Regulatorische Änderungen
Regulatorische Änderungen
Die neuesten regulatorischen Änderungen
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Was ist passiert?
Ziel der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten ist es, den EU-Beitrag zur weltweiten Entwaldung/Waldschädigung zu minimieren, den Verlust an biologischer Vielfalt und den EU-Beitrag zu Treibhausgasemissionen zu verringern, entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern und die Menschenrechte sowie die Rechte indigener Völker zu schützen.
Welche Produkte umfasst die Verordnung?
Unternehmen, die mit sieben bestimmten Rohstoffen handeln, müssen nachweisen, dass diese Erzeugnisse nicht aus kürzlich abgeholzten Gebieten stammen oder zur Waldschädigung beitragen. Zu diesen Erzeugnissen zählen:
- Palmöl
- Rinder
- Soja
- Kaffee
- Kakao
- Holz
- Kautschuk
In den Geltungsbereich fallen auch aus diesen Waren hergestellte Produkte (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade).
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Die EUDR gilt für alle Produkte, die ab dem 30. Dezember 2024 in den Verkehr gebracht oder exportiert werden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt es eine längere Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.
Welche Verpflichtungen haben Marktteilnehmende der nachgelagerten Lieferkette?
Die betroffenen Waren können nur dann auf dem Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn:
- sie entwaldungsfrei sind,
- sie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und
- für sie eine sogenannte Sorgfaltserklärung vorliegt.
Die Sorgfaltserklärung sollte in ein europäisches Register hochgeladen werden (das die Kommission bis Anfang Dezember einrichten wird) und sollte Folgendes enthalten:
- Eine Zusammenstellung geografischer Informationen (z. B. Satellitenaufnahmen) zu dem Grundstück, von dem die Rohstoffe bezogen wurden,
- Bewertung des Risikos der Nichteinhaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten und
- Minderung der Risiken auf ein vernachlässigbares Niveau.
Unternehmen, die entsprechende Produkte in Verkehr bringen, sind ausserdem verpflichtet, die Referenznummern der Sorgfaltserklärung in der gesamten Lieferkette bereitzustellen, um nachzuweisen, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt und höchstens ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde.
Wer ist betroffen?
Etwaige Unternehmen, die diese Waren in die EU importieren oder daraus exportieren: Palmöl, Rinder, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk. Um eine Vorstellung des Geltungsbereichs zu vermitteln: Die Verordnung umfasst sämtliche Produkte von Rindfleisch und Leder bis hin zu Möbeln und anderen Holz- oder Papierprodukten, einschliesslich Büchern, sowie Sojamehl und -öl, Schokolade, Kaffee, Palmöl und seine Derivate sowie Kautschukprodukte wie Reifen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Unternehmen sollten sich der Auswirkungen der EUDR auf ihre Lieferkette gewahr werden und sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten, die am 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die Waren, die auf den EU-Markt gelangen oder ihn verlassen, nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden oder der Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Entsprechen solche Produkte nicht der EUDR, dürfen sie auf dem EU-Markt nicht in Verkehr gebracht werden.
Nützliche Informationen:
Was ist passiert?
Mit Wirkung vom 21. August 2024 treten in der Türkei folgende Änderungen in Kraft:
- Der Warenwert für die vereinfachte Zollabfertigung für Privatpersonen wird von 150 EUR auf 30 EUR gesenkt.
- Der Steuersatz für Waren, die aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden, wird von 20 % auf 30 % angehoben.
- Der Steuersatz für Waren, die aus anderen Ländern eingeführt werden, wird von 30 % auf 60 % erhöht.
Wer ist betroffen?
An Privatpersonen adressierte Sendungen mit einem Wert von über 30 EUR können von FedEx nicht vereinfacht abgefertigt werden. Privatpersonen müssen Sendungen formell über ein externes Maklerunternehmen abfertigen lassen und ihre Einfuhr unterliegt allen geltenden Einfuhrbestimmungen. Sie müssen unter Umständen mit zusätzlichen Herausforderungen bei der Einfuhrgenehmigung und hohen Abfertigungskosten rechnen. Es kann auch sein, dass die Gebühren den Warenwert übersteigen.
Was sollten Sie jetzt tun?
B2C-Versender*innen müssen über die formalen Abfertigungsanforderungen für ihre Sendungen in die Türkei informiert werden, um Reklamationen vonseiten der Empfänger*innen zu vermeiden.
Nützliche Informationen:
Regulatorische Hinweise nach Region
Jeder Hinweis ist mit dem Datum seiner Veröffentlichung versehen und beinhaltet die aufgeschlüsselten Regulierungen als leicht verständliche Punkte und Links zu weiterführenden, umfassenderen Ressourcen.
Was ist passiert?
Die französischen Behörden ändern die Screeningbedingungen für versiegelte Behälter wie Fässer, Dosen und Kanister, die auf dem Luftweg transportiert werden. Dies betrifft alle Waren, die über den Charles de Gaulle HUB in Frankreich befördert werden.
Ab dem 1. Oktober 2024 ist das Screening von Behältern (unabhängig von ihrer Kapazität) durch Sprengstoffspürhunde in Frankreich nicht mehr möglich.
Es wurde eine Übergangsperiode festgelegt (1. April 2024 bis 30. September 2024), in der dieses Screening noch zulässig ist, sodass Kund*innen ausreichend Zeit haben, Alternativlösungen zu finden. Jedoch sollten Sie schon jetzt bestimmte Vorkehrungen treffen, um von der Übergangsphase zu profitieren.
Die französischen Behörden haben einen Fragebogen für Exporteure erstellt, die Fässer und andere luftdicht versiegelte Behälter ausführen. Der Fragebogen ist von den Exporteuren bis spätestens 1. März 2024 auszufüllen und den französischen Behörden zuzusenden. Anschliessend bestätigen die französischen Behörden den Exporteuren den Erhalt des Fragebogens. Diese Bestätigung ist wiederum an das FedEx Aviation Security Team in Frankreich (fr-avsec@corp.ds.fedex.com) weiterzuleiten. Nach Eingang des Fragebogens erhalten die Exporteure die Berechtigung, Behälter aller Kapazitätsgrössen bis zum 30. September 2024 weiterhin auf dem Luftweg zu versenden.
Ohne die Bestätigung über den Eingang des Fragebogens durch die französischen Behörden können Kund*innen diese Verpackungsarten mit über 25 Litern ab dem 1. April 2024 nicht mehr per Luftfracht aus Frankreich versenden.
Exporteuren stehen mehrere Optionen zur Verfügung, um ab dem 1. Oktober 2024 weiterhin Fässer per Luftfracht zu versenden:
- Starten Sie den Prozess während der Übergangsperiode, um ein*e bekannte*r Versender*in zu werden.
- Passen Sie die Verpackung an: Ab dem 1. Oktober 2024 sind nur noch Fässer mit einer Kapazität von höchstens 25 Litern, die ein Screening mit Röntgengeräten ermöglichen, zulässig. Fässer werden einzeln gescreent und dichte Fässer werden nicht akzeptiert.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die Waren in über 25 Liter grossen hermetisch abgeriegelten Behältern versenden, die in Frankreich im Transit sind oder aus Frankreich versandt werden.
Bei Fracht im Transit gelten die Einschränkungen nur für Fässer, die in Frankreich das Screeningverfahren durchlaufen oder erneut durchlaufen müssen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wir empfehlen Exporteuren dringend, den Fragebogen bis zum 1. März 2024 an die französischen Behörden zu senden und den Status eines*einer bekannten Versender*in zu beantragen.
Sobald die französischen Behörden den Kund*innen die Empfangsbestätigung des Fragebogens gesendet haben, sollte das Dokument an das FedEx Aviation Security Team in Frankreich weitergeleitet werden (fr-avsec@corp.ds.fedex.com).
Die CBAM-Verordnung der Europäischen Union trat 2023 in Kraft.
Wenn Sie CBAM-Waren in das Gebiet der Europäischen Union einführen und dort ansässig sind, sind Sie nach der CBAM-Verordnung zur Berichterstattung verpflichtet. FedEx übernimmt diese Verantwortung nicht für den Importeur.
Was ist passiert?
Die Europäische Union (EU) hat das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM) als Teil der Initiative zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % eingeführt (im Vergleich zu den Emissionswerten von 1990). So sollen im Kampf gegen den Klimawandel eventuelle CO2-Verlagerungen verhindert werden.
CO2-Verlagerungen entstehen, wenn Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) ihre emissionsintensive Produktion in Länder mit weniger strengen klimapolitischen Massnahmen verlagern, oder wenn EU-Produkte durch emissionsintensivere Importe ersetzt werden.
Das CO2-Grenzausgleichssystem soll sicherstellen, dass der CO2-Preis für die Einfuhr bestimmter Waren in die EU dem CO2-Preis für die Herstellung in der EU entspricht. Infolgedessen müssen Importeure der in den Geltungsbereich fallenden Waren (unten aufgeführt) bestimmte Verpflichtungen erfüllen. Dies beinhaltet auch die Meldung von Informationen über die bei Transport und Herstellung entstandenen Emissionen der transportierten Waren sowie zu einem bestimmten Zeitpunkt den Erwerb von Zertifikaten für den Beleg dieser Emissionen.
Der Mechanismus wird zunächst nur für die Einfuhr ausgewählter Waren und ausgewählter Vorläuferstoffe gelten, bei denen ein hohes Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, wie z. B.:
- Eisen
- Stahl
- Zement
- Düngemittel
- Aluminium
- Wasserstoff
- Stromerzeugung
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die EU auswerten, wie das CO2-Grenzausgleichssystem funktioniert und ob sein Anwendungsbereich auf weitere Produkte und Services ausgedehnt werden soll.
Weitere Details dazu finden Sie auf Seite 20 der Leitlinien der Europäischen Kommission.
Wie sieht die Zeitleiste aus?
Vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 gibt es eine Übergangsphase. In dieser Zeitspanne müssen die Importeure von CBAM-Waren in die EU vierteljährlich einen Bericht über das von der Europäischen Kommission verwaltete CBAM-Übergangsregister einreichen.
Der erforderliche Bericht muss Folgendes umfassen:
- die Gesamtanzahl der einzelnen Warentypen
- die tatsächlichen Gesamtemissionen bei Transport und Herstellung der Waren in Tonnen CO2e-Emissionen pro Tonne (ausser bei Elektrizität)
- die gesamten indirekten Emissionen (berechnet nach der im Durchführungsrechtsakt festgelegten Berechnungsmethode)
- der in einem Nicht-EU-Ursprungsland bereits fällige Preis für die bei Transport und Herstellung der eingeführten Waren entstandenen Emissionen (falls vorhanden).
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure auch über die Emissionen, die bei Transport und Herstellung betroffener eingeführter Waren entstanden sind, Auskunft erteilen. Dazu müssen sie CBAM-Zertifikate für alle in die EU eingeführten CBAM-Waren erwerben. Die CBAM-Verpflichtung deckt ab 2026 schrittweise immer mehr Emissionen ab, die bei Transport und Herstellung von Waren entstanden sind. Die bei Transport und Herstellung entstandenen Emissionen werden erst ab 2034 in ihrer Gesamtheit erfasst.
Sobald die Phase der Preisfestlegung für Emissionen beginnt, müssen für betroffene Produkte in den Sektoren Zement, Düngemittel und Elektrizität sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigt werden; für betroffene Produkte in den Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium und Wasserstoff müssen nur die direkten Emissionen berücksichtigt werden.
Was müssen Importeure tun?
Wer CBAM-Waren in das Zollgebiet der EU importiert, sollte dem Thema CBAM besondere Aufmerksamkeit widmen und sich vorbereiten. Die Erfüllung aller Pflichten, die sich aus der CBAM-Verordnung ergeben, liegt in der Verantwortung der Importierenden.
Importeure müssen unter Umständen vierteljährlich einen Bericht über das von der Europäischen Kommission verwaltete CBAM-Übergangsregister einreichen. Wenn dies der Fall ist, müssen sie sich als unmittelbaren ersten Schritt registrieren, um die vorgeschriebenen Angaben einzureichen («autorisierte*r CBAM-Anmelder*in» werden).
Wenn FedEx als Zollvertreter CBAM-Waren für den Import abfertigt, übernimmt FedEx nicht die CBAM-Berichterstattung im Auftrag von Importeuren, die ihren Sitz im Zollgebiet der EU haben.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wir empfehlen Importeuren in die EU Folgendes:
- Importeure müssen sich zuerst registrieren, um Berichte einzureichen
- Informieren Sie sich über die Details und Prozesse auf der CBAM-Webseite der EU-Kommission: CO2-Grenzausgleichssystem (europa.eu)
- Prüfung der Herkunfts- und Beschaffungsmuster für betroffene Produkte, um Möglichkeiten für Ausnahmen oder Reduzierungen im Rahmen des CO2-Ausgleichssystems zu ermitteln
- Bestimmen Sie die Datenverfügbarkeit für den erforderlichen Bericht
- Überprüfen Sie, ob Sie Ihre Geschäftsprozesse verbessern können und klären Sie mit Ihren Lieferanten, ob Sie Emissionen reduzieren und eine nachhaltigere, umweltfreundlichere Lieferkette schaffen können
Was ist passiert?
Zum Abbau von Handelsbarrieren und Stärken der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen hat der Schweizer Bundesrat ein Massnahmenpaket von Einfuhrerleichterungen verabschiedet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass die Zölle auf Industriegüter aufgehoben werden.
Gleichzeitig wurde die Anhebung der aktuellen Schweizer Mehrwertsteuersätzen für alle Produkte bekanntgegeben.
Aufhebung der Zölle auf Industriegüter:
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Zölle auf in die Schweiz importierte Industriegüter aufgehoben.
Die Aufhebung dieser Zölle gilt für Waren der Kapitel 25–97 des schweizerischen Zolltarifs. Ausgenommen sind landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse, die unter die Kapitel 35 und 38 fallen.
Zudem wird die Zolltarifstruktur für Industriewaren gestrafft. Die sehr detaillierte Unterteilung, die derzeit zur Erhebung differenzierter Zölle verwendet wird, wird abgeschafft und die Anzahl der bestehenden Tarifpositionen erheblich reduziert, was sich positiv auf den Verwaltungsaufwand auswirken wird.
Änderungen an der Mehrwertsteuer:
Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze in der Schweiz:
Bis 31. Dezember 2023 | Ab 1. Januar 2024 | |
---|---|---|
Normalsatz | 7,7 % | 8,1 % |
Reduzierter Satz | 2,5 % | 2,6 % |
Sondersatz für Unterbringung | 3,7 % | 3,8 % |
Was sollten Sie jetzt tun?
Trotz der Aufhebung der Zölle und der Vereinfachung des Schweizerischen Zolltarifs für Industriewaren ist die Deklarierung und Vorlegung aller relevanten Dokumente, d. h. Handelsrechnungen, Genehmigungen usw., weiterhin verpflichtend.
Sämtliche Einfuhrerklärungen müssen weiterhin die korrekte Zolltarifnummer (HS-Code) für die eingeführten Waren enthalten. Die Nomenklatur des Zolltarifs bestimmt nach wie vor die Ursprungsregeln, die Erhebung zusätzlicher Zuschläge und die Anwendung diverser Anforderungen, z. B. Lizenz- und Zertifizierungsanforderungen.
Bei der Einfuhr von Industriewaren, die zum Zeitpunkt der Einfuhr voraussichtlich in der Schweiz verbleiben oder dort verbraucht werden, ist die Anwendung von Freihandelsabkommen oder des Allgemeinen Präferenzsystems nicht mehr erforderlich, da die Nicht-Präferenzzollsätze bereits auf Null gesetzt werden.
Bei der Einfuhr von Waren oder Rohstoffen zur Weiterverarbeitung und Wiederausfuhr aus der Schweiz unter Anwendung der Ursprungskumulierung muss der Präferenzursprungsnachweis des Lieferanten bei der Einfuhr in die Schweiz vorgelegt werden.
Da zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht immer sicher ist, ob das Produkt in der Schweiz verbleibt oder wieder ausgeführt wird, wird dringend empfohlen, für alle Sendungen in die Schweiz einen Präferenzursprungsnachweis einzuholen.
Bitte bereiten Sie sich zudem auf die Anwendung der neuen, höheren Mehrwertsteuersätze vor.
Nützliche Informationen:
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/warenhandel/aufhebung_industriezoelle.html
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html
Hintergrund:
Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten und hat eigene Bedingungen für den Handel aufgestellt. Nach dem Brexit müssen für Waren, die aus der EU nach Grossbritannien (und umgekehrt) gelangen, Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitverfahren befolgt werden. Am 13. Juli 2020 veröffentlichte die britische Regierung das erste „Border Operating Model“. Darin wird die Funktion der neuen Grenze zur EU erläutert. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Dokuments ist ein Kapitel zu den Regelungen für die Einfuhr von Sanitär- und Pflanzenschutzprodukten. Die schrittweise Einführung dieser Änderungen sollte im Januar 2021 beginnen. Aufgrund zahlreicher Hürden wurde die Einführung der meisten neuen Kontrollen verschoben. Die Regierung begann, ein neues „Border Target Operating Model“ (Betriebsmodell für den Grenzverkehr) für die Grenze zu entwickeln.
Was ist passiert?
Am 29. August 2023 veröffentlichte die britische Regierung nach eingehenden Konsultationen mit der Industrie das „Border Target Operating Model“ (BTOM), in dem die geplanten Kontrollen für EU-Einfuhren abschliessend aufgeführt werden. Das neue Modell soll Importeuren, der Grenzindustrie und anderen Akteuren die Verfahren erläutern, die bei der Wareneinfuhr befolgt werden müssen, sobald das BTOM in Kraft tritt.
In Bezug auf Sanitär- und Pflanzenschutzwaren sieht das BTOM ein vereinfachtes, risikobasiertes System von Biosicherheitskontrollen für Einfuhren nach Grossbritannien vor, die folgende Eigenschaften haben werden:
- Sie sind auf die spezifischen Risiken für die britische Agrar- und Ernährungswirtschaft und die natürliche Umwelt zugeschnitten.
- Sie werden phasenweise implementiert.
- Sie bieten Unternehmen Sicherheit.
Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, die einer Biosicherheits-Einfuhrkontrolle unterzogen werden, werden in drei Risikokategorien eingeteilt:
- Hohes Risiko
- Mittleres Risiko
- Geringes Risiko
Abhängig davon, in welche Kategorie die eingeführten Waren fallen, sind bestimmte Dokumente und Kontrollen erforderlich.
Wie sieht die Zeitleiste aus?
Die neuen wichtigsten Eckpunkte für die Einführung spezifischer dokumentarischer und physischer Kontrollen sind folgende:
- 31. Januar 2024:
- Einführung einer Gesundheitszertifizierung für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Pflanzen, Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs mit mittlerem Risiko und Lebens- und Futtermitteln nichttierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU
- Abschaffung der Voranmeldepflicht für Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs mit geringem Risiko aus der EU.
- 30. April 2024:
- Einführung dokumentarischer und risikobasierter Nämlichkeits- und Warenkontrollen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Pflanzen, Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs mit mittlerem Risiko und Lebens- und Futtermitteln nichttierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU
- Vorhandene Prüfungen von Pflanzen und Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU werden vom Bestimmungsort zu den Grenzkontrollstellen verlagert.
- Die Behörden werden beginnen, Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern zu rationalisieren. Darunter fallen die Abschaffung von Gesundheitszertifizierungen und Standardkontrollen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs mit geringem Risiko aus Nicht-EU-Ländern. Ausserdem wird die Häufigkeit von Waren- und Nämlichkeitskontrollen bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs mit mittlerem Risiko aus Nicht-EU-Ländern reduziert.
Was sollten Sie jetzt tun?
EU-Exporteure von Sanitär- und Pflanzenschutzprodukten müssen prüfen, in welche Risikokategorie ihre Waren fallen. Sie müssen ihrem GB-Importeur und FedEx zudem die entsprechenden Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt „Nützliche Informationen“.
Handelsrechnungen für Sanitär- und Pflanzenschutzprodukte müssen eine detaillierte Warenbeschreibung, die Zolltarifnummern (HS-Codes) und die Angabe der Risikokategorie enthalten, in die sie fallen. Die Nichtbereitstellung dieser Informationen auf der Handelsrechnung kann zu Sendungsverzögerungen führen.
Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FedEx eindeutig festgelegt, ist der Versender auf eigene Kosten dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die auf dem internationalen Transportweg verschickten Güter gemäss den geltenden Gesetzen für die Einfuhr in das Bestimmungsland zugelassen sind und dass sämtliche geltenden Lizenz- oder Genehmigungsbestimmungen eingehalten werden. FedEx behält sich das Recht vor, dem Versender nach eigenem Ermessen Bussgelder, Strafen, Schadensersatz oder andere Kosten bzw. Aufwendungen, einschliesslich Aufbewahrungskosten, in Rechnung zu stellen, die sich aus behördlichen Massnahmen oder einem pflichtwidrigen Verhalten des Versenders ergeben.
Es gibt keine Änderung der aktuellen Verfahren für die Einfuhr von Sanitär- und Pflanzenschutzprodukten aus der EU nach Nordirland.
Erinnerung: Alle Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs müssen über Priority Services verschickt werden.
Nützliche Informationen:
Das „Border Target Operating Model“ (Betriebsmodell für den Grenzverkehr)
https://www.gov.uk/government/publications/the-border-target-operating-model-august-2023
Übersichtstabelle über die Risikokategorien für die Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs aus der EU nach Grossbritannien + Liste der Zolltarifnummern (HS-Codes) zum Durchsuchen
https://www.gov.uk/government/publications/risk-categories-for-animal-and-animal-product-imports-to-great-britain
Übersichtstabelle über die Risikokategorien für Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs
https://planthealthportal.defra.gov.uk/trade/imports/target-operating-model-tom/tom-risk-categorisations/
Muster von Gesundheitszertifizierungen für die Ausfuhr von lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs nach Grossbritannien
https://www.gov.uk/government/collections/health-certificates-for-animal-and-animal-product-imports-to-great-britain
Was ist passiert?
Ab dem 1. Januar 2024 sind für alle Warensendungen, die ausserhalb der VOEC-Regelung (Value-Added Tax on e-commerce) in Norwegen eingeführt werden, unabhängig von ihrem Warenwert eine individuelle Zollanmeldung und die Zahlung von Zöllen und Steuern erforderlich.
Gleichzeitig werden mehrere Massnahmen zur Stärkung der VOEC-Regelung eingeführt.
Was ist die VOEC-Regelung?
Bei VAT on e-commerce (VOEC) handelt es sich um eine freiwillige, vereinfachte Umsatzsteuerregelung für ausländische Zulieferer und Plattformen, die Waren mit geringem Warenwert direkt an Verbraucher*innen in Norwegen verkaufen. Die Höchstgrenze für den Warenwert liegt nach der VOEC-Regelung bei NOK 3 000.00 (derzeit etwa EUR 256.00)*. Davon ausgenommen sind Kosten für Fracht und Versicherung sowie andere identifizierbare Steuern und Kosten.
Zulieferer von B2C-Sendungen (Business to Consumer) mit geringem Warenwert, die Ihre Waren unter der VOEC-Regelung versenden, sind verpflichtet, die norwegische Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs zu berechnen, zu erheben und dies quartalsweise zu melden.
Die Grenze von NOK 3 000.00 nach der VOEC-Regelung gilt pro Artikel und nicht pro Rechnung oder Transaktion. Einige Produkte in derselben Sendung, die einen individuellen Warenwert von weniger als NOK 3 000.00 aufweisen, können unter VOEC trotzdem angemeldet werden, selbst dann, wenn ihr kombinierter Warenwert die Wertgrenze überschreitet.
Wenn der Warenwert eines Einzelartikels in der Sendung die Grenze von NOK 3 000.00 überschreitet, fällt die gesamte Sendung nicht mehr unter die VOEC-Regelung. Nicht alle Warentypen können unter der VOEC-Regelung angemeldet werden.
Folgende Waren sind ausgeschlossen:
- Alle Arten von Lebensmitteln und Getränken, einschliesslich Nahrungsergänzungsmitteln, bei denen es sich nicht um Medikamente handelt* *
- Alle Waren, auf die Verbrauchssteuern anfallen
- Illegale Waren sowie Waren, für die nach dem norwegischen Gesetz Einschränkungen gelten
* Der Wechselkurs von NOK zu EUR ändert sich im Laufe der Zeit. Versender*innen wird daher empfohlen, den aktuellen Kurs zum Zeitpunkt der Sendungsbuchung zu prüfen.
** Für die Einfuhr von Medikamenten gelten besondere Vorschriften.
Unter der VOEC-Regelung fallen keine Einfuhrzölle auf Sendungen an.
Was sollten Sie jetzt tun?
Zulieferer aus dem Ausland, die für VOEC registriert sind und B2C-Waren mit einem Warenwert von bis zu NOK 3 000.00 nach Norwegen versenden, sind verpflichtet, die norwegische Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs zu berechnen und zu erheben und sie quartalsweise an die norwegischen Steuerbehörden zu übermitteln. Ab dem 1. Januar 2024 sind Versender*innen von VOEC-Sendungen verpflichtet, ihre VOEC-Identifikationsnummer im Feld „Steuernummer“ ihrer FedEx oder TNT Versandanwendung einzugeben, damit sie automatisch auf dem Luftfrachtbrief (AWB) ausgefüllt wird und den norwegischen Behörden bei der Einfuhr mitgeteilt werden kann.
Eine fehlende VOEC-Nummer auf dem Luftfrachtbrief kann zu Sendungsverzögerungen und doppelter Besteuerung führen, da dem norwegischen Importeur bei der Einfuhr die Umsatzsteuer berechnet wird.
Nützliche Informationen:
VAT on e-commerce – VOEC
https://www.skatteetaten.no/en/business-and-organisation/vat-and-duties/vat/foreign/e-commerce-voec/
Warenversand gemäss der VOEC-Regelung
https://www.skatteetaten.no/en/business-and-organisation/vat-and-duties/vat/foreign/e-commerce-voec/sending-goods-under-the-voec-scheme/
VOEC: neue Lösung für VOEC und Abschaffung der vorübergehenden Ausnahme für Erklärungen
https://www.skatteetaten.no/en/business-and-organisation/vat-and-duties/vat/foreign/e-commerce-voec/new-voec/
Was ist passiert?
Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine, der im Februar 2022 begann, haben die Europäische Union (EU), die Vereinigten Staaten (USA), das Vereinigte Königreich (UK) und andere Länder weltweit umfassende Sanktionen gegen Russland und Belarus verhängt.
Zwar sind alle FedEx Services in Russland und Belarus bis auf Weiteres ausnahmslos ausgesetzt, dennoch sollten Sie einige der neu beschlossenen restriktiven Massnahmen kennen.
Die USA, die EU und andere Länder der Region, darunter das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Schweiz, haben ein Einfuhrverbot für bestimmte Produkte mit Ursprung in Russland („hergestellt in“) verhängt.
Seit dem 30. September 2023 verbieten die EU, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Schweiz zusätzlich auch die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die in einem Drittland verarbeitet wurden, jedoch Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland enthalten.
Die EU verfolgt einen phasenweisen Ansatz für Erzeugnisse mit bestimmten Zolltarifnummern (HS-Codes), die unter dieses Verbot fallen:
- Seit 30. September 2023: Eisen- und Stahlerzeugnisse des Anhangs XVII mit Eisen- und Stahlerzeugnissen der Liste, ausgenommen die der KN-Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90. Das bedeutet, dass Eisen- und Stahlerzeugnisse mit in Russland hergestellten Erzeugnissen, die unter diese drei Codes fallen, noch nicht verboten sind.
- Ab 1. April 2024: Verbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen mit in Russland hergestellten Erzeugnissen, die unter den KN-Code 7207 11 fallen; und
- Ab 1. Oktober 2024: Verbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen mit in Russland hergestellten Erzeugnissen, die unter die KN-Codes 7207 12 10 oder 7224 90 fallen.
Im Vereinigten Königreich gibt es keinen Übergangszeitraum; die Regelung gilt seit dem 30. September für alle Zolltarifnummern.
Welche Nachweise werden von den Behörden des Importlandes verlangt?
Bei der Einfuhr solcher Eisen- und Stahlerzeugnisse müssen die Importeure nachweisen, aus welchem Land die Erzeugnisse stammen, die bei der Verarbeitung in einem Drittland verwendet wurden. Der Zweck dieser Regelung ist es, zu bestätigen, dass weder die Artikel selbst, noch die darin verarbeiteten Erzeugnisse aus Russland stammen.
Die Vorgehensweise der Zollbehörden in Bezug auf diese Anforderung ist von Land zu Land unterschiedlich. Sie kann weiterhin überprüft und potenziell geändert werden. Einige nationale Zollbehörden akzeptieren nur das Mill Test Certificate (MTC), andere akzeptieren jedoch auch alternative Dokumente wie Ursprungszeugnisse oder die Erklärung des Absenders in den Handelspapieren für bestimmte Sendungen.
Für Länder, die eine Konformitätserklärung auf der Handelsrechnung akzeptieren, könnte der Text folgendermassen lauten:
Hiermit bestätigen wir, dass die unter AWB _____________________ versendeten Waren nicht dem Verbot laut Artikel 3g (1) (d) der EU-Verordnung des Rates von 2023/1214 vom 23. Juni 2023 zur Änderung der EU-Verordnung Nr. 833/2014 über restriktive Massnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Situation der Ukraine destabilisieren, unterliegen und wie dort geregelt keine Primärmaterialien russischen Ursprungs verwendet werden.
Wer ist betroffen?
Alle in der EU, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz, die Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Zolltarifnummern (HS-Codes) aus der ganzen Welt einführen, sind von diesem Verbot betroffen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Importeure müssen proaktiv mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten und sicherstellen, dass Unterlagen, die vom Zoll in ihrem Land als Ursprungsnachweis akzeptiert werden, gesammelt und bei der Buchung der Sendung beigefügt werden.
Nützliche Informationen:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Oktober 2023) sind die Angaben korrekt, doch sie können noch von den Zollbehörden geändert werden.
Was ist passiert?
2021 führte die Europäische Union einen Pflichtbeitrag für alle Mitgliedstaaten ein, um sie dazu anzuhalten, nicht rezyklierter Verpackungsabfälle aus Kunststoff zu reduzieren und den Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft in Europa durch die Umsetzung der Europäischen Kunststoffstrategie zu fördern.
Einige Mitgliedstaaten werden den Beitrag zu einem einheitlichen Satz von EUR 0.80 pro Kilogramm nicht rezyklierter Verpackungsabfälle aus Kunststoff aus ihrem eigenen Budget zahlen. Andere wiederum bemühen sich um die Einführung nationaler Systeme zur Erhebung der Steuer bei den Händler*innen.
Wer ist betroffen?
Importeure von Einweg-Kunststoffbehältern nach Spanien: Ab dem 1. Januar 2023 gilt die zusätzliche Kunststoffsteuer für Einweg-Kunststoffbehälter in Höhe von EUR 0.45 pro Kilogramm Neukunststoff, der in Kunststoffverpackungen enthalten ist, die in Spanien hergestellt, aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben oder von ausserhalb der Europäischen Union nach Spanien eingeführt wurden.
Produkte, die der zusätzlichen Kunststoffsteuer unterliegen |
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Produkte, die vom Geltungsbereich der zusätzlichen Kunststoffsteuer ausgenommen sind |
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Was sollten Sie jetzt tun?
Die zusätzliche Steuer auf Einwegkunststoffprodukte ist zum Zeitpunkt der Einfuhr zu entrichten. Der berechnete Betrag wird auf der FedEx Rechnung unter Zusätzliche Steuer ausgewiesen.
Versender*innen, die Produkte nach Spanien versenden, die in den Anwendungsbereich der zusätzlichen Kunststoffsteuer fallen, sollten auf ihren Handelsrechnungen die korrekte Menge des in ihrem Produkt enthaltenen Neukunststoffs angeben, um Berechnungsfehler zu vermeiden.
Quellen:
Webseite der Europäischen Kommission
https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/long-term-eu-budget/2021-2027/revenue/own-resources/plastics-own-resource_de
Was ist passiert?
Ab dem 2. Januar 2023 ist die Einfuhr von Arzneimitteln aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union in Expresspaketen an private Verbraucher*innen in Zypern verboten.
Folglich werden Arzneimittel, die für nicht zugelassene Empfänger*innen in Zypern bestimmt sind, entweder auf dessen Kosten an den*die Versender*in zurückgeschickt oder vom Zoll beschlagnahmt.
Wer ist betroffen?
Business to Consumer (B2C) und Consumer to Consumer (C2C): Sendungen von Arzneimitteln werden unter keinen Umständen mehr zur Einfuhr angenommen.
Registrierte Lieferanten, die kommerzielle Sendungen an gewerbliche Empfänger*innen versenden: Die Sendungen dürfen eingeführt werden, sofern das einführende Unternehmen eine gültige Lizenz des zyprischen Zolls für die Einfuhr von Arzneimitteln vorweisen kann.
Was sollten Sie jetzt tun?
Senden Sie keine Arzneimittel über unser Netzwerk an Privatpersonen in Zypern.
Bitte beachten Sie, dass Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel nicht als Arzneimittel eingestuft werden. Für Lebens- und Futtermittel, die in die Europäische Union eingeführt werden, gelten jedoch gleichermassen strenge Anforderungen.
Was ist passiert?
Am 1. Juli 2022 wurden für die Einfuhr von metallischen Materialien (Halb- oder Fertigerzeugnisse) nach Italien basierend auf der EU-Ratsrichtlinie 2013/59/ EURATOM neue radiometrische Überwachungsbestimmungen eingeführt, die grundlegende Sicherheitsstandards für den Schutz gegen Gefahren durch den Kontakt mit ionisierender Strahlung festlegen.
Bestimmte metallische Produkte unterliegen speziellen Überprüfungen, die von einer autorisierten Drittorganisation durchzuführen sind. Die Einfuhrzollanmeldung kann erst erfolgen, wenn ein Prüfzertifikat vorgelegt wurde. Das Zertifikat über die radiometrischen Kontrollen kann in einem Nicht-EU-Land ausgestellt werden, vorausgesetzt, mit diesem Land wurde eine gegenseitige Anerkennung vereinbart. Eine solche Vereinbarung über eine gegenseitige Anerkennung existiert derzeit nur mit der Schweiz.
Was ist eine radiometrische Überwachung?
Eine radiometrische Überwachung bezeichnet die Überprüfung von Schrott, metallischen Halberzeugnissen und allen anderen metallischen Materialien zur Feststellung radioaktiver Anomalien. Die vollständige Liste der Artikel und HS-Codes, die in diese Kategorie fallen, kann hier abgerufen werden.
Radioaktive Messungen werden in der Nähe der Aussenwände eines Containers mit speziellen und hochgradig sensiblen Instrumenten durchgeführt. Diese Instrumente sind mit einer Sonde ausgestattet, die über einen Natriumiodid-Szintillator verfügt, um auch minimale radioaktive Anomalien erfassen zu können.
Wer ist davon betroffen?
Die Änderung der Bestimmungen betrifft Importeure, die die aufgeführten metallischen Fertigerzeugnisse, Halberzeugnisse und/oder Schrott und anderen metallischen Abfall nach Italien einführen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Jede Sendung muss kontrolliert werden. Eine generelle Genehmigung für Händler*innen, die dieselbe Art von Produkten regelmässig einführen, ist nicht möglich.
Nach Ankunft der Sendung kontaktiert FedEx den*die Empfänger*in der Sendung und gibt dabei den externen Lieferanten an, der die radiometrische Überprüfung durchführen und das entsprechende Zertifikat ausstellen kann. Erklärt sich der*die Empfänger*in mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden, wird er*sie vom Lieferanten kontaktiert, um mit der Zahlung und Überprüfung fortzufahren. Sollte sich der*die Empfänger*in nicht einverstanden erklären, wird die Sendung auf Kosten des*der Kund*in zurück an den*die Versender*in gesendet. Die radiometrischen Überprüfungen können an allen FedEx Standorten zur Zollabfertigung in Italien durchgeführt werden. Die Kosten für die Überprüfung liegen bei etwa EUR 170 pro Sendung und sind durch den Importeur direkt an das mit der Überprüfung beauftragte Unternehmen zahlbar. FedEx ist weder an der Beauftragung noch am Zahlungsprozess beteiligt.
Um die Kosten für die radiometrische Überprüfung so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir der Kundschaft, diese Warenkategorien in einer einzigen Sendung einzuführen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre*n Kundenbetreuer*in.
Was ist passiert?
Zur internationalen Klassifizierung von Waren für den grenzüberschreitenden Handel wird das Harmonisierte System (HS) der Weltzollorganisation (WCO) verwendet Dieses System wird in mehr als 200 Staaten, Ländern und Gebieten weltweit angewandt, d. h., 98 % des Welthandels werden nach der HS-Nomenklatur klassifiziert. Es wird alle 5 Jahre überarbeitet. HS 2022, die siebte Ausgabe der Nomenklatur des Harmonisierten Systems, ist seit 1. Januar 2022 in Kraft.
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind die Warencodes von entscheidender Bedeutung, um z. B. die Zollanmeldungen zu erstellen, sowie die Art und Höhe der Abgaben zu bestimmen. Da eine falsche Einstufung von Produkten zu Verzögerungen beim Zoll oder zur Zahlung falscher Abgaben führen kann, ist es wichtig, dass die Warencodes korrekt sind.
Was beinhaltet das neue HS 2022?
Die neue Ausgabe des HS 2022 enthält insgesamt 351 Änderungen, die sich auf ein breites Warenspektrum beziehen.
Im HS 2022 werden neue Produktströme aufgenommen und ökologische und soziale Fragen von globaler Bedeutung berücksichtigt. Einige Beispiele hierfür sind:
- Elektrische und elektronische Abfälle (E-Schrott): Das HS 2022 enthält spezifische Bestimmungen für die Klassifizierung, um die Länder bei ihrer Arbeit im Rahmen des Basler Übereinkommens zu unterstützen.
- Produkte auf Nikotinbasis und unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs, auch bekannt als Drohnen): Durch neue Bestimmungen wird die Klassifizierung dieser Produkte vereinfacht.
- Smartphones: Diese erhalten eigene Unterpositionen.
- Glasfasern und Metallbearbeitungsmaschinen: Es wurden umfangreiche Umstellungen vorgenommen, da die derzeitigen Unterpositionen den technologischen Fortschritt in diesen Sektoren nicht angemessen widerspiegeln.
- Mehrzweck-Zwischenbaugruppen: Hier wird es mehr eigenständig klassifizierte Produkte, wie z. B. Flachbildschirmmodule, geben.
Waren, die speziell unter verschiedene Übereinkommen fallen, wurden ebenfalls aktualisiert und viele neue Unterpositionen wurden für Waren mit doppeltem Verwendungszweck geschaffen.
Darüber hinaus wurden Änderungen vorgenommen, um den Schwerpunkt stärker auf Gesundheit und Sicherheit zu legen. Die Erkenntnis, dass Verzögerungen bei der Bereitstellung von Instrumenten zur Schnelldiagnose von Infektionskrankheiten bei Ausbrüchen gefährlich sind, hat zu einer Änderung der Bestimmungen für diese Diagnosekits geführt, um die Klassifizierung zu vereinfachen. Neue Bestimmungen für Placebos und klinische Testkits für die medizinische Forschung, die eine Klassifizierung ohne Angaben zu den Inhaltsstoffen eines Placebos ermöglichen, werden dazu beitragen, die grenzüberschreitende medizinische Forschung zu vereinfachen. Zu den Produktklassen, für die neue und spezifische Vorschriften gelten werden, gehören Zellkulturen und Zelltherapie.
Wer ist davon betroffen?
In Anbetracht der Vielzahl der Änderungen gibt es viele wichtige Punkte, die hier nicht erwähnt wurden. Daher sollten Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend versenden, die Änderungen unbedingt überprüfen, um festzustellen, ob ihre Waren davon betroffen sind.
Was sollten Sie jetzt tun?
Sehen Sie sich bitte die Änderungen des HS 2022 an, um herauszufinden, ob sich diese Änderungen auf Ihre Produktklassifikationen auswirken. Importeure sollten zudem eine vollständige Überprüfung ihrer Produktdatenbank vornehmen, um sicherzustellen, dass ihre bestehenden Produktklassifizierungen für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des HS 2022 gültig sind.
Die WCO hat Korrelationstabellen für die Jahre 2017 bis 2022 veröffentlicht, anhand derer Sie überprüfen können, ob sich der derzeitige HS-Code ändert und wenn ja, wo die entsprechenden Waren dann einzuordnen sind.
Denken Sie bitte daran:
Die standardisierten HS-Codes der WCO sind sechsstellig. Dieser sechsstellige Code gilt als internationaler Standard für alle teilnehmenden Länder. Die ersten beiden Ziffern bezeichnen die Kapitelüberschrift des HS, die nächsten beiden die Positionsüberschrift und die letzten beiden die spezifische Unterposition oder Unterkategorie eines bestimmten Produkts.
Die meisten Länder akzeptieren den sechsstelligen Code, es gibt jedoch Ausnahmen und einige Länder verlangen zusätzliche Ziffern. Die Vereinigten Staaten verwenden beispielsweise einen 10-stelligen Code zur Klassifizierung von Produkten für die Ausfuhr, der als Schedule B-Nummer bekannt ist. In Indien werden 8 Ziffern verwendet, die sogenannte ITC-Nummer (Indian Tariff Code number).
Prüfen Sie bitte unbedingt, welche Anforderungen für das Land gelten, in das und aus dem Sie versenden.
Nützliche Links:
Was ist passiert?
Die Umkehrung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft bei der Einfuhr ist für Unternehmen, die nach Frankreich einführen, ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Darüber hinaus wurde die Verwaltung und Erhebung der Mehrwertsteuer auf Einfuhren vom französischen Zoll auf die französische Steuerbehörde – General Directorate of Public Finances – übertragen.
Die Einfuhrmehrwertsteuer wird in der französischen Mehrwertsteuererklärung anstelle der Zollanmeldung geltend gemacht und entrichtet. Diese Verlagerung auf die Mehrwertsteuererklärung wird als «Reverse Charge» (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren) bezeichnet. Diese Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bedeutet, dass die Einfuhrmehrwertsteuer nicht mehr am Ort der Einfuhr entrichtet wird.
Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen, die bei der Einfuhr von Waren nach Frankreich als offizieller Importeur auftreten, verpflichtet, sich für die französische Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und eine französische Mehrwertsteuererklärung abzugeben.
Die Mehrwertsteuerregistrierung in Frankreich kann direkt von Unternehmen mit Sitz in Frankreich oder von Unternehmen mit Sitz in der EU oder Nordirland vorgenommen werden. Unternehmen, die nicht in der EU oder in Nordirland ansässig sind und als offizieller Importeur für ihre Waren auftreten wollen, müssen einen französischen Steuervertreter benennen, der in ihrem Namen den Antrag auf die Mehrwertsteuerregistrierung stellt.
FedEx Kundschaft, die Waren von ausserhalb der EU an Geschäftskunden in Frankreich versendet, muss bei der Erstellung der Zolldokumente die französische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Importeurs angeben.
Bitte beachten:
- Die französische Onlinemehrwertsteuererklärung wird automatisch um den Betrag der Einfuhrmehrwertsteuer ergänzt, der auf den Angaben beruht, die zuvor in der Zollanmeldung an die französischen Zollbehörden übermittelt wurden.
- Die französischen Zollbehörden werden eine Website einrichten, über die Unternehmen monatlich Angaben zu ihren Einfuhren nach Frankreich abrufen können.
- Die vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärung steht ab dem 14. Tag eines jeden Monats über das Onlinesteuerportal der französischen Zollbehörden zur Verfügung.
- Die Frist für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung wird für alle einfuhrmehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen auf den 24. eines jeden Monats festgesetzt.
Wer ist davon betroffen?
Die Änderung gilt für Unternehmen, die als offizieller Importeur von Waren nach Frankreich eingetragen sind.
Was sollten Sie jetzt tun?
Die Zollanmeldung muss nun die französische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Importeurs enthalten. Daher müssen Sie diese Information auf der Handelsrechnung angeben. Tritt ein Unternehmen als Importeur auf und besitzt keine französische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, muss es sich bei der französischen Steuerbehörde für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Im Falle von Unternehmen, die ausserhalb der EU ansässig sind, ist möglicherweise ein Steuervertreter zu benennen.
Im Falle von Importeuren, die als Unternehmen tätig sind und keine französische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzen oder im Falle von Privatpersonen wird die Einfuhrmehrwertsteuer wie vor dem 1. Januar 2022 zum Zeitpunkt der Einfuhr über die Einfuhrerklärung erhoben.
Die zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Rechts- und/oder Steuerberatung dar und sind auch nicht als solche gedacht. Vielmehr dienen diese Angaben lediglich der allgemeinen Information. Diese Informationen sind im Hinblick auf rechtliche oder sonstige Belange möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand. Die Leser*innen dieser Informationen werden gebeten, sich an ihren eigenen Berater zu wenden, um sich über bestimmte rechtliche und/oder steuerliche Fragen zu informieren. Jegliche Haftbarkeit in Bezug auf Handlungen, die aufgrund der Inhalte dieser Seite unternommen oder nicht unternommen werden, wird hiermit explizit ausgeschlossen. Der Inhalt dieses Beitrags wird «wie besehen» zur Verfügung gestellt. Für die Korrektheit des Inhalts wird keine Gewähr übernommen.
Was ist passiert?
Am 1. Januar 2022 treten Änderungen in Bezug auf die Einfuhr bestimmter gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher (SPS) Waren aus der EU27 und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in das Vereinigte Königreich in Kraft.
Wer ist betroffen?
Kundschaft in der EU27 und dem EWR, die die folgenden SPS-Waren in das Vereinigte Königreich versendet:
- Lebende Tiere;
- Zuchtmaterial;
- Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO), die Schutzmassnahmen unterliegen;
- Tierische Nebenprodukte mit hohem Risiko (ABP);
- Lebens- oder Futtermittel nicht tierischen Ursprungs mit hohem Risiko (HRFNAO)
- Alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse.
Was verändert sich?
Seit dem 1. Januar 2022:
Seit dem 1. Januar 2022 ist eine Voranmeldung für die Einfuhr von Erzeugnissen, Tieren sowie Lebens- und Futtermitteln (IPAFFS) erforderlich. Unsere Teams für die Einfuhrabfertigung im Vereinigten Königreich erledigen die Voranmeldungen im Auftrag der britischen Importeure.
Die Dokumentenprüfung wurde vorerst aufgeschoben und die Waren müssen nicht über eine bestimmte Eingangszollstelle in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, da keine physischen Identitätskontrollen durchgeführt werden. Allerdings werden diese Prüfungen ab dem 1. Juli 2022 zusammen mit der Anforderung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr (EHC) eingeführt. Der Exporteur in der EU muss seinem Importeur im Vereinigten Königreich vor dem Versand der Waren eine Kopie der EHC vorlegen.
Weitere Änderungen im Jahr 2022:
Ab dem 1. Juli 2022 benötigen alle oben genannten Warenarten zusätzlich zur IPAFFS-Voranmeldung ein gültiges EHC- oder SPS-Zertifikat, um eine Dokumentenprüfung durchführen zu können.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle POAO und ABP sowie alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse über ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP) in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, auch wenn für das Produkt keine Dokumentenprüfung erforderlich ist. Es gilt folgender Zeitplan:
- 1. Juli 2022 – Alle übrigen regulierten tierischen Nebenprodukte sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse;
- 1. September 2022 – Alle Molkereierzeugnisse;
- 1. November 2022 – Alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschliesslich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Sie aus der EU in das Vereinigte Königreich ausführen, müssen Sie Ihre Waren korrekt klassifizieren und auf allen Handelspapieren spezifische Warenbeschreibungen angeben.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie auf Ihren Handelspapieren die folgenden Informationen angeben oder eine Übersichtseite für IPAFFS erstellen:
- Welche Art von tierischen Erzeugnissen oder Waren Sie versenden (POAO, ABP, HRFNAO usw.);
- Ursprung des tierischen Erzeugnisses oder der Ware (in welchem Land das Erzeugnis oder die Ware erzeugt wurde, woher das Erzeugnis oder die Ware stammt);
- Warencode;
- Warenart;
- Warengattung;
- Warengewicht (kg);
- Grund für die Ausfuhr der Sendung (Binnenmarkt, Umladung, Forschung usw.);
- Bestimmungsort der Sendung;
- Anschriften und Kontaktdaten des Ursprungsortes, des Importeurs und des Bestimmungsortes.
Sie sollten sich auch auf den 1. Juli 2022 vorbereiten, denn dann müssen Sie für Ihre Waren vor dem Versand Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr (EHC) vorlegen.
Für den Versand von im Meer gefangenem Fisch und einiger Schalentiere müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Handelspapieren eine validierte Fangbescheinigung beifügen.
Wenn Sie der Importeur im Vereinigten Königreich sind und wir Sie kontaktieren, um Anweisungen für die Abfertigung zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie alle angeforderten Informationen zeitnah bereitstellen.
Wenn Sie Ihre IPAFFS-Voranmeldung selbst ausfüllen möchten, teilen Sie uns bitte Ihre Berechtigungsnummer mit, bevor die Waren im Vereinigten Königreich eintreffen. Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail und geben Sie in der Betreffzeile Ihre Frachtbriefnummer (AWB) und im Text der E-Mail Ihre Berechtigungsnummer an. Verwenden Sie bitte die folgenden E-Mail-Adressen:
- Für FedEx Sendungen: stncustomsadmin@corp.ds.fedex.com
- Für TNT Swiss Post Sendungen: GBTNTIPAFFS@fedex.com
Nützliche Informationen
Einfuhr von Erzeugnissen, Tieren, Lebens- und Futtermitteln (IPAFFS) – GOV.UK (www.gov.uk)
Was ist passiert?
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam (EVFTA) ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Es wird das Allgemeine Präferenzsystem der EU für Vietnam ablösen.
Wer ist betroffen?
Jede*r, die*der zwischen der EU und Vietnam Waren mit Ursprung in der EU oder Vietnam ein- oder ausführt.
Was verändert sich?
Das EVFTA wird:
- Den Grossteil der Zollabgaben sofort abschaffen;
- Zölle auf die restlichen Waren, die bis zu 99 % des gesamten Handels ausmachen, bis 2030 abschaffen;
- Zoll- und Ursprungsregeln vereinfachen und modernisieren, Bürokratie verringern sowie Kosten für Unternehmen reduzieren;
- Technische und nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen, die das Geschäft unnötig einschränken;
- Einen rechtlichen Rahmen für den Handel durch das EU-Vietnam-Investitionsschutzabkommen (EVIPA) schaffen, welches die Rechte von Unternehmen und Verbraucher*innen auf beiden Seiten garantiert. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.
Gemeinsam zielen die Abkommen darauf ab, eine nachhaltige Entwicklung auf beiden Seiten zu fördern – für einen stärkeren Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechtsschutz.
Was sollten Sie jetzt tun?
Vietnam ist derzeit Teil des Allgemeinen Präferenzsystems der EU, das noch bis zu zwei Jahre gültig ist. Sie haben die Wahl, ob Sie für diesen Zeitraum lieber das Allgemeine Präferenzsystem oder das Freihandelsabkommen verwenden möchten. Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen für das APS vom FTA abweichen können.
EU-Exporteure müssen eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung abgeben, um für das Freihandelsabkommen infrage zu kommen. Für Warensendungen über EUR 6 000 müssen sich EU-Exporteure ebenfalls im REX-System registrieren.
Vietnamesische Exporteure müssen eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung abgeben, um für das Freihandelsabkommen infrage zu kommen. Für Warensendungen über EUR 6 000 müssen vietnamesische Exporteure ebenfalls ein Ursprungszeugnis vorlegen.
Weitere Informationen zum EVFTA finden Sie in diesem ausführlichen Ratgeber, Informationen über die Anforderungen an die Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens finden Sie im Leitfaden der EU.
Zusätzliche Tipps und Zollressourcen
Dokumentvorbereitung
Hier finden Sie alles, was Sie über die wichtigsten Dokumente wissen sollten, die für eine reibungslose Zollabfertigung erforderlich sind.
Zollinformationen
Zusätzliche Ressourcen, um Ihre Sendung so vorzubereiten, dass sie erfolgreich den Zoll passiert.