Freihandelsabkommen EU – Südkorea
Freihandelsabkommen EU – Südkorea
Wussten Sie, dass Sie bei Ihren internationalen Sendungen von und nach Südkorea Geld sparen können?
Durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea entfallen fast 99 % aller Einfuhrzölle auf Waren mit Ursprung in der EU oder Südkorea1. Dadurch werden die Importe und Exporte einfacher und kostengünstiger. Das Abkommen ist seit 2011 in Kraft. Um alle seine Vorteile nutzen zu können, muss der Handelsrechnung lediglich eine einfache Erklärung beigefügt werden. Die EU-Exporte nach Südkorea sind von 2010–2018 um 77 % gestiegen, da europäische Unternehmen den zollfreien Zugang zum lukrativen südkoreanischen Markt nutzen.2
Erfahren Sie, wie Sie vom Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea profitieren können.
Welche Vorteile hat das für mein Unternehmen?
Kosteneinsparungen
Die Zölle auf fast alle Produkte werden abgeschafft und nichttarifäre Hemmnisse reduziert.
Verbesserter Zugang
Durch einen leichteren Zugang zum südkoreanischen Markt kann Ihr Unternehmen neue Chancen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen ergreifen.
Einfachere Regulierung
Für Unternehmen aus der EU und Südkorea ist es jetzt einfacher zusammenzuarbeiten.
Vereinfachte, moderne Zollverfahren
Moderne Zollverfahren ermöglichen eine schnelle und einfache Freigabe Ihrer Waren.
HINWEIS: Das Handelsabkommen bezieht sich auf Zölle, nicht auf Steuern. Eine eventuelle Mehrwertsteuer für Importe in die EU oder nach Südkorea fällt weiterhin an.
Wie kann ich davon profitieren?
Um die Vorteile der ermäßigten Einfuhrzölle oder der Zollbefreiung beim Import in Südkorea vollumfänglich nutzen zu können, muss der Ursprung der Waren die Europäische Union (EU) sein. Dazu ist lediglich eine Erklärung erforderlich. Eine formelle Bescheinigung wird nicht benötigt. Fügen Sie einfach wie gewohnt Ihrer Handelsrechnung (oder einem anderen Handelsdokument) die folgenden Angaben zusammen mit einer detaillierten Beschreibung der Waren bei:
Muster einer Ursprungserklärung:
(Zeitraum: von___________ bis __________)
Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelsdokument (Bewilligungs-Nr.______) bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind.
__________________________________
(Ort und Datum)
_________________________________
(Unterschrift des Ausführers, zusätzlich zum deutlich in Druckbuchstaben angegebenen Namen der Person, die die Erklärung unterzeichnet)
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Erklärung korrekt ausgefüllt ist, damit der Zoll sie nicht ablehnt. Bitte lesen Sie im offiziellen Text der Ursprungserklärung nach, der in Anhang III des offiziellen Abkommens aufgeführt ist. Der Text enthält entsprechende Erläuterungen und ist in allen anwendbaren Sprachen verfügbar.
Die Bewilligungsnummer ist Ihre Nummer des ermächtigten Ausführers. Sie muss bei allen Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6000 € angegeben werden.
Wie Sie eine Nummer für den ermächtigten Ausführer erhalten
- Um ein ermächtigter Ausführer zu werden, setzen Sie sich mit Ihrer nationalen Zollbehörde in Verbindung.
- In diesem Leitfaden finden Sie eine Anleitung, wie Sie diesen Status in der EU erhalten können.
Wie kann FedEx Express Sie unterstützen?
Schneller interkontinentaler Versand
Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Mit unserem Express-Paket-Service können Sie in nur 1–2 Tagen aus Südkorea importieren und in 2 Tagen nach Südkorea exportieren*.
Einfache Zolllösungen
Vereinfachen Sie Ihre Zollabfertigung durch Nutzung unserer kostenlosen Tools. Verringern Sie mit FedEx Electronic Trade Documents (ETD) das Risiko von Verzögerungen beim Zoll, indem Sie Ihre Unterlagen elektronisch einreichen.
*Service-Verfügbarkeit und Laufzeiten können je nach Sendungsart, Herkunfts- und Bestimmungsort variieren. Es gelten die FedEx Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Achten Sie immer darauf, vor dem Versand die Richtlinien und Bestimmungen des Landes zu prüfen, aus dem und in das Sie versenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Nützliche Links
Quellen
1 Das Freihandelsabkommen EU-Korea in der Praxis – siehe Seite 3
2 Südkorea: Handelsbild, Europäische Kommission, Dezember 2019