Ich bin nur vorübergehend als Besucher*in in einem Land. Fallen trotzdem Zölle und Steuern an?

Ja, bei der Einfuhr von Waren müssen Sie nach wie vor Zölle und Steuern zahlen. Abhängig vom betreffenden Land und Ihren Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Zuschläge bei Ihrer Ausreise.

Weitere Informationen zur Rückforderung von Zöllen und Steuern erhalten Sie von unserem Kundendienst.

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