Was ist Gefahrgut?
Was ist Gefahrgut?
Bei Gefahrgut kann es sich um Stoffe oder Gegenstände mit Eigenschaften handeln, die potenziell ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Unter anderem zählen dazu Chemikalien, Gase, Sprengstoffe, entzündbare Flüssigkeiten, radioaktives Material.
Bei Gefahrgut kann es sich um Stoffe oder Gegenstände mit Eigenschaften handeln, die potenziell ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Unter anderem zählen dazu Chemikalien, Gase, Sprengstoffe, entzündbare Flüssigkeiten, radioaktives Material.
Bei Gefahrgut kann es sich um Stoffe oder Gegenstände mit Eigenschaften handeln, die potenziell ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Unter anderem zählen dazu Chemikalien, Gase, Sprengstoffe, entzündbare Flüssigkeiten, radioaktives Material.
Der Transport von Gefahrgut wird streng reguliert, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es gelten Volumen- oder Mengenbeschränkungen, um den Versandprozess in allen möglichen Bereichen zu vereinfachen. Nachfolgend finden Sie eine Erklärung der Logik hinter den Unterscheidungen zwischen «vollständig reguliertes Gefahrgut», «Gefahrgut in begrenzten Mengen» und «Gefahrgut in Freimengen»:
Unterschiedliche Arten von Gefahrgut
Es gibt unterschiedliche Arten von Gefahrgut, daher sollten Sie sich vor dem Versand Ihrer Sendung darüber informieren. Der Transport von Gefahrgut ist aus Sicherheitsgründen streng reguliert, wobei Volumen- oder Mengenbeschränkungen den Versand vereinfachen.
Vollständig reguliert
Diese Waren unterliegen umfassenden Vorschriften, die ihre Klassifizierung, Verpackung, Etikettierung, Handhabung und ihren Transport betreffen. Die Vorschriften sind dazu gedacht, Unfälle beim Transport zu verhindern und die Sicherheit von Arbeiter*innen, der Öffentlichkeit und der Umwelt zu gewährleisten.
Gemäss den Vorschriften (IATA/ADR/IMDG) sind für diese Stoffe spezielle Verpackungen erforderlich, um die Sicherheit während des Transports zu gewährleisten.
Beim Versand von Gefahrgut müssen die entsprechenden Unterlagen beigefügt sowie Gefahrenhinweise und Schilder angebracht sein, die über die genaue Art der Gefahr informieren.
Begrenzte Mengen
Bei Gefahrgut in begrenzten Mengen handelt es sich um kleinere Mengen an Gefahrgut, für deren Versand aufgrund des geringeren Risikos weniger regulatorische Anforderungen gelten.
Für jede Gefahrgutart gelten spezifische Höchstmengen. Diese Grenzwerte sind in den Transportvorschriften (IATA/ADR/IMDG) detailliert beschrieben und fallen typischerweise niedriger aus als die für umfassend reguliertes Gefahrgut.
Obwohl sie weiterhin den Vorschriften unterliegen, gelten hierfür weniger strenge Verpackungs- und Etikettierungsanforderungen. Beispielsweise ist eine Standardverpackung erforderlich, die jedoch unter Umständen nicht so robust sein muss, wie die benötigte Verpackung für grössere Sendungen. Es müssen Kennzeichnungen mit der Angabe «begrenzte Mengen» (weisse Raute mit schwarzer Ober- und Unterseite) auf der Verpackung vorhanden sein.
Freimengen
Bei Gefahrgut in freigestellter Menge handelt es sich um äusserst geringe Mengen an Gefahrgut, die beim Transport ein minimales Risiko darstellen. Diese Mengen sind so gering, dass für sie erhebliche regulatorische Ausnahmen gelten.
Die Mengenbeschränkungen für freigestellte Mengen sind noch geringer als die für begrenzte Mengen. Diese Grenzwerte werden durch Vorschriften (IATA/ADR/IMDG) festgelegt und variieren je nach Art des Gefahrguts.
Die Verpackungsanforderungen sind weniger streng. Sendungen müssen jedoch weiterhin sicher und ordnungsgemäss mit dem Etikett «freigestellte Mengen» gekennzeichnet sein.
Wenn Gefahrgut im FedEx Netzwerk identifiziert und klassifiziert wird, fällt es in bestimmte Kategorien und muss mit dem entsprechenden Handlingcode gekennzeichnet werden.
Gefahrgut und entsprechende Handlingcodes | Beschreibung | LUFT | Strassentransport |
---|---|---|---|
Vollständig reguliertes Gefahrgut |
|||
Zugängliches Gefahrgut |
Zugängliches Gefahrgut – vollständig reguliertes Gefahrgut, das im Flugzeug an ausgewiesenen Ladepositionen für DG an Bord geladen werden muss. |
ZGG | Nicht zulässig |
Unzugängliches Gefahrgut | Nicht zugängliches Gefahrgut – vollständig reguliertes DG, das an jeder Ladeposition im Flugzeug an Bord geladen werden kann. |
IDG | Nicht zulässig |
Vollständig reguliertes Gefahrgut, per Strassentransport |
Vollständig reguliertes Gefahrgut, per Strassentransport – gleichzusetzen mit den Handlingcodes ADG/IDG, aber per Strassentransport. Es ist keine Beladung ins Flugzeug möglich. |
Nicht zulässig | FDG |
Begrenzte Menge |
Sendungen mit begrenzter Menge, per Strassentransport. Geringe Mengen an Gefahrgut verpackt gemäss ADR-Vorschriften. Es ist keine Beladung ins Flugzeug möglich. |
Nicht zulässig |
LDG |
Freimenge |
Freimengen. Sehr geringe Mengen an Gefahrgut. Versand als Luftfracht oder per Strassentransport möglich. |
Nicht erforderlich |
REQ |
Trockeneis |
Sendungen mit Trockeneis |
ICE | ICE |
Lithiumbatterien |
|||
Vollständig regulierte Lithiumbatterien |
Sendungen mit Lithiumbatterien, die die Grenzwerte gemäss IATA Abschnitt II oder der ADR-Sondervorschrift 188 überschreiten, müssen als vollständig regulierte DG-Sendungen transportiert werden. |
ADG IDG |
FDG |
Einzelne Lithiumbatterien |
Sendungen von einzelnen Lithiumbatterien (ohne Geräte) sind gemäss ADR-Sondervorschrift 188 ausgenommen. Es ist keine Beladung ins Flugzeug möglich. |
Nicht zulässig |
EBB |
Sendungen mit Lithiumbatterien oder in Geräten enthalten |
Mit Geräten verpackte oder in Geräte eingesetzte Lithiumbatterien, die gemäss IATA Abschnitt II oder der ADR-Sondervorschrift 188 ausgenommen sind. |
ELB |
ELB |
Sonstiges |
|||
Biologische Materialien der Kategorie B |
Biologische Substanzen der Kategorie B |
Nicht erforderlich |
RDS |
Genetisch veränderte (Mikro-)Organismen |
Genetisch veränderte (Mikro-)Organismen | Nicht erforderlich |
GMM |
Hilfsmittel/Arbeitshilfen
Versandleitfaden für Lithiumbatterien
IATA-Leitfaden für Lithiumbatterien
Leitfaden für Gefahrgutbeschränkungen