Internationaler Versand von Geschenken

Bei Geschenken erwartet man keine Zahlung oder Gegenleistung – doch wie bei jeder Ausfuhrware müssen Sie sich trotzdem über die geltenden Bestimmungen informieren und die richtigen Dokumente vorlegen. Informieren Sie sich vorab, worauf Sie bei dem Versand achten und welche Informationen Sie bereitstellen müssen.

Was sollte ich vor dem Versand eines Geschenks beachten?

Sie müssen dieselben Prüfungen vornehmen, die auch für jede andere Ausfuhr gelten. Bevor Sie ein Geschenk versenden, vielleicht sogar noch vor Auswahl des Geschenks, sollten Sie die entsprechenden Länderbestimmungen zu Geschenken prüfen. Einige Länder akzeptieren nur Waren, die strenge Bedingungen erfüllen.

Das gilt beispielsweise für den Versand von Alkohol nach Saudi-Arabien oder von Lebensmitteln und Pflanzen nach Australien. Es kann auch Beschränkungen hinsichtlich Menge, Warenwert oder Häufigkeit des Versands geben. Am besten fragen Sie den Empfänger des Geschenks nach etwaigen Beschränkungen.

Haben Geschenke einen Wert?

Wenn Sie ein Geschenk versenden, erwarten Sie in der Regel nicht, dass jemand dafür bezahlt. Ihre Waren haben jedoch einen bestimmten Warenwert, den Sie anmelden müssen.

Geben Sie einen realistischen Warenwert des Artikels für den Zoll an. Wenn der angemeldete Warenwert nicht korrekt erscheint oder wenn Sie gar keinen Wert angeben, können die Zollbehörden den Wert festlegen.

Sollte ich meiner Geschenksendung eine Rechnung beilegen?

Selbst Geschenke mit geringem Warenwert erfordern eine Rechnung. Diese enthält die gleichen Informationen wie eine Handelsrechnung, jedoch ohne Einzelheiten zur Transaktion. Sie müssen einen realistischen Warenwert, eine detaillierte Beschreibung und einen Grund für die Ausfuhr angeben – in diesem Fall den Vermerk „Gift“ (Geschenk). Dadurch weiß die Zollbehörde, dass es sich nicht um eine gewerbliche Sendung handelt. In unserem Video erfahren Sie alles Wissenswerte über Handelsrechnungen

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