Versand innerhalb der EU

Von der EORI-Nummer bis hin zum IOSS gibt es eine Reihe von Begriffen, die Sie beim Versand in ein EU-Land kennen sollten.  Vor dem Versand sollten Sie herausfinden, was sie bedeuten und was es noch zu beachten gilt. 

europäische union
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Was ist die EU?

Die Europäische Union ist eine politische und wirtschaftliche Gemeinschaft aus 27 in Europa liegenden Mitgliedsstaaten. Es handelt sich um einen gemeinsamen Binnenmarkt, der auf vier Grundfreiheiten basiert: – Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Alle vier können sich frei zwischen den Mitgliedsstaaten bewegen.

Das bedeutet, dass die meisten Waren zwischen den Mitgliedsstaaten ohne Zollkontrolle und ohne Zahlung von Zöllen und Steuern transportiert werden können. Waren aus einem EU-Land können daher im freien Verkehr ohne Handelsrechnung in ein anderes EU-Land versendet werden.

Auch wenn der Versand innerhalb der EU zollfrei ist, können für streng regulierte Waren, wie z. B. Gefahrgut, Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder verbrauchssteuerpflichtige Waren, die in Ihr Land eingeführt oder aus Ihrem Land ausgeführt werden, dennoch bestimmte Vorschriften gelten.

Welche Länder gehören zur EU?

Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wenn Sie aus dem Vereinigten Königreich versenden, denken Sie bitte daran, dass es seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr Teil der EU ist. Für Nordirland gelten jedoch auch weiterhin die Regelungen des unionseinheitlichen Umsatzsteuerrechts für Lieferungen von und nach Nordirland. Weitere Informationen finden Sie in unserem Brexit-Leitfaden.

Was ist mit den EU-Sondergebieten?

Innerhalb der EU gibt es Übersee- und Sondergebiete wie Guadeloupe und die Kanarischen Inseln. Obwohl diese Teil der EU sind, benötigen Sie für die Ein- und Ausfuhr von Waren möglicherweise eine Zollanmeldung. Auch kann es sein, dass Zölle und Steuern gezahlt werden müssen.

Weitere Informationen über die spezifischen Zollbestimmungen der Übersee- und Sondergebiete der EU finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Sie können auch beim Empfänger oder bei Ihrem Spediteur nachfragen.

Was ist die EFTA?

Es ist wichtig zu wissen, dass Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein zwar zu Europa gehören, aber nicht Teil der EU sind. Sie haben jedoch als Zollunion EFTA oder Europäische Freihandelsassoziation ein Handelsabkommen mit der EU. Daher müssen Sie Ihre Waren beim Zoll deklarieren sowie eine Handelsrechnung und weitere erforderliche Dokumente vorlegen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der EFTA.

Welche Hauptanforderungen gelten beim Versand in ein EU-Land?

In der Regel erfolgt die Zollabfertigung in allen EU-Ländern mehr oder weniger auf dieselbe Weise. Bei regulierten Waren kann es allerdings sein, dass einige Länder zusätzliche Unterlagen verlangen.  

Für alle internationalen Sendungen werden eine Handelsrechnung und ein Luftfrachtbrief benötigt. 

Persönliche Sendungen mit geringwertigen, nicht regulierten Gütern können in der Regel ohne zusätzliche Dokumente zollabgefertigt werden. Für gewerbliche Sendungen oder regulierte Güter sind gegebenenfalls zusätzliche Dokumente erforderlich, damit sie die EU-Versandvorschriften erfüllen. Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die international handeln, müssen bei ihrer nationalen Behörde registriert sein und eine EORI-Nummer besitzen.
  • Unternehmen, die in Nicht-EU-Ländern ansässig sind, benötigen nur dann eine EORI-Nummer, wenn sie Zollerklärungen für Sendungen in EU-Länder abgeben müssen.
  • Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wird die Umsatzsteuer unabhängig vom Warenwert auf alle in die EU versandten Handelswaren erhoben.
  • Für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 150 € werden Zollgebühren erhoben.
  • Je nachdem, welche Waren Sie in welches Bestimmungsland einführen möchten, können Lizenzen oder Einfuhrgenehmigungen erforderlich sein.
  • Wenn das Land des Versenders ein Handelsabkommen mit der EU getroffen hat, gelten für die Sendung gegebenenfalls reduzierte oder keine Einfuhrzölle (je nach Art der Waren).

Was ist eine EORI-Nummer?

Die Abkürzung „EORI-Nummer“ steht für „Economic Operators Registration and Identification Number“. Es handelt sich um ein System eindeutiger Identifikationsnummern, das von Zollbehörden in der gesamten Europäischen Union verwendet wird.

Wie bekomme ich eine EORI-Nummer?

Absender mit Sitz in der EU können eine EORI-Nummer bei der Zollbehörde ihres eigenen Landes beantragen. Absender außerhalb der EU können diese Nummer bei der Zollbehörde in dem EU-Land beantragen, in dem sie erstmals eine Zollanmeldung einreichen. Denken Sie daran, Ihre EORI-Nummer rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitung an bestimmten Standorten eine Woche oder länger dauern kann.

Muss ich Umsatzsteuer in Rechnung stellen?

Zum 1. Juli 2021 haben sich die umsatzsteuerlichen Regelungen für den Versand in die EU geändert. Derzeit sind Waren im Wert von unter 22 € von der Umsatzsteuer befreit. Ab dem 1. Juli sind alle in die EU eingeführten Handelswaren umsatzsteuerpflichtig.

Wie stelle ich die Umsatzsteuer in Rechnung und wie führe ich sie ab?

Beim Verkauf von Konsumgütern mit Warenwert von bis zu 150 € in die EU müssen sich E-Commerce-Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr mehrfach für die Umsatzsteuer anmelden. Stattdessen können Sie den Import One-Stop-Shop (IOSS) in Anspruch nehmen. Online-Verkäufer*innen mit Sitz in der EU haben die Möglichkeit, sich für einen One-Stop-Shop (OSS) zu entscheiden, um für Verkäufe in andere EU-Mitgliedsstaaten Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen.

Für Waren mit einem Wert von mehr als 150 € bleibt die Umsatzsteuerregelung unverändert. 

Test

Wird kein IOSS verwendet, wird die Umsatzsteuer bei der Einfuhr berechnet. Dies kann bedeuten, dass Ihnen Ihr Versandunternehmen zusätzliche Bearbeitungskosten in Rechnung stellt.

Was ist ein Import One-Stop-Shop (IOSS)?

IOSS ist eine Lösung, die das Erheben und Abführen der Umsatzsteuer auf Waren im Wert von bis zu 150 € vereinfacht. Bei IOSS wird die Umsatzsteuer einfach beim Bezahlen auf den Gesamtpreis aufgeschlagen. Die eingezogene Umsatzsteuer wird dann monatlich an die örtlichen Behörden abgeführt. IOSS steht Online-Verkäufern*innen und -Plattformen aus Ländern außerhalb der EU zur Verfügung, solange Ihre Waren nicht verbrauchssteuerpflichtig sind. Bei der Anmeldung für das IOSS-Verfahren benötigt ein*e Verkäufer*in, der*die Waren in mehrere EU-Länder versendet, nur eine Umsatzsteuerregistrierung in einem EU-Land seiner*ihrer Wahl. 

Auf Käuferseite fallen mit IOSS keine nachträglich erhobenen Umsatzsteuerkosten oder überraschenden Bearbeitungsgebühren an. Und da die Umsatzsteuer bereits vor dem Versand erhoben wird, werden die Waren schneller vom Zoll abgefertigt.

Wer kann sich für das IOSS-Verfahren registrieren?

Wenn Sie bereits Waren in der EU verkaufen, können Sie sich in einem Mitgliedsstaat Ihrer Wahl für IOSS registrieren. Wenn Sie noch nicht in der EU vertreten sind, müssen Sie einen Vermittler damit beauftragen, sich in Ihrem Namen zu registrieren und die Umsatzsteuer anzumelden. Ihr Versandunternehmen kann Sie hierbei unterstützen.

Online-Plattformen können ebenfalls als Lieferanten gelten und die Umsatzsteuererhebung für B2C-Transaktionen ihrer Verkäufer*innen für verbrauchssteuerfreie Waren bis zu 150 € übernehmen.

Was ist ein One-Stop-Shop (OSS)?

Der One-Stop-Shop ist eine elektronische Lösung, die Unternehmen in der EU zur Verfügung steht. Es erleichtert die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf innerhalb der EU verkaufte Konsumgüter. Ein*e Verkäufer*in kann sich für OSS über das lokale OSS-Portal registrieren. Wenn Sie das System verwenden, können Sie den Umsatzsteuersatz des Landes anwenden, in das Sie die Waren versenden. Über OSS können Sie die vierteljährlich vorzulegenden Umsatzsteuermeldungen einreichen.

Die zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Rechts- und/oder Steuerberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht. Vielmehr dienen diese Angaben lediglich der allgemeinen Information. Die Leser dieser Informationen werden gebeten, sich an ihren eigenen Berater zu wenden, um sich über bestimmte rechtliche und/oder steuerliche Fragen zu informieren. Versandbedingungen und -dokumente können sich je nach Transportdienstleister unterscheiden. Jedwede Haftbarkeit in Bezug auf Handlungen, die aufgrund der Inhalte dieser Seite unternommen oder nicht unternommen werden, wird hiermit explizit ausgeschlossen. Der Inhalt dieses Beitrags wird „wie besehen“ zur Verfügung gestellt. Für die Korrektheit des Inhalts wird keine Gewähr übernommen.

 

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