Vorschriften für E-Commerce-Sendungen

Sobald Ihre internationalen Sendungen Ländergrenzen überschreiten, müssen sie durch den Zoll. Dabei ist zu beachten, dass es neben den allgemeinen Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr in einigen Ländern auch produktspezifische Anforderungen gibt. Da es sich bei vielen E-Commerce-Produkten um regulierte Waren handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Waren zu dieser Kategorie gehören.

Es kann herausfordernd sein, die oft komplexen internationalen Versandvorschriften zu verstehen – dieser Leitfaden wird Sie durch die wichtigsten Schritte und Fragen begleiten.

Was sind regulierte Waren?

Verkauf und Kauf bestimmter Waren werden oft von den Behörden des Landes reguliert, aus dem die Waren ausgeführt oder in das sie eingeführt werden. Die Vorschriften sind oft von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich. Manche Produkte können in einem Land uneingeschränkt verkauft werden, während sie in einem anderen Land streng reguliert oder sogar verboten sind. 

Regulierte Produkte müssen nicht offenkundig gefährlich sein, wie beispielsweise Schusswaffen oder traditionell kontrollierte Waren, wie etwa Alkohol oder Medikamente. Auch Produkte wie Seide, glasierte Tonwaren, Bücher und Schönheitsprodukte finden sich auf den Listen der regulierten Waren.

Wie kann ich herausfinden, ob meine Waren reguliert sind?

Ganz gleich, ob Sie ein neues Produkt in Ihrem Webshop einführen oder bestehende Waren in ein neues Gebiet versenden – Folgendes sollten Sie stets beachten:

1. Prüfen Sie, ob das Produkt oder seine Teile im Bestimmungsland reguliert werden

Wenn Sie beispielsweise einen mit Lithiumbatterien Wecker verkaufen, müssen Sie diese separat berücksichtigen.

2. Erkundigen Sie sich, welche Behörden für die Regulierung zuständig sind.

Wenden Sie sich hierzu an Ihr Versandunternehmen oder erkundigen Sie sich bei den Zollbehörden des Bestimmungslandes. Zum Beispiel werden alle in die USA eingeführten Lebensmittel und Medikamente von der FDA reguliert, während in Kanada die zuständige Behörde Health Canada ist. 

3. Informieren Sie sich, was Sie tun müssen, um die Vorschriften einzuhalten

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und Produkt. Prüfen Sie, ob Sie sich als Online-Händler registrieren oder produktspezifische Lizenzen und Genehmigungen einholen müssen.

4. Sammeln Sie die Dokumentation zum Nachweis der Konformität

Bedenken Sie, dass die Beschaffung von Originalen oder beglaubigten Dokumenten einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

5. Informieren Sie sich über die Ausfuhrbestimmungen des Landes, aus dem Sie Ihre Waren versenden

Ihre Waren müssen auf dem Weg zu Ihrem*Ihrer Kund*in zweimal durch den Zoll. Bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen ist zu beachten, dass sich die Ausfuhrbestimmungen Ihres Heimatlandes von den Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes unterscheiden können.

So gelten in vielen Ländern strenge Regeln für die Ausfuhr von Waren, die als Teil des kulturellen Erbes angesehen werden. Wenn Sie beispielsweise Buddhas aus Kambodscha, Seide aus Indien oder Ikonen aus Russland verschicken, gilt es die Ausfuhrbestimmungen für diese Waren zu beachten. 

6. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versandunternehmen, ob es diese Waren befördern kann.

Einige Produkte, wie z. B. frische Lebensmittel oder lebende Pflanzen, erfordern besondere Sorgfalt beim Transport. Andere, wie z. B. E-Zigaretten, sind in einigen Ländern streng reguliert. Es ist wichtig, sich vorab zu erkundigen, ob Ihr Versandunternehmen Ihre Waren versenden kann.

Was sind die am häufigsten regulierten Waren?

Diese Liste ist zwar keineswegs vollständig, dies sind jedoch die am häufigsten regulierten Waren:

  • Alkohol und nicht-alkoholische Getränke
  • Tiere und Biomaterial
  • Tierische Produkte (Häute, Felle)
  • Bekleidung 
  • Kinderspielwaren
  • Kontrollierte Arzneimittel und Medikamente
  • Münzen 
  • Molkereiprodukte
  • Diamanten und Edelsteine 
  • Elektroartikel mit Lithiumbatterien (z. B. Mobiltelefon, Laptop, E-Bike)
  • Feuerwerkskörper
  • Lebensmittel 
  • Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen
  • Pornografisches oder obszönes Material
  • Kunststoffe (Küchenutensilien, Spielzeug usw.)
  • Erde
  • Sonnenbrillen
  • Armbanduhren
  • Waffen und Waffenteile sowie deren Nachbildungen
  • Holz oder hölzerne Verpackungen

Benötige ich eine Registrierung als Online-Händler?

Wenn Sie auf internationaler Ebene geschäftlich tätig sind, müssen Sie sich in einigen Ländern bei den dortigen Behörden registrieren lassen. So sollten beispielsweise E-Commerce-Unternehmen, die in der EU tätig sind, für jedes europäische Land, in dem sie ansässig sind, eine EORI-Nummer haben. 

In einigen Ländern ist für den Verkauf bestimmter Produkte eine Registrierung als Onlinehändler erforderlich. Angenommen, Sie versenden Netzwerkausrüstung nach Südafrika, dann ist eine Registrierung beim National Regulator for Compulsory Specifications (NRCS) erforderlich. 

Was versteht man unter einem offiziellen Importeur (Importer of Record, IOR)?

Bei der Wareneinfuhr in ein Land muss jemand für die Formalitäten und das Abfertigungsverfahren verantwortlich sein. Dies kann eine Person oder eine Organisation sein. Ihr Name steht auf allen Zollpapieren und sie wird als offizieller Importeur bezeichnet. In manchen Fällen ist der offizielle Importeur (IOR) auch für die Zahlung der Zölle verantwortlich.

Bei Einzelkäufen und Sendungen von Verbraucher*innen an Verbraucher*innen (consumer-to-consumer (C2C)) ist der offizielle Importeur der*die Käufer*in. Er*Sie ist auch der*die Empfänger*in und der*die Eigentümer*in der Waren. Werden die Waren jedoch zunächst an ein Verteilzentrum geschickt, kann sich der*die Endempfänger*in nicht um die Zollabfertigung kümmern. Und genau hier wird ein offizieller Importeur eingeschaltet. Die betreffende Person oder Organisation kann als vorübergehende*r Wareneigentümer*in auftreten. Sie kann zudem dafür verantwortlich sein, dass die korrekten Zollunterlagen vorliegen und die Zölle ordnungsgemäß entrichtet werden.

Was ist eine Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity bzw. COC)?

Die Konformitätsbescheinigung/-zertifikat (COC) genannt, wird vom Hersteller oder von einem unabhängigen autorisierten Labor ausgestellt. Es wird bescheinigt, dass ein Produkt geprüft wurde und die technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt. Ein Beispiel ist die CE-Kennzeichnung, die auf einer Vielzahl von Waren – von Laptops bis hin zu Kinderspielzeug –, die in der EU vermarktet werden, vorgeschrieben ist. 

Die COC sollte unbedingt auf dem Produkt selbst oder in einigen Ausnahmefällen auch auf der Verpackung oder den begleitenden Handbüchern sichtbar angebracht sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Anforderungen an eine COC für die Ein- und Ausfuhr von Land zu Land unterschiedlich sein können und dass für manche Produkte mehr als eine Bescheinigung erforderlich sein kann.

Wie kann ich die Unterlagen einreichen?

Wenn Sie die Zolldokumente digital einreichen, ist es möglich, einige der hochgeladenen Dokumente, wie z. B. die EORI-Registrierung, für mehrere Sendungen zu verwenden. Ihr Versandunternehmen kann Ihnen mitteilen, ob dies auch für Ihre Waren gilt.

Welche aktuellen Einfuhrgesetze gelten für den E-Commerce?

Denken Sie bitte immer daran, dass sich Einfuhrgesetze regelmäßig ändern – es ist wichtig, den Überblick über die Änderungen zu behalten, die für Ihr Unternehmen relevant sein könnten. Einige der kürzlich vorgenommenen Änderungen sind:

Europa: Abschaffung der Niedrigwertschwelle

Zum 1. Juli 2021 haben sich zwei Umsatzsteuerregelungen geändert:

  • Die Niedrigwertschwelle von 22 € für die Mehrwertsteuer wird abgeschafft.
  • Die neuen Mehrwertsteuerregeln für den E-Commerce in Europa werden eingeführt.

Frankreich: Änderungen der Einfuhrumsatzsteuer

Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Unternehmen, die als offizieller Importeur (IOR) für nach Frankreich eingeführte Waren auftreten, in Frankreich für Umsatzsteuerzwecke registriert sein. Anmeldung und Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer, die früher über den Zoll liefen, sind jetzt Teil der Umsatzsteuererklärung des Unternehmens.

Ausgenommen von dieser Änderung sind Privatpersonen und Unternehmen, die ihre Waren direkt einführen, ohne sich für Umsatzsteuerzwecke in Frankreich registrieren lassen zu müssen. Genau wie vor dem 1. Januar 2022 müssen sie eine Einfuhrerklärung einreichen und werden bei der Zollabfertigung ihrer Waren mit der Einfuhrumsatzsteuer belastet.

Australien: Registrierungspflicht für E-Tailer

E-Tailer, die nach Australien versenden, müssen eine E-Tailer-Registrierung beantragen, die es ihnen erlaubt, Waren von geringem Wert bis zu 70.000 AU$ pro Jahr zoll- und steuerfrei zu versenden. Damit Ihre Kund*innen von der Befreiung profitieren können, denken Sie daran, die Registrierungsnummer auf der Handelsrechnung und dem Luftfrachtbrief anzugeben, damit Ihre Kund*innen von der Befreiung profitieren können. 

Norwegen

Seit dem 1. April 2020 haben sich zwei Vorschriften geändert:

  • Die Niedrigwertschwelle wird abgeschafft und die Mehrwertsteuer sowie Zollgebühren werden auf alle Waren erhoben. Damit verliert die zuvor geltende Vorschrift, wonach Waren im Wert von unter 350 NOK von der Mehrwertsteuer sowie von Zöllen und Verbrauchssteuern befreit waren, ihre Gültigkeit.
  • Die VOEC-Regelung („New VAT on e-commerce“ bzw. "Neue Mehrwertsteuerregelung für den E-Commerce") wird eingeführt. Das bedeutet, dass B2C-Online-Händler, die Waren im Wert von unter 3.000 NOK verkaufen und einen Jahresumsatz von mehr als 50.000 NOK haben, sich für VOEC registrieren und auf ihre Waren die norwegische Mehrwertsteuer (derzeit 25 %) erheben müssen. 

Schweiz

Wenn Sie Waren in die Schweiz versenden, sollten Sie bedenken, dass es derzeit noch keine vereinfachte Mehrwertsteuerregelung für den E-Commerce gibt.

USA: zollfreie Einfuhr für PGA-regulierte Waren

Mit dem Entry 86 (ET 86) können Waren, die von den Partner Government Agencies (PGAs) reguliert werden, steuer- und zollfrei in die USA eingeführt werden. Dies gilt für Sendungen mit einem Gesamtverkaufswert von unter 800 US$.  

Jedoch sind nicht alle PGA-regulierten Waren für ET 86 qualifiziert – einige Sendungen benötigen weiterhin eine formelle Abfertigung. Dazu gehören bestimmte Tabak- und Alkoholprodukte, sowie Waren, die nach dem Internal Revenue Code besteuert werden und Waren, die einer Quote oder Antidumping- und Ausgleichszöllen unterliegen.

ET 86 befindet sich derzeit in einer Testphase und ist für Importeure nicht verpflichtend.

Auf dieser Webseite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Versand. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versandbedingungen für Sie gelten, informieren Sie sich bei Ihrem Transportdienstleister. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Versand über die Regeln und Vorschriften des Landes, aus dem und in das Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebseiten.

Relevante Themen