Kennzeichnen und Beschriften von Gefahrgutsendungen
Die korrekte Kennzeichnung und Markierung von Gefahrgut-Sendungen hilft nicht nur, Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden, sondern ist auch sehr wichtig, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Denken Sie daran, vor dem Versand zu überprüfen, welche Gesetze und Vorschriften gelten und welche Anforderungen der Transportdienstleister vorschreibt.
Alle Gefahrgutkennzeichen auf einer Seite des Pakets anbringen
Stellen Sie sicher, dass sich alle Kennzeichnungen und Markierungen von Gefahrengut (auf der Packung aufgedruckte Informationen) auf einer Seite der Packung befinden. Die Kennzeichnungen müssen flach aufgebracht werden und dürfen nicht um die Ecken der Packung gewickelt werden.
Wenn die Etiketten und Markierungen nicht auf eine Seite passen, nehmen Sie eine grössere Verpackung – gemäss den IATA-Vorschriften müssen alle Informationen im Zusammenhang mit Gefahrgut, einschliesslich der Adressdaten, auf einer Seite der Verpackung stehen. Nur die Orientierungsetiketten dürfen auf einer anderen Seite platziert werden.
Richtig
Falsch
Überprüfen Sie, dass alle Etiketten und Markierungen sichtbar sind
Die Kennzeichnung als Gefahrgut sowie alle anderen Kennzeichnungen müssen deutlich sichtbar sein und dürfen nicht von Klebeband, Text, Dokumenthüllen oder anderen Aufklebern verdeckt werden.
Stellen Sie sicher, dass die Adressen des Absenders und des Empfängers sicher angebracht sind oder auf der Verpackung stehen
Die Anschrift von Absender und Empfänger muss sicher angebracht oder an der äusseren Oberfläche der Packung dauerhaft aufgedruckt oder markiert werden. Die Anschriften dürfen nicht auf einem losen Blatt Papier in einen Beutel gegeben werden, da dieser verloren gehen und Ihre Sendung somit gestoppt werden kann.
Richtig
Falsch
Ist eine Absendererklärung für Gefahrgut erforderlich, muss diese am Paket angebracht werden
Bei vielen Gefahrgutsendungen ist eine Absendererklärung für Gefahrgut erforderlich. Um sicherzustellen, dass sich die Erklärung nicht vom Paket löst, falten Sie sie und legen Sie sie in einen robusten, selbsthaftenden, durchsichtigen Beutel, der am Paket befestigt ist.
Richtig
Falsch
Rautenförmige Gefahrgutetiketten anbringen
Die Art von Gefahrgut der Sendung kann durch die rautenförmige Kennzeichnung sofort erkannt werden. Stellen Sie demnach sicher, die korrekten Kennzeichnungen für das Gefahrgut zu verwenden und befestigen Sie diese in Form einer Raute auf der Packung (unter einem Winkel von 45°). Wenn die rautenförmige Kennzeichnungen nicht auf das Packstück passt, benutzen Sie eine grössere Verpackung.
Richtig
Falsch
Gedruckter Text und Markierungen auf Paketen dürfen nicht verdeckt sein
Produktinformationen und UN-Spezifikationskennzeichnungen werden häufig direkt auf die Kartons gedruckt, die für die gefährlichen Güter vorgesehen sind. Daher ist es wichtig, dass diese Informationen nicht durch Klebeband oder Aufklebern verdeckt werden.
Richtig
Falsch
Anbringen eines Umweltgefahrenkennzeichens
Wenn Sie Waren versenden, die eine Umweltgefahr darstellen (z.B.mit den UN-Nummern UN 3082 oder UN 3077), vergewissern Sie sich, dass das Etikett mit 'dem toten Fisch und dem toten Baum' am Paket befestigt ist. Andernfalls müssen Sie mit einer Geldbusse rechnen oder die Sendung wird aufgehalten.
Kennzeichen mit totem Baum und totem Fisch
Verwenden Sie beim Versand von Flüssigkeiten Ausrichtungspfeile
Wenn die Sendung Flüssigkeiten enthält, kleben Sie zwei Pfeilaufkleber auf die beiden jeweils gegenüberliegenden Seiten des Pakets und vergewissern Sie sich, dass das Paket richtig herum liegt.
Richtig
Falsch
Versandbedingungen und -dokumente können sich je nach Transportdienstleister unterscheiden. Auf dieser Website finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Versand. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versandbedingungen für Sie gelten, informieren Sie sich bei Ihrem Transportdienstleister. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Versand über die Regeln und Vorschriften des Landes, von dem aus und in welches Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebseiten.