Muss ich Zölle und Steuern zahlen, wenn es sich um gebrauchte Waren handelt?
Auch für Secondhandwaren können allenfalls Steuern anfallen. Wenn die Waren allerdings als Antiquitäten oder Originalkunstwerke klassifiziert sind, profitieren Sie unter Umständen von einer reduzierten Mehrwertsteuer, je nach nationalen Bestimmungen und falls Ihre Ware die entsprechenden Kriterien erfüllt.
Eine Bestätigung der Art des Kunstwerks und seines Entstehungsdatums ist oft auf der Rechnung oder in zusätzlichen Dokumenten erforderlich. Informieren Sie sich auf der Zollwebsite des Empfängerlandes, ob Ihre Ware die Kriterien erfüllt.
Sie haben nicht das gefunden, wonach Sie suchen?
Nehmen Sie über eine dieser Optionen Kontakt mit uns auf.
Schreiben Sie uns
Auf Anhieb den richtigen Ansprechpartner finden – unsere Kontaktformulare helfen Ihnen dabei.
Zum Formular