So bereiten Sie die Erklärung des*der Versender*in für Gefahrgutsendungen per Luftfracht vor
Die Versendererklärung ist ein Schlüsseldokument, das für den Versand von Gefahrgütern erforderlich ist. Eine korrekt ausgefüllte Versendererklärung enthält wichtige Informationen, die zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken beitragen.
Was ist die Versendererklärung für Gefahrgüter?
Beim Versand von Gefahrgut muss der Absender ein Formular ausfüllen, das als Versendererklärung für Gefahrgut bezeichnet wird. Es bescheinigt, dass die Sendung im Einklang mit der Dangerous Goods Regulations (DGR) der IATA beschriftet, verpackt und deklariert wurde. Sie können die Versendererklärung für Gefahrgut auf der IATA-Webseite herunterladen.
Die Versendererklärung hilft dem Transportunternehmen zu verstehen, wie die Waren beim Transport gehandhabt werden. Daher ist es sehr wichtig, alle Angaben korrekt auszufüllen und an Ihrer Sendung anzubringen. Andernfalls kann es zu Verzögerungen oder Geldstrafen für die Sendung kommen. Denken Sie daran, vor dem Versand immer zu überprüfen, welche Gesetze und Vorschriften gelten und welche Anforderungen der Transportdienstleister vorschreibt.
Welche detaillierten Informationen sollte ich in der Versendererklärung angeben?
Die folgenden Informationen sollten in der Versendererklärung angeben werden:
- Adresse und Kontaktdaten von Absender und Empfänger
- Notfallkontakt (falls erforderlich)
- Die genaue Versandbezeichnung des Gefahrguts (z. B. Aceton)
- Menge
- UN-Nummer (z. B. UN 1090)
- Klasse oder Division (Nebengefahr)
- Nettogewicht der Gefahrgüter und Gesamtgewicht der Sendung (falls erforderlich)
- DG (Dangerous Goods, Gefahrgut) Verpackungsgruppe I, II oder III (falls zutreffend)
- Ob das Gefahrgut radioaktiv ist oder nicht
- Zusätzliche Informationen zur Handhabung (falls erforderlich)
Stellen Sie sicher, dass die Angaben zu Absender und Empfänger korrekt sind.
Überprüfen Sie, dass alle Namen, Adressen und Kontaktangaben auf den Dokumenten korrekt und vollständig sind und mit den Informationen auf dem Paket übereinstimmen. Falls Informationen fehlen oder nicht richtig sind, kommt Ihre Sendung möglicherweise nicht (rechtzeitig) am Zielort an.
Geben Sie für Notfälle eine Telefonnummer inklusive Ländervorwahl an
Sollte es bei einer Sendung zu einem Unfall kommen, muss der Absender oder Empfänger (oder ein verantwortlicher Vertreter) sofort kontaktiert werden.
Daher ist es wichtig, auf der Versendererklärung eine Kontakttelefonnummer für den Notfall (sofern erforderlich) anzugeben, einschliesslich Ländervorwahl. Geben Sie nicht die allgemeinen Notrufnummern wie 112 oder 911 an, da die Kontaktperson oder das Unternehmen über die Sendung und ihre Gefahren informiert sowie rund um die Uhr erreichbar sein muss.
Geben Sie die richtige UN-Nummer an
Hierbei handelt es sich um eine vierstellige Nummer, mit der die Art des Gefahrguts identifiziert wird, das Sie versenden. Sie finden die Nummer auf dem Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet, SDS) unter Abschnitt 14. Der Hersteller der Waren kann Ihnen ein SDS bereitstellen.
Denken Sie ausserdem daran, das UN-Präfix auf der Versendererklärung anzugeben. Wenn Sie beispielsweise Farbe versenden, geben Sie „UN 1263“ an.
Geben Sie das Netto- und Bruttogewicht Ihrer Sendung an
Das Nettogewicht bezieht sich ausschliesslich auf das Gewicht des Gefahrguts, und das Bruttogewicht ist das Gewicht der gesamten Sendung (einschliesslich Produkt und Verpackung).
Sehen Sie in den Gefahrgutvorschriften der IATA nach, ob das Netto- oder Bruttogewicht für Ihre Sendung anzugeben ist. Wenn Sie diese Information gefunden haben, geben Sie sie auf der Versendererklärung an.
Geben Sie an, ob Sie radioaktives Material versenden
Wenn Sie radioaktives Material versenden, wie zum Beispiel medizinische Isotope, streichen Sie die Option „Nicht radioaktiv“ auf der Versendererklärung durch.
Im Allgemeinen unterliegen Transporte radioaktiven Materials mehr Regeln und Vorschriften, sodass es am besten ist, sich vor dem Versand mit Ihrem Spediteur in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, welche Informationen Sie bereitstellen müssen.
Kopie der Versendererklärung in einem robusten Beutel anbringen
Um sicherzustellen, dass sich die Versendererklärung nicht von der Packung löst, falten Sie sie und legen Sie sie in einen selbsthaftenden, transparenten und robusten Beutel.
Richtig
Falsch
Versandanforderungen und -dokumente können sich je nach Frachtführer unterscheiden. Auf dieser Webseite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Versand. Die Informationen auf dieser Webseite sind im Hinblick auf rechtliche oder sonstige Informationen möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand. Wenn Sie unsicher sind, welche Versandanforderungen für Sie gelten, wenden Sie sich an Ihren Frachtführer. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Versand über die Regeln und Vorschriften des Landes, aus dem und in das Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebseiten.
So erstellen Sie das DG-Transportdokument für Gefahrgutsendungen per Strassentransport
Das DG-Transportdokument ist eine wichtige Unterlage, die Sie zum Versand von Gefahrgut (DG) benötigen. Eine korrekt ausgefüllte Erklärung des*der Versender*in enthält wichtige Informationen, durch die Sicherheitsrisiken vermieden werden können.
Was ist das Gefahrgut-Transportdokument für Gefahrgutsendungen per Strassentransport?
Beim Versand von Gefahrgut müssen Versender*innen ein Formular ausfüllen. Es wird als Gefahrgut-Transportdokument bezeichnet. Das Dokument bescheinigt, dass die Sendung gemäss den ADR- oder IMDG-Vorschriften etikettiert, verpackt und angemeldet wurde.
Die Erklärung des*der Versender*in hilft Frachtführer, zu verstehen, wie die Waren beim Transport gehandhabt werden. Daher ist es entscheidend, alle Angaben korrekt auszufüllen und das Dokument an Ihrer Sendung anzubringen. Andernfalls kann es zu Verzögerungen oder Geldstrafen für die Sendung kommen. Informieren Sie sich vor dem Versand immer, welche Gesetze und Vorschriften gelten, und welche Anforderungen der Frachtführer vorschreibt.
Welche detaillierten Informationen sollte ich auf dem Gefahrgut-Transportdokument angeben?
- Folgende Informationen müssen Sie im DG-Transportdokument in dieser Reihenfolge angeben:
- UN-Nummer
- Ordnungsgemässe Versandbezeichnung
- Technischer Name in Klammern (falls Sondervorschrift 274 zutrifft)
- Klasse/Unterklasse oder Klassifizierungscode, Nebengefahr in Klammern
- Verpackungsgruppe
- Tunnelbeschränkungscode (Grossbuchstabe in Klammern)
- Weitere erforderliche Informationen für das DG-Transportdokument:
- Name und vollständige Adresse des*der Versender*in und Empfänger*in
- Anzahl und Beschreibung der Pakete
- Gesamtmenge jeder UN-Nummer
- Angaben darüber, ob das Gefahrgut ein Risiko für die Umwelt darstellt (falls erforderlich)
- Das DG-Transportdokument muss die «Gesamtmenge» oder «berechnete Menge» der DG-Stoffe für jede Transportkategorie in kg/Liter und ADR-«Punkte» enthalten.
Zusätzliche Anforderungen:
- Das DG-Transportdokument muss in einer Amtssprache des Versandlandes ausgefüllt werden. Falls diese Sprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, müssen die Angaben zusätzlich in Englisch, Französisch oder Deutsch erfolgen.
- Zwei Exemplare des DG-Transportdokuments sollten dem Paket beigefügt werden.
- Für den Versand per SEEFRACHT/FÄHRENTRANSPORT ist eine IMDG-Erklärung oder multimodale DG-Erklärung erforderlich [Sendungen in/aus folgende(n) Ländern: Irland, Vereinigtes Königreich, Finnland. Dasselbe gilt für Inseln, z. B. Gotland (SE)]. Dieses Dokument muss von Versender*innen bereitgestellt werden und alle relevanten Informationen gemäss den IMDG-Vorschriften enthalten bzw. diesen entsprechen, z. B.:
- Muss Informationen über den Flammpunkt enthalten (für Klasse 3)
- Muss Informationen über Meeresschadstoffe enthalten (falls erforderlich)
- Muss in begrenzten Mengen verpackt sein (falls erforderlich)
- Muss in Freimengen verpackt sein (falls erforderlich)
- Muss unterschrieben sein