Zölle und Steuern für E-Commerce-Sendungen
Für E-Commerce-Unternehmen, die international versenden, sind genaue Kenntnisse über Zölle und Steuern von entscheidender Bedeutung. Diese Zollgebühren können sich nämlich auf Ihre Kosten, Ihren Versandprozess und vor allem auf die Zufriedenheit Ihrer Kunden auswirken.
Häufige Fragen zu Zöllen und Steuern im E-Commerce
1. Was versteht man unter „Zölle und Steuern“?
Zölle und Steuern sind Zuschläge, die auf eine Sendung erhoben werden, sobald diese aus einem Land ausgeführt oder in ein Land eingeführt wird. Und sie gelten auch für E-Commerce-Sendungen.
Zölle sind eine Art Steuer, die auf Waren erhoben wird, die aus einem Land ausgeführt oder in ein Land eingeführt werden, wohingegen Steuern eine Verkaufssteuer (wie z. B. die Mehrwertsteuer oder Goods and Services Tax) sind, die auf gekaufte Waren, einschließlich Waren aus dem Ausland, erhoben werden.
In diesem Abschnitt befassen wir uns mit den gebräuchlichsten Zöllen und Steuern, d. h. mit den Einfuhrzöllen (oder Handelszöllen) und der Umsatzsteuer, die auf Waren erhoben werden, wenn sie in ein Land eingeführt werden.
2. Wie wirken sich Zölle und Steuern auf den E-Commerce Versand aus?
Für ein E-Commerce-Unternehmen, das den Versand in neue Länder plant, ist es wichtig zu wissen, ob Zölle und Steuern für Ihre Sendungen anfallen, da diese zusätzlichen Kosten Ihr Geschäft in dreifacher Hinsicht beeinflussen können:
- Ihr Umsatz – wenn Ihr Unternehmen Zölle und Steuern zahlen soll, wirkt sich dies auf Ihre Gewinnspanne aus. Darüber hinaus können die Waren für Ihre Kund*innen teurer werden, was Ihre Verkaufsrate bremsen kann.
- Ihre Logistik – Zölle und Steuern, die nicht rechtzeitig gezahlt werden, können eine Verzögerung beim Zoll zur Folge haben und Ihre Zustellzeit beeinträchtigen.
- Das Kundenerlebnis – Wenn Ihr*e Kunde*in für die Zahlung von Zöllen und Steuern verantwortlich ist, ist es wichtig, dass er*sie dies im Voraus weiß. Sie müssen dies klar kommunizieren – sowohl in Ihrem Webshop als auch beim Bezahlvorgang.
3. Gelten für E-Commerce-Sendungen andere Zölle und Steuern?
Nein, es gibt keinen Unterschied. Für E-Commerce-Sendungen gelten die gleichen Regeln und Raten wie für fast alle anderen Versandarten – auch wenn E-Commerce-Pakete meist an Privatpersonen verschickt werden. Für eine*n Zollmitarbeiter*in sind das alles nur Pakete, die aus einem Land ausgeführt und in ein anderes eingeführt werden.
4. Fallen für mein E-Commerce-Paket Zölle und Steuern an?
Diese hängt von vier Faktoren ab: dem Gesamtwert der Sendung, der Art der enthaltenen Waren, dem Herkunftsland und den Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes. Ihr*e Versandunternehmen oder Zollagent*in kann Sie über die Regeln informieren, die für Ihre Sendung gelten.
Nicht alle Sendungen werden mit Zöllen und Steuern belastet: Für einige fallen keine Zuschläge an, weil sie einen geringen Wert haben oder unter eine Produktkategorie fallen, die von diesen Zuschlägen befreit ist.
5. Welche Sendungen sind von Zöllen und Steuern befreit?
Um zu wissen, ob Ihr Paket von Zöllen und Steuern befreit ist, müssen Sie, wie oben erwähnt, die für Ihre spezielle Sendung geltenden Einfuhrbedingungen prüfen. Sie können jedoch einen groben Anhaltspunkt erhalten. Pakete sind oftmals von Einfuhrzöllen und Steuern befreit, wenn Folgendes zutrifft:
Sendungen von geringem Warenwert, die unter die De-minimis-Regelung fallen
Der De-minimis-Wert ist ein Schwellenwert für Zölle und Steuern. Liegt der Gesamtwert einer Sendung (Warenwert plus Versandkosten und Versicherung) unter der De-minimis-Grenze, fallen keine Zölle und Steuern an.
Diese Niedrigwertgrenze ist von Land zu Land unterschiedlich. So beträgt beispielsweise die De-minimis-Grenze für die Wareneinfuhr in die USA (an eine Privatperson) 800 US$, während sie in Kanada bei 20 CAD und in Chile bei 30 US$ liegt. Wenn Sie in die EU versenden, denken Sie daran, dass es seit dem 1. Juli 2021 keinen De-minimis-Wert mehr gibt und dass Steuern bei allen eingeführten Waren anfallen. Bei Produkten mit einem Wert mehr als 150 € fallen wahrscheinlich sowohl Zölle als auch Steuern an.
In einer zunehmenden Anzahl von Ländern gibt es keine De-minimis-Grenze, was bedeutet, dass stets Zölle und Steuern erhoben werden. Dazu gehören Indien, Brasilien, Madagaskar, Libanon, Libyen und Kenia. Andere Länder wie Norwegen, die Schweiz, Australien und die EU-Wirtschaftszone haben erst kürzlich ihre Einfuhrgesetze – als Reaktion auf das gestiegene Volumen von E-Commerce-Sendungen – geändert. Besuchen Sie unsere Seite über E-Commerce-Versandvorschriften, um mehr zu erfahren.
Waren mit Zoll- oder Steuerbefreiung
Einige Waren kommen für eine Steuerbefreiung oder eine 0%-Rate infrage kommen. Dies hängt von der Art des Produktes ab und davon, wohin es versendet wird. So hat eine Büchersendung, die von Australien in das Vereinigte Königreich geschickt wird, einen Zollsatz (Rate) von 0 % und einen Umsatzsteuersatz von 0 %, da dies die im Vereinigten Königreich geltenden Einfuhrsätze für Bücher sind.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versandunternehmen oder ihrem*r Zollagenten*in, ob Ihre Waren für eine Zoll- oder Steuerbefreiung oder für beides infrage kommen. Möglicherweise müssen Sie Ihren Versanddokumenten einen Herkunftsnachweis beifügen.
6. Wie hoch sind die Zölle und Steuern?
Für jede Sendung fallen unterschiedliche Zölle und Steuern an. Der Betrag richtet sich nach dem Wert der Waren, die Sie versenden, sowie nach den folgenden Angaben, die auf der Handelsrechnung zu vermerken sind:
- Gesamtwert der Sendung – Warenwert plus Versandkosten und Versicherung
- Warenbeschreibung – damit der Zoll versteht, um welche Art von Waren es sich handelt
- HS-Code
- Herstellungsland
Zur Berechnung der Zölle wird der Gesamtwert der Sendung mit dem Einfuhrzollsatz des Bestimmungslandes multipliziert (in der Regel zwischen 0 und 10 %, abhängig von der Art der Ware).
Zur Berechnung der Steuer werden der Gesamtwert und der Zollbetrag addiert und dann mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes (in der Regel zwischen 0 und 25 %) multipliziert. Lesen Sie mehr darüber, wie Zölle und Steuern berechnet werden.
Korrekte Warenwertberechnung
Da der Zoll zur Berechnung von Zöllen und Steuern den Produktwert heranzieht, ist es wichtig, den tatsächlichen Wert Ihrer Waren auf der Handelsrechnung anzugeben. Eine Unterbewertung kann zu Verzögerungen bei der Abfertigung, zu Geldstrafen beim Zoll und zu zusätzlichen Beförderungskosten für den*die Absender*in oder Empfänger*in führen. Im schlimmsten Fall wird die Ware sogar beschlagnahmt oder vernichtet.
Stellt die Zollbehörde fest, dass Ihre E-Commerce-Sendungen wiederholt unterbewertet sind, können die Bußgelder erhöht und alle Sendungen, die Sie verschicken, von den Zollbehörden sorgfältig überprüft werden. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie den Warenwert deklarieren.
7. Wer zahlt Zölle und Steuern die für eine E-Commerce-Sendung?
Sie als E-Commerce Verkäufer*in können entscheiden, wer für die Zahlung von Zöllen und Steuern, die für eine Sendung anfallen, verantwortlich ist. Wählen Sie hierzu die Incoterms® aus und vermerken Sie diese auf Ihrer Handelsrechnung. Diese „International Commercial Terms“ beschreiben, ob der*die Versender*in oder der*die Empfänger*in für Zölle und Steuern aufkommen muss. Es ist daher wichtig, dass Ihre Kund*innen darüber genau Bescheid wissen.
Sie können zwischen verschiedenen Incoterms® auswählen. Welche Sie auswählen, hängt davon ab, was Sie verkaufen, wohin Sie versenden und wie groß Ihr Unternehmen ist. Die beiden wichtigsten Optionen für E-Commerce-Unternehmen sind:
DDP Incoterms®: Verkäufer*in zahlt Zölle und Steuern
Wenn Sie DDP (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) Incoterms® verwenden, ist der*die Verkäufer*in/Versender*in für die Zahlung aller Zölle und Steuern an die Zollbehörde im Bestimmungsland verantwortlich. Allerdings ist zu beachten, dass auch im Falle von DDP bei der Einfuhr-Verzollung in Deutschland die EU-EORI-Nummer eines in der EU-ansässigen Wirtschaftsbeteiligten zwingend benötigt wird. Von der EORI-Pflicht gibt es Ausnahmen, z. B. für Privatpersonen. Ebenfalls wird eine Vertretungsvollmacht seitens des in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten benötigt, sollte er sich bei der Zollabfertigung vertreten lassen wollen. Für die Zollanmeldung der einzuführenden Sendung muss ein in der EU ansässiger Wirtschaftsbeteiligter gegenüber den Zollbehörden die rechtliche Verantwortung übernehmen. Ausnahmen gelten nur bei gelegentlichen Einfuhren. DDP-Sendungen sollten daher nur versandt werden, wenn vorher hinsichtlich der zollrechtlichen Fragen eine Übereinkunft zwischen dem*der Verkäufer*in und dem*der Käufer*in (Wirtschaftsbeteiligten) in der EU erzielt wurde. Sie können dies auf zwei Arten tun: Entweder Sie zahlen die anfallenden Zölle und Steuern aus eigener Tasche oder Sie berechnen und belasten sie Ihrem*Ihrer Kunden*in, wenn er*sie seinen*ihren Einkauf an der Kasse abschließt.
Sie oder Ihr Versandunternehmen zahlen diese dann direkt an den Zoll. Wenn Ihr Versandunternehmen in Ihrem Namen zahlt, stellt es Ihnen die Kosten später in Rechnung, was oftmals mit einem Bearbeitungszuschlag verbunden ist. Denken Sie in diesem Fall bitte daran, die Kontonummer Ihres Versandunternehmens auf dem Luftfrachtbrief anzugeben.
DAP Incoterms®: Kunde*in zahlt Zölle und Steuern
Wenn Sie DAP (Delivered At Place, zuvor bekannt als DDU, Delivered Duty Unpaid, geliefert unverzollt) Incoterms® verwenden, liegt es in der Verantwortung des*der Empfängers*in/Käufers*in, die Zölle und Steuern an den Zoll abzuführen. Ein*e EU ansässige*r Empfänger*in oder der*die Käufer*in übernimmt gegenüber den Zollbehörden die rechtliche Verantwortung für die Zollanmeldung für die einzuführende Sendung. Der*Die Verkäufer*in muss dies dem*r Kund*in im Voraus mitteilen, normalerweise beim Bezahlvorgang mit einem entsprechenden Haftungsausschluss. Es empfiehlt sich, die gleichen Informationen auch auf anderen Seiten Ihres Webshops anzugeben.
Wenn Ihr*e Empfänger*in für die Zahlung von Zöllen und Steuern verantwortlich ist, wird sich die Zollbehörde direkt mit ihm*ihr in Verbindung setzen. Im Falle von Sendungen mit geringem Wert kann es sein, dass das Versandunternehmen die Zollgebühren im Voraus bezahlt und sie dann dem*r Empfänger*in in Rechnung stellt, wobei manchmal zusätzliche Kosten für die Bearbeitung oder Vorauszahlung anfallen.
Lehnt der*die Empfänger*in die Zahlung ab, wird der*die Versender*in benachrichtigt und aufgefordert, die Kosten zu übernehmen. Wenn keine*r von beiden zahlt, kann die Ware auf Kosten des*r Versenders*in zurückgeschickt oder sogar vom Zoll vernichtet werden. Daher ist es wichtig, die Kunden im Vorfeld auf mögliche Kosten hinzuweisen.
Nicht definierte Zuständigkeit
Sind auf den Versanddokumenten keine Incoterms® angegeben, werden die Zölle und Steuern automatisch dem*r Empfänger*in in Rechnung gestellt.
Denken Sie an eventuelle Zuschläge
Neben Zöllen und Steuern können dem*r Versender*in oder dem Empfänger*in manchmal auch zusätzliche Abfertigungskosten (Bearbeitungsentgelt) seitens des Versandunternehmens oder des Zollagenten auferlegt werden. Diese können für die Vorauszahlung von Zöllen oder für spezielle Abfertigungen und Genehmigungen berechnet werden.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihrem Versandunternehmen erkundigen, mit welchen Bearbeitungskosten Sie bei der Zollabfertigung Ihrer Waren im Bestimmungsland rechnen müssen.