Freihandelsabkommen EU - Neuseeland
Freihandelsabkommen EU - Neuseeland
Wussten Sie, dass Sie bei Ihren internationalen Sendungen von und nach Neuseeland Geld sparen können?
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat am 1. Mai 2024 in Kraft und schafft die Zollabgaben auf die meisten Waren ab, die als Ursprungserzeugnisse der EU und Neuseelands gelten.
Wir zeigen Ihnen wie Sie vom Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland profitieren können.
Welche Vorteile hat das für mein Unternehmen?
Kosteneinsparungen
Die Zölle auf fast alle Produkte werden abgeschafft und Handelseinschränkungen reduziert.
Weiterer Zugang
Ein vereinfachter Zugang zum neuseeländischen und europäischen Markt kann neue Chancen für Ihr Unternehmen bergen.
Vereinfachte, moderne Zollprozesse
Moderne Zollprozesse ermöglichen eine schnelle und einfache Zollfreigabe Ihrer Waren.
HINWEIS: Das Handelsabkommen bezieht sich auf Zölle, nicht auf Steuern. Die Umsatzsteuer für Einfuhren nach Neuseeland oder in die EU muss weiterhin entrichtet werden.
Wie kann ich davon profitieren?
Um in den Genuss von ermäßigten oder 0 %-Zöllen zu kommen, müssen die Waren aus der EU stammen. Dazu ist lediglich eine Erklärung erforderlich. Eine formelle Bescheinigung wird nicht benötigt. Fügen Sie einfach wie gewohnt Ihrer Handelsrechnung (oder einem anderen Handelsdokument) die folgenden Angaben zusammen mit einer detaillierten Beschreibung der Waren bei:
Muster einer Ursprungserklärung:
(Zeitraum: von___________ bis __________)
Der*die Exporteur*in der Waren, auf die sich dieses Handelsdokument (Bewilligungsnr. ______) bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind.
__________________________________
(Ort und Datum)
_________________________________
(Unterschrift und Name in Druckbuchstaben)
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Erklärung korrekt ausgefüllt ist, damit der Zoll sie nicht ablehnt. Ursprungserklärungen für Ausfuhren nach Neuseeland sind für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig.
Bei EU-Exporteur*innen ist die Bewilligungsnummer Ihre REX-Nummer (registrierte Exporteur*innen-Nummer). Sie muss bei allen Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 € angegeben werden.
Wie kann FedEx Express Sie unterstützen?
Schneller interkontinentaler Versand
Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Mit unserem Expresspaketservice können Sie in nur 3–4 Tagen aus Neuseeland importieren und in 4 Tagen nach Neuseeland exportieren*.
Einfache Zolllösungen
Vereinfachen Sie Ihre Zollabfertigung durch Nutzung unserer kostenlosen Tools. Verringern Sie mit FedEx Electronic Trade Documents (ETD) das Risiko von Verzögerungen beim Zoll, indem Sie Ihre Unterlagen elektronisch einreichen.
Expertenwissen
Nutzen Sie die Vorteile des Shipping Channels – einer Webseite mit leicht verständlichen Informationen zu einer Vielzahl von Themen, von Formularen und Zollverfahren bis hin zu länderspezifischen Anforderungen.
* Die Serviceverfügbarkeit und angegebenen Laufzeiten variieren je nach Sendungsart, Herkunfts- und Bestimmungsort. Es gelten die FedEx Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Informieren Sie sich vor dem Versand immer über die Regeln und Vorschriften des Landes, aus dem und in das Sie versenden. Weitere Informationen finden Sie im EU-Neuseeland-Freihandelsabkommen.
Nützliche Links
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