel wie Zucker oder Reis und Bekleidung aus Strickgewebe.
Förmliche Vorabfertigung (Vordeklaration)
Hierbei handelt es sich um eine vorherige förmliche Zollabfertigung, wobei vor Ankunft der Sendung in Japan ein Vorab-Antrag auf Genehmigung beim japanischen Zoll eingereicht werden kann. Alle Arten von Gütern können mit Vorabfertigung versandt werden, solange die Unterlagen vollständig sind: Die Angaben und Beschreibung der Waren auf der Handelsrechnung sind vollständig und korrekt und alle anderen erforderlichen Dokumente wurden rechtzeitig eingereicht.
Förmliche Zollabfertigung (nach Ankunft der Sendung in Japan)
Die förmliche Zollabfertigung wird verwendet, wenn die Angaben auf der Handelsrechnung unvollständig sind, wenn eventuelle erforderliche Dokumente nicht vorab bereitgestellt wurden oder wenn der Empfänger den Service „Hold and Notify“ (Zurückstellen und avisieren) beantragt. Die förmliche Zollabfertigung kann auch für Sendungen mit hohem Warenwert verwendet werden (z. B. mit einem Zoll- und Steuerbetrag über 500.000 JPY), für die eine Genehmigung zur Einholung eines Kredits erforderlich ist. Diese Sendungen werden nach deren Ankunft in Japan verzollt.
Zollabfertigung in Japan
Ein Überblick über die drei Arten der Zollabfertigung in Japan:
Expressabfertigung |
formelle Zollabfertigung |
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In Frage kommende Sendungen und Werte |
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Dauer der Zollabfertigung |
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Erforderliche Dokumente |
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Muss ich für die Zollabfertigung in Japan weitere Dokumente einreichen?
Je nach den Waren, die Sie versenden, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen. Für reglementierte Güter wie Lebensmittel, medizinische oder pharmazeutische Produkte, Küchengeräte oder Artikel, die der CITES unterliegen, sind in der Regel zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Zu den gängigsten zusätzlichen Dokumenten gehören:
- Eine Packliste
- Herkunftsbescheinigung oder eine „Erklärung über die Herkunft“ auf der Handelsrechnung – für Länder mit einem WPA oder einem Präferenzhandelsabkommen, für die Befreiung von Zöllen und Steuern
- Bestimmte Genehmigungen oder Zertifikate für regulierte Waren
Sie versenden reglementierte Waren nach Japan? In der folgenden Liste finden Sie einen detaillierten Leitfaden über die Zollvorschriften in Japan und die benötigten Unterlagen.
Welche Produkte versenden Sie nach Japan?
Welche allgemeinen Anforderungen gelten beim Versand von Chemikalien nach Japan?
Die Einfuhr von chemischen Stoffen wird durch das Nationale Institut für Technologie und Evaluierung (NITE, National Institute of Technology and Evaluation) in Japan überwacht und ist durch das japanische Chemikalienkontrollgesetz (CSCL, Chemical Substances Control Law) sowie das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI, Ministry of Economy, Trade and Industry), das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW, Ministry of Health, Labor and Welfare) und das Umweltministerium (Ministry of Environment) geregelt. Es sollte beachtet werden, dass es unterschiedliche Anforderungen für vorhandene sowie neue chemische Stoffe gibt.
Welche Dokumente muss der Absender bereitstellen?
- Luftfrachtbrief
- Eine Handelsrechnung
- Für chemische Altstoffe – geben Sie die METI-Nummer des Stoffes (auch CSCL-Nummer genannt) auf der Handelsrechnung an. Sie können die METI-Nummer, die für Ihren Stoff gilt, im CHRIP-Suchsystem nachschlagen.
- Bei neuartigen chemischen Stoffen – wenn Sie einen chemischen Stoff importieren, der nicht mit einer METI-Nummer aufgeführt wird, müssen der Absender und der Importeur das CSCL-Verfahren für neuartige Chemikalien befolgen. Welche Tests und Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Menge und dem geplanten Verwendungszweck des neuartigen chemischen Stoffs ab, der importiert wird.
- Ein Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) oder ein ähnliches Dokument – Enthält eine Liste von Inhaltsstoffen, potenzielle Gefahren und relevante Handhabungshinweise. Dies ist insbesondere notwendig, wenn der Stoff als Gefahrgut eingestuft ist.
Welche Dokumente muss der Empfänger bereitstellen?
Für alle chemischen Substanzen – der Importeur wird häufig aufgefordert zusätzliche Dokumentation gemäß der Definition des japanischen Ministeriums für Wirtschaft und Industrie (METI) bereitzustellen. Die genauen Dokumente hängen von der Klasse oder Kategorie der chemischen Substanz und den Gründen für den Import ab. Um mehr über die Anforderungen für Ihre Sendung zu erfahren, wenden Sie sich an Ihren Frachtführer oder die japanischen Behörden (zum Beispiel an das NITE, National Institute of Technology and Evaluation), damit Sie die Formalitäten im Voraus vorbereiten können.
Welche Sonderangaben müssen in der Warenbeschreibung enthalten sein?
- Die Identität der Chemikalie (Name und CAS-Registriernummer)
- Die METI-Nummer (CSCL-Nummer) der Chemikalie über das CHRIP Suchsystem
Welche allgemeinen Anforderungen/Vorschriften gelten beim Versand von CITES-Waren?
CITES, auch bekannt als Washingtoner Übereinkommen, ist ein multilaterales Abkommen zum Artenschutz gefährdeter Pflanzen und Tiere. Um Waren aus Tier- oder Pflanzenspezies zu versenden, die den CITES-Bestimmungen unterliegen, müssen Absender und Empfänger folgende Dokumente vorlegen.
Welche Dokumente muss der Absender bereitstellen?
- Luftfrachtbrief
- Eine Handelsrechnung
- Ein CITES-Zertifikat (Originalversion)
Welche Dokumente muss der Empfänger bereitstellen?
Je nach Spezies eine Einfuhrgenehmigung oder ein Vorabbestätigungsvermerk – für Spezies in Anhang I von CITES: eine vom japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) ausgestellte Einfuhrgenehmigung; für Arten in den Anhängen II und III von CITES: ein vom METI ausgestellter Vorabbestätigungsvermerk
Welche Informationen müssen in der Warenbeschreibung enthalten sein?
- Eine Beschreibung des tierischen oder pflanzlichen Materials, das im versendeten Artikel enthalten ist (z. B. Pfauenfeder, Waranleder, Mahagoniholz)
- Die wissenschaftliche Bezeichnung von gefährdeten Pflanzen- oder Tierspezies, die im Produkt enthalten sind (z. B. Pavo muticus, Varanus bengalensis, Swietenia macrophylla)
- Ursprungsland
Welche allgemeinen Anforderungen gelten beim Versand von Bekleidungswaren und -zubehör nach Japan?
- Kommerzielle Sendungen von gestrickter Textilkleidung und Lederwaren können nicht über die Manifestabfertigung abgefertigt werden. Sie müssen eine Pre-Clearance oder formelle Freigabe durchlaufen.
- Für Waren aus Leder oder Tierfell muss die wissenschaftliche Bezeichnung der Tierspezies angegeben werden, um festzulegen, ob es sich um eine gefährdete Tierspezies handelt und somit CITES unterliegt.
Welche Dokumente muss der Absender bereitstellen?
Welche Dokumente muss der Empfänger bereitstellen?
Der Empfänger muss keine zusätzlichen Dokumente für die Zollabfertigung vorlegen.
Für Lederschuhe: Es wird empfohlen, zu überprüfen, ob die Sendung unter das zugelassene Einfuhrkontingent fällt. Wenn der Empfänger über ein Zollkontingent-Zertifikat für die Einfuhr verfügt, das vom Ministerium für Internationalen Handel und Industrie (Ministry of International Trade and Industry) ausgestellt wurde, legen Sie es bitte im Voraus den Zollbehörden vor.
Welche Informationen müssen in der Warenbeschreibung enthalten sein?
Bekleidung
- Art des Kleidungsstücks (z. B. Rock, Bluse, Jacke)
- Die Zusammensetzung des Gewebes (z. B. 100 % Baumwolle; 20 % Nylon, 80 % Wolle)
- Gewebekonstruktion (z. B. gewebt, gestrickt, nicht gewebt)
- Für wen die Kleidung hergestellt wurde (z. B. Frauen, Männer, geschlechtsneutral, Kinder, Babys)
Schuhe
- Art der Schuhe (z. B. Sportschuhe, Skischuhe, High Heels)
- Bei Sportschuhen – Sportart (z. B. Laufen, Skifahren, Fußball)
- Laufsohle und Obermaterial (Oberteil der Schuhe) (z. B. Kunststoff, Gummi, Leder, Stoff)
- Für Lederschuhe – die vollständige wissenschaftliche Bezeichnung der Spezies und das Ursprungsland müssen angegeben werden, um zu prüfen, ob das Produkt den CITES-Bestimmungen unterliegt oder nicht.
- Für wen die Schuhe hergestellt wurden (z. B. Frauen, Männer, geschlechtsneutral, Kinder, Babys)
- Anzahl in Paaren (erforderlich auf der Rechnung)
Taschen
- Art der Tasche (z. B. Portemonnaie, Handtasche, Rucksack)
- Die Zusammensetzung des Gewebes (z. B. 100 % Baumwolle, 100 % Nylon, 100 % Leder)
- Für Ledertaschen – Die vollständige wissenschaftliche Bezeichnung der Spezies und das Ursprungsland müssen angegeben werden, um zu prüfen, ob das Produkt den CITES-Bestimmungen unterliegt oder nicht.
- Für Ledertaschen asiatischer Herkunft – Die japanischen Zollbehörden könnten nach zusätzlichen Dokumenten fragen (wie z. B. Beleg oder Katalog zur Identifizierung der Waren)
Armbanduhren
- Art der Uhr (z. B. automatische Uhr, Quarzuhr)
- Zusammensetzung des Uhrengehäuses (z. B. 18K Gold, Edelstahl, Titan, Keramik)
- Uhrenbandmaterial (z. B. Edelmetall, Basismetall, Textil, Leder)
- Für Lederbänder – die vollständige wissenschaftliche Bezeichnung der Spezies und das Ursprungsland müssen angegeben werden, um zu prüfen, ob das Produkt den CITES-Bestimmungen unterliegt oder nicht.
Welche allgemeinen Anforderungen gelten beim Versand von Kosmetik und arzneimittelähnlichen Produkten nach Japan?
- Die Einfuhr von Kosmetik (z. B. Make-up, Parfum, Seife) und arzneimittelähnlichen Produkten (vorbeugende Behandlungen und Produkte) ist durch das Arzneimittelgesetz in Japan geregelt.
- Arzneimittelähnliche Produkte werden als kosmetische Produkte mit aktiven, vorbeugenden oder stimulierenden Wirkstoffen definiert (z. B. Sunblocker, Deodorant, Hautaufhellung, Produkte zur Anti-Aging oder Akne-Behandlung). Arzneimittelähnliche Produkte werden getrennt von rezeptfreien Medikamenten eingestuft, enthalten aber dennoch schwache, rezeptfreie Arzneimittel , die gegen leichte körperliche Beschwerden helfen können (z. B. Vorbeugung von Übelkeit, Haarentfernung oder Stimulation des Haarwachstums, Linderung von Beschwerden wie Hautausschlag oder Schmerzen oder Abwehr- bzw. Vernichtungsmittel von Schädlingen wie Läusen, Flöhen oder Mücken).
- Für Sendungen mit Kosmetika und arzneimittelähnlichen Produkten für die private Nutzung sind keine Genehmigungen oder Zulassungen erforderlich. Sie unterliegen jedoch den folgenden Mengenbeschränkungen:
- Kosmetika – bis zu 24 Stück pro Artikel (z. B. 24 Lippenstifte unabhängig von Marke oder Farbe)
- Arzneimittelähnliche Produkte – maximal zwei Monate Vorrat
- Für den Warenversand von Kosmetik oder arzneimittelähnlichen Produkten ist eine Einfuhrgenehmigung und Zulassung gemäß dem Arzneimittelgesetz in Japan erforderlich. Der Importeur muss sich selbst um deren Einholung kümmern.
Welche Dokumente muss der Absender bereitstellen?
- Luftfrachtbrief
- Eine Handelsrechnung
- Eine Beschreibung des Produkttyps ist erforderlich (z. B. Sonnencreme, Shampoo, Wimperntusche), sowie ein Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) und die Anzahl der Produkte in der Sendung.
Welche Dokumente muss der Empfänger bereitstellen?
- Grundsätzlich benötigt der Empfänger für den Import von Kosmetika und arzneimittelähnlichen Produkten für die gewerbliche Nutzung in Japan für jede Sendung zwei Arten von Lizenzen: eine „Importeurslizenz“ (fünf Jahre gültig) und eine „produktspezifische Einfuhrgenehmigung“ (unbegrenzt gültig). Welche Art von Lizenz genau nötig ist, hängt davon ab, ob das Produkt in Japan weiterverarbeitet oder verpackt wird.
- Wenn der Importeur über die richtige Importeursgenehmigung verfügt, kann er bis zu 36 Musterstücke pro Kosmetiktyp importieren (z. B. Lippenstift), ohne dass eine Produktlizenz erforderlich ist.
Welche Informationen müssen in der Warenbeschreibung enthalten sein?
- Produktmarkennamen
- Menge, einschließlich Gesamtanzahl an Behältern und Artikeln pro Packung (z. B. 4 Packungen mit jeweils 24 Rohren)
- Eine Kopie der Produktinformationsbroschüre mit einer Liste der Inhaltsstoffe in Gewichtsprozent (z. B. Wasser 90 %, Glyzerin 8 %, Wirkstoff A 2 %) – kann der Handelsrechnung separat beigefügt werden
- Nutzung (z. B. einmal täglich auf die Haut auftragen)
- Vorteil oder Grund für die Verwendung (z. B. Sonnenschutz, Faltenreduzierung, Haarwachstum)
- Nutzungszweck (z. B. nur für den privaten Gebrauch, Proben zum Testen, Wiederverkauf)
Welche Zollvorschriften gelten für den Versand von Lebensmitteln nach Japan?
- Denken Sie daran, dass die Vorschriften der Beförderungsunternehmen für den Versand von Lebensmitteln und Getränken variieren können. Einige Lebensmittel, wie Fleisch und Fleischprodukte, sind entweder verboten oder müssen unter Quarantäne gestellt werden, was bedeutet, dass viele Spediteure sie nicht verschiffen können. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Spediteur, ob er in der Lage ist, Ihre Produkte zu versenden und welche Bedingungen gelten
- Lebensmitteleinfuhren für den persönlichen Gebrauch erfordern keine zusätzlichen Unterlagen, dürfen jedoch 10 kg (22 lbs) nicht überschreiten. Privatsendungen über 10 kg unterliegen denselben Bestimmungen wie kommerzielle Sendungen.
- Gewerbliche Importe von Lebensmitteln für den Verkauf oder Vertrieb auf dem japanischen Markt werden durch die japanischen Lebensmittelgesetze und die zugehörigen Behörden geregelt. In diesem Fall müssen Analysetests von autorisierten Lebensmittelforschungslaboren durchgeführt werden, die in der Regel mit Zusatzkosten verbunden sind.
Welche Dokumente muss der Absender bereitstellen?
Welche Dokumente muss der Empfänger bereitstellen?
- Für jede kommerzielle Sendung muss der Importeur ein „Meldeformular für die Einfuhr von Lebensmitteln“ bei einer Quarantänestation einreichen, die vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (MHLW) beaufsichtigt wird.
- Wenn kommerzielle Lebensmittel zum ersten Mal importiert werden, müssen sie von einem autorisierten Lebensmittelforschungslabor in Japan getestet werden. Der Analyse- und Testbericht des Labors muss bei dem MHLW eingereicht werden.
Welche Informationen müssen in der Warenbeschreibung enthalten sein?
- Beschreibung des Lebensmittelprodukts (z. B. Tomatensuppe, Kräutertee, Schokoladentafel)
- Vollständige Inhaltsliste (separat beigefügt, falls notwendig)
- Art der Verpackung (Glasflasche, Karton, Aluminiumdose)
- Für Alkohol sollte die Warenbeschreibung besonders ausführlich sein (darunter Art des Alkohols, Marke, prozentualer Alkoholgehalt, Volumen des Behälters, Produktionsjahr).
Welche allgemeinen Anforderungen gelten beim Versand von Küchenutensilien nach Japan?
- Für Sendungen mit persönlichen Küchengeräten sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich; deren Gewicht muss jedoch unter 10 kg (22 lbs) liegen. Privatsendungen über 10 kg unterliegen denselben Bestimmungen wie Warensendungen.
- Die Einfuhr von Geschirr und Küchenutensilien für Handels- und Vertriebszwecke wird durch das japanische Food Sanitation Law geregelt. Es verlangt von Importeuren kommerzieller Sendungen, dass sie dem japanischen Ministry of Health, Labour and Welfare (MHLW) eine Einfuhrmeldung vorlegen.
- Die Sendungen werden außerdem von autorisierten Lebensmittelforschungslabors getestet. Dies gilt für alle Küchengeräte und Behälter, mit Ausnahme von unbeschichteten und ungefärbten Gegenständen wie Edelstahlbesteck.
- Der Warenversand von Küchengeräten muss einen speziellen Zollabfertigungsprozess durchlaufen, für den ein Zollagent erforderlich ist. Informieren Sie sich bei Ihrem Transportdienstleister über die eventuellen Optionen.
Welche Dokumente muss der Absender bereitstellen?
Welche Dokumente muss der Empfänger bereitstellen?
- Sendungen zu Verkaufs- oder Geschäftszwecken und bei Privatsendungen mit einem Nettogewicht über 10 kg (22 lbs) – Der Empfänger muss einer Quarantänestation des japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW, Ministry of Health, Labour and Welfare) ein Formular für die Einfuhr von Lebensmitteln usw. („Notification Form for Importation of Foods, etc.“) vorlegen. Die Sendung unterliegt ebenfalls einer Inspektion und Dokumentationsprüfung, die zu Zusatzkosten führt.
- Wenn kommerzielle Lebensmittel zum ersten Mal importiert werden, müssen sie unter Umständen von einem autorisierten Lebensmittelforschungslabor in Japan getestet werden. Der Laborbericht muss anschließend beim MHLW eingereicht werden.
Welche Informationen müssen in der Warenbeschreibung enthalten sein?
- Produkttyp (z. B. Tassen, Teller, Reibe, Sieb)
- Material (z. B. Glas, Porzellan, Stahl, Kunststoff)
- Nutzungszweck (z. B. nur für den privaten Gebrauch, Proben zum Testen, Wiederverkauf)
Welche allgemeinen Anforderungen gelten beim Versand von Medizin- oder Pharmaprodukten nach Japan?
- Die Einfuhr von pharmazeutischen und medizinischen Produkten wird durch das japanische Pharmaceutical Affairs Law geregelt. Es bezieht sich auf den Import von Arzneimitteln (z. B. Medikamente, Impfstoffe, Vitamine und einige Nahrungsergänzungsmittel) und medizinische Geräte (z. B. Spritzen, Massagegeräte, zahnärztliche Ausrüstung, Brillen, Kontaktlinsen).
- Für Sendungen mit pharmazeutischen Produkten für die private Nutzung sind keine Genehmigungen oder Zulassungen erforderlich. Sie unterliegen jedoch den folgenden Mengenbeschränkungen:
- Verschreibungspflichtige Medikamente – Vorrat für maximal einen Monat
- Rezeptfreie Medikamente – Vorrat für maximal zwei Monate
- Medizinisches Produkt – maximal ein Satz oder Paar
- Für den Versand von pharmazeutischen Produkten ist eine Einfuhrgenehmigung und Zulassung gemäß dem Arzneimittelgesetz in Japan erforderlich. Der Importeur muss sich selbst um deren Einholung kümmern.
Welche Dokumente muss der Absender bereitstellen?
- Luftfrachtbrief
- Eine Handelsrechnung
- Bei Medikamenten, Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln – eine Fotokopie der Packungsbeilage/Informationsbroschüre ist erforderlich, einschließlich einer ausführlichen Liste der Inhaltsstoffe. Je nach Grund für die Einfuhr und dem geplanten Verwendungszweck muss der Importeur unter Umständen weitere Dokumente vorlegen.
Welche Dokumente muss der Empfänger bereitstellen?
- Produkte, die kommerziell verkauft oder genutzt werden – Sowohl der Importeur als auch das Produkt müssen eine pharmazeutische Zulassung besitzen, die vom japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW, Ministry of Health, Labour and Welfare) ausgestellt wurde. Das heißt, dass alle eingeführten Pharmaprodukte zugelassen sein müssen und lediglich durch einen zugelassenen Importeur nach Japan gebracht werden können.
- Produkte, die für klinische Studien versandt werden – vor dem Versand muss der Empfänger eine „Benachrichtigung über den Plan für klinische Studien“ beim MHLW zur Genehmigung einreichen. Für jede Sendung muss der Importeur die tatsächliche Produktmenge auf einer „Fortschrittsliste Import“ festhalten und dem Ministerium vorlegen, damit sie im Vergleich zu den genehmigten Mengen auf der „Meldung des klinischen Prüfplans“ ausgetrickst werden kann.
- Für bis zu drei Medizinprodukte für die individuelle Verwendung durch einen Arzt – eine Kopie der ärztlichen Zulassung beifügen Wenn mehr als drei Artikel enthalten sind, ist eine befristete pharmazeutische Genehmigung erforderlich.
- Arzneimittel oder Medizinprodukte, die von Ärzten oder Krankenhäuser genutzt werden – Eine befristete Genehmigung des MHLW für Pharmaprodukte muss vorliegen. Der Importeur muss entweder vor dem Versand oder nach Ankunft der Produkte diese Genehmigung für jede Sendung einholen, die somit alle Waren im Paket abdeckt.
- Für pharmazeutische Proben, die für Forschung und Schulung ausgelegt sind – Eine befristete Genehmigung des MHLW für Pharmaprodukte muss vorliegen. Der Importeur muss entweder vor dem Versand oder nach Ankunft der Produkte diese Genehmigung für jede Sendung einholen, die somit alle Waren im Paket abdeckt.
Welche Informationen müssen in der Warenbeschreibung enthalten sein?
- Produktmarkennamen
- Menge, einschließlich Gesamtanzahl an Packungen und Artikeln pro Packung (z. B. 2 Packungen mit jeweils 24 Tabletten)
- Eine Kopie der Produktinformationsbroschüre mit einer Liste der Inhaltsstoffe in Gewichtsprozent (z. B. Wasser 90 %, Glyzerin 8 %, Wirkstoff A 2 %). Dies kann der Handelsrechnung separat beigefügt werden.
- Nutzung (z. B. eine Tablette pro Tag)
- Vorteil oder Grund für die Verwendung (z. B. Behandlung einer Erkältung)
- Nutzungszweck (z. B. nur für den privaten Gebrauch, Proben zum Testen, Wiederverkauf)