Muss ich Zölle und Steuern zahlen, wenn es sich um gebrauchte Waren handelt?

Auch auf gebrauchte Waren können Zölle und Steuern anfallen. Wenn die Waren allerdings als Antiquitäten oder Originalkunstwerke klassifiziert sind, profitieren Sie unter Umständen von einer ermäßigten Umsatzsteuer. Dies richtet sich nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen und danach, ob Ihre Waren die relevanten Kriterien erfüllen. 

Häufig ist eine Bestätigung der Art des Kunstwerks und des Datums seiner Herstellung auf der Rechnung oder Begleitdokumenten erforderlich. Informieren Sie sich auf der Webseite der Zollbehörden des Bestimmungsorts, ob Ihre Waren die Kriterien erfüllen.

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