
Warum kann der Zoll Sendungen zurückhalten?
Sie haben ein internationales Paket versendet oder erwarten dessen Erhalt. Doch statt der Zustellung erfahren Sie, dass es vom Zoll zurückgehalten wird. Sehr frustrierend! Verschiedene Frachtführer finden hierfür unterschiedliche Beschreibungen, aber sie alle meinen dasselbe: Der Zoll benötigt mehr Informationen, um festzustellen, ob Ihre Waren eingeführt werden können oder nicht.
Auf dieser Seite erklären wir, weshalb der Zoll manchmal Waren zurückhalten kann und wie man in diesem Fall vorgehen sollte.
Wer sind die Zollbehörden und warum halten sie Waren zurück?
Der Zoll ist eine staatliche Behörde, die Waren überwacht, die in ein Land eingeführt werden oder es verlassen. Ankommende Waren müssen mit den örtlichen Bestimmungen übereinstimmen. Anderenfalls hält der Zoll sie zurück.
Ein Paket kann aus simplen Gründen zurückgehalten werden, z. B. weil die Kontaktdaten des*der Empfänger*in nicht auf den Dokumenten vermerkt sind oder aus komplexeren Gründen, z. B. wenn bei einer großen Lebensmittelsendung die Inhaltsstoffe auf den Etiketten nicht in der Landessprache angegeben wurden.
Was sind die häufigsten Gründe für die Zurückhaltung einer Sendung?
Drei der Hauptgründe, weshalb der Zoll ein Paket zurückhält, sind:
- Eine unklare Warenbeschreibung
- Mehrdeutige Unterlagen
- Fehlende Zusatzdokumente
Sehen wir uns diese Gründe einzeln genauer an.
1. Eine unklare Warenbeschreibung
Ein internationales Paket erfordert immer eine detaillierte Warenbeschreibung, in der der*die Versender*in den Inhalt beschreibt. Diese Details umfassen die Menge, worum es sich handelt, das Material, das Ursprungsland und den HS-Code. Geben Sie außerdem den Markennamen und die Modellnummer an, falls vorhanden.
Eine Warenbeschreibung kann beispielsweise folgendermaßen aussehen: Zwei Paar Kinderregenstiefel, hergestellt in Frankreich, aus Naturkautschuk mit Baumwollinnenfutter. Hinzu kommt noch der HS-Code.
Eine vage Beschreibung erschwert es den Zollbeamt*innen, die korrekten Zölle und Steuern zu berechnen oder geltende lokale Bestimmungen zu ermitteln. Daher halten sie das Paket zurück, bis die korrekten Informationen vorliegen.
2. Mehrdeutige Unterlagen
Unklare Dokumente können alles von einer fehlerhaften Warenwertermittlung des Paketinhalts bis hin zu fehlenden Angaben auf der Handelsrechnung umfassen. Dies kann als ausweichend oder täuschend interpretiert werden, weshalb der Zoll die Waren zurückhält, bis er mehr weiß.
Zollbeamt*innen können u. U. fehlende Informationen anfordern. Erhalten sie die richtigen Angaben nicht oder können diese nicht bestätigen, wird das Paket möglicherweise zurückgesendet.
3. Fehlende Zusatzdokumente
In manchen Ländern dürfen bestimmte Waren nur mit einem zusätzlichen Nachweis von dem*der Versender*in oder Empfänger*in eingeführt werden. Hierbei kann es sich um ein Zertifikat handeln oder um eine Genehmigung von einer Regierungsbehörde wie der FDA in den USA. Überprüfen Sie also immer die Einfuhrbestimmungen im Bestimmungsland.
Was kann ich tun, damit mein Paket freigegeben wird?
Bei vom Zoll zurückgehaltenen Paketen bittet Sie Ihr Frachtführer eventuell um weitere Informationen. Ihr Frachtführer kann Ihnen mitteilen, was der Zoll benötigt, damit Ihr Paket abgefertigt und zur Zustellung freigegeben werden kann.
Wie vermeide ich Zollverzögerungen?
Wenn Sie der*die Versender*in sind, stellen Sie sicher, dass Ihre Versanddokumente vollständig und genau sind – insbesondere die Warenbeschreibung.
Wenn Sie der*die Empfänger*in sind, teilen Sie dem*der Versender*in Ihre vollständige Adresse, Ihre Kontaktdaten und gegebenenfalls Ihre Unternehmensdaten mit. Überprüfen Sie auch die Einfuhrbestimmungen Ihres Landes im Vorfeld.
Relevante Themen
Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Buchhaltungs- oder Handelsberatung dar, sondern sollen allgemeine Informationen zum Thema Versand liefern. Die im Shipping Channel enthaltenen Inhalte, Informationen und Services ersetzen nicht die Beratung durch kompetente Fachkräfte, z. B. zugelassene Rechtsanwält*innen, Anwaltskanzleien, Rechnungsprüfer*innen oder Finanzberater*innen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versandanforderungen für Sie gelten, informieren Sie sich bei Ihrem Frachtführer und prüfen Sie vor dem Versand die Bestimmungen und Vorschriften des Landes, aus dem und in das Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebseiten.