Wie kann ich persönliche Gegenstände versenden?
Bevor Sie persönliche Waren importieren (z. B. Waren, die Ihnen gehören und nicht für den Verkauf bestimmt sind), ist es wichtig zu wissen, dass gewisse Länder die Einfuhr von solchen Waren beschränken und strenge Bestimmungen dafür kennen.
Bei der Einfuhr von persönlichen Waren können Sie unter Umständen den Erlass von Zöllen und Steuern beantragen, wenn die Waren Ihnen gehören und Sie sie selbst nutzen und nicht verkaufen wollen. Ein Beispiel sind Student*innen, die in Übersee studieren, oder Personen, die in ein anderes Land ziehen und dafür ihren persönlichen Besitz versenden.
Wichtig ist, die Handelsrechnung und den Frachtbrief mit «persönliche Gegenstände» zu kennzeichnen und den Grund der Ausfuhr, Kontaktinformationen sowie eine genaue Beschreibung der Waren anzugeben. Unser Zollabfertigungsteam wird den*die Empfänger*in zur Bestätigung der Informationen kontaktieren und gegebenenfalls die Einfuhrerleichterung anwenden.
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