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Welche Zusatzkosten können für eine Sendung anfallen? 

Haben Sie schon einmal ein Paket versendet und am Ende mehr als erwartet für die Sendung gezahlt? Oder kam Ihre Onlinebestellung mit einer zusätzlichen Zahlungsaufforderung an? Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die häufigsten Zuschläge und erläutern, wer für deren Zahlung verantwortlich ist.

Wofür zahle ich?

Wenn Sie zusätzliche Kosten zahlen sollen, kann es sich um eine von drei Zuschlagsarten handeln: Zölle und Steuern, Bearbeitungsgebühren und Frachtführerzuschläge.

Sehen wir uns jede davon genauer an.

Zölle und Steuern 

Zölle und Steuern sind Kosten in Verbindung mit Vorschriften für die Einfuhr und Ausfuhr. Sie können beim Bezahlvorgang zusätzlich zu den Gesamtkosten anfallen oder beim Zoll erhoben werden, sobald Ihr Paket im Land ankommt.

So funktioniert es: Ihr Frachtführer bezahlt die Kosten im Voraus und fordert dann den*die Versender*in oder den*die Empfänger*in auf, die Kosten zurückzuerstatten. Einige Frachtführer stellen die Waren erst nach geleisteter Zahlung zu. Bei Onlinekäufen wird auf der Website des*der Verkäufer*in oder auf der Zahlungsseite häufig angegeben, wer für die Zahlung dieser Kosten zuständig ist.

Bearbeitungszuschlag

Wenn sich Ihr Frachtführer um die Zollabfertigung und die vorläufige Zahlung von Zöllen und Steuern kümmert, ist von Ihnen nur noch die abschliessende Rechnung zu begleichen. Auf dieser Rechnung finden Sie neben den Zöllen und Steuern auf Ihre Sendung auch einen Zuschlag für die Aufgaben, die in Ihrem Namen übernommen wurden.

Zuschläge des Frachtführers

Zuschläge des Frachtführers heissen manchmal auch Servicekosten oder Verwaltungsgebühren. Sie umfassen alles, was nicht unter den Standard-Versandpreis fällt. In der Regel werden diese Kosten dem*der Versender*in in Rechnung gestellt. Die fünf häufigsten Beispiele sehen Sie hier.

Treibstoffzuschlag. Die Ölpreise schwanken stetig, was sich auf die Treibstoffpreise auswirkt. Der Treibstoffzuschlag ist ein Aufpreis, der zusätzlich zum Grundversandpreis anfällt und es Ihrem Frachtführer ermöglicht, diese schwankenden Kosten zu denken.

Spezielle Bearbeitung. Wenn Sie Waren versenden, die zerbrechlich oder unförmig sind oder die Standardabmessungen Ihres Frachtführers überschreiten, erfordern sie eine separate Bearbeitung. Im Grunde, als bräuchten Ihre Waren extra Beinfreiheit – rechnen Sie in diesem Fall also mit einem Zuschlag. 

Gefahrgut. Wenn Sie Waren versenden möchten, die für eine Person oder andere Sendungen eine Gefahr darstellen können, werden sie als Gefahrgut behandelt, für das zusätzliche Kosten anfallen. 

Zustellung an abgelegene Gebiete. Sie möchten etwas auf eine entlegene Insel senden? Selbst wenn Ihr Frachtführer für dieses Gebiet keinen Standardservice anbietet, ist es unter Umständen möglich, dass er Ihr Paket trotzdem zustellt. Denken Sie daran, dass für diese Extrameile eventuell ein Zuschlag anfällt.

Adresskorrektur. Tippfehler können teuer werden, ganz besonders, wenn Ihr Frachtführer die Dokumente daraufhin anpasst. Glücklicherweise können Sie diesen Zuschlag leicht vermeiden. Prüfen Sie einfach alles doppelt und dreifach.

Relevante Themen

Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Buchhaltungs- oder Handelsberatung dar, sondern sollen allgemeine Informationen zum Thema Versand liefern. Die im Shipping Channel enthaltenen Inhalte, Informationen und Services ersetzen nicht die Beratung durch kompetente Fachkräfte, z. B. zugelassene Rechtsanwält*innen, Anwaltskanzleien, Rechnungsprüfer*innen oder Finanzberater*innen.  Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versandanforderungen für Sie gelten, informieren Sie sich bei Ihrem Frachtführer und prüfen Sie vor dem Versand die Bestimmungen und Vorschriften des Landes, aus dem und in das Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebseiten.