Überblick
Für den Versand von Gefahrgut gelten strengere Vorgaben und Sie sollten unbedingt wissen, wie Sie diese erfüllen.
Nicht alle Arten von Gefahrgut erkennt man sofort als solches. Daher sollten Sie unbedingt prüfen, ob es sich bei Ihren Waren um Gefahrgut handelt, und es allenfalls korrekt zuordnen.
Für Gefahrgut – einschliesslich Lithiumbatterien – gelten spezielle Verpackungs- und Etikettierungsvorgaben.
Wahrscheinlich benötigen Sie eine Erklärung des*der Versender*in, die Sie den anderen Dokumenten beifügen, um zu zertifizieren, dass Sie die Waren korrekt vorbereitet haben.
Der Versand von Gefahrgut kann kompliziert erscheinen und ist sicherlich nicht so selbsterklärend wie der Versand gewöhnlicher Artikel. Sobald Sie aber erst einmal über die nötigen Kenntnisse verfügen, wird der Prozess einfacher.
Es ist wichtig, die Vorschriften und Bestimmungen zu kennen. Diese sind strenger als beim regulären Versand und unterscheiden sich von diesem vor allem in den Punkten Verpackung, Etikettierung und Dokumentation.
Sie sollten zudem wissen, welche Ihrer Produkte allenfalls als Gefahrgut klassifiziert werden. Für manche ist dies vielleicht offensichtlich, für andere aber womöglich nicht. Parfums, Laptops und Mobiltelefone können zum Beispiel auch als Gefahrgut gelten.
Wenn Sie zum ersten Mal Gefahrgut versenden – oder kurz davor sind –, sollten Sie daher die sieben Punkte auf unserer Checkliste befolgen, um sicherzugehen, dass Sie alles richtig machen.
1
Informieren Sie sich über Einschränkungen
Es gibt Einschränkungen dazu, wer befugt ist, Gefahrgut für den Versand vorzubereiten. Alle, die dies innerhalb Ihres Unternehmens tun, benötigen eine entsprechende Schulung und Kenntnis der Bestimmungen. Sie können auch eine*n externe*n Expert*in oder ein externes Unternehmen mit dieser Aufgabe betrauen.
Die Bestimmungen für die Sendungen selbst können je nach Transportart variieren. Darüber hinaus haben die einzelnen Versandunternehmen ihre eigenen Einschränkungen dazu, was sie transportieren können und was nicht (und wohin sie bestimmte Arten von Gefahrgut transportieren können).
Es ist entscheidend, dass Sie sämtliche Vorgaben und Bestimmungen noch vor dem Versand von Gefahrgut in Erfahrung bringen und diese einhalten.
2
Prüfen Sie, ob die Sendung als Gefahrgut klassifiziert werden sollte
Gefahrgut bezeichnet Waren, die Schäden für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder Umwelt verursachen können. Einige Gefahrgutartikel – wie zum Beispiel Sprengstoffe oder Chemikalien – erkennt man leicht als solche. Andere sind wiederum weniger offensichtlich und Ihnen ist vielleicht gar nicht bewusst, dass Ihre Waren als Gefahrgut gelten. Haarspray, Nagellackentferner und Möbelpolitur wirken womöglich ungefährlich, werden jedoch alle als Gefahrgut eingeordnet. Wenn Sie Produkte versenden, die an einem anderen Ort hergestellt wurden, und sich nicht sicher sind, ob sie als Gefahrgut gelten, können Sie einen Blick auf das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers werfen. Weitere Informationen über Gefahrgutbestimmungen finden Sie hier.
3
Bestimmen Sie, unter welche Gefahrgutkategorie sie fallen
Wenn Ihre Sendung als Gefahrgut gilt, ist es wichtig, sie der richtigen Kategorie zuzuordnen. Es gibt neun Gefahrgutklassen sowie einige Unterklassen. Für einige dieser Klassen gilt, dass die Waren während eines Flugs der Besatzung zugänglich sein sollen, wohingegen andere Klassen dies nicht voraussetzen. Weitere Details zu den Gefahrgutklassen finden Sie hier.
4
Prüfen Sie, ob die Waren Lithiumbatterien enthalten
Lithiumbatterien sind in vielen Produkten von Armbanduhren über Elektrowerkzeuge bis hin zu Smartphones und Laptops vorhanden. Sie gelten zudem als Gefahrgut, was bedeutet, dass Produkte, die Lithiumbatterien enthalten, entsprechend versandt werden müssen (weitere Details finden Sie unten).
5
Verpacken Sie die Sendung ordnungsgemäss
Für Gefahrgut gelten andere Verpackungsregeln als für andere Artikel. Diese Anforderungen für einzelne Produkte können sich unterscheiden, beinhalten aber mit grosser Wahrscheinlichkeit Verpackungen mit UN-Spezifikationen und unverdeckten UN-Markierungen. Unter Umständen sind noch weitere Massnahmen zu ergreifen, zum Beispiel zusätzliches absorbierendes Verpackungsmaterial oder eine zweite Verschlussmöglichkeit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie Lithiumbatterien als eigenständigen Artikel versenden, sollten Sie eine starre, stabile Aussenverpackung verwenden. Je nach Batterietyp kann eine spezielle Etikettierung erforderlich sein. Wenn Sie Lithiumbatterien in Geräten versenden, sollten Sie sicherstellen, dass die Batterien nicht beschädigt oder kaputt sind. Darüber hinaus sollte gewährleistet werden, dass sie bei einem Kurzschluss nicht mit leitfähigen Materialien in Kontakt kommen. Ausserdem sollten Sie sichergehen, dass die Geräte während des Transports nicht versehentlich eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Versand von Lithiumbatterien – sowohl isoliert als auch in Geräten – finden Sie in unserem Leitfaden.
6
Etikettieren Sie das Paket korrekt
Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Paketen trägt dazu bei, Strafgebühren und Verzögerungen zu vermeiden, und ist entscheidend für einen sicheren Versand der Waren. Stellen Sie zunächst sicher, dass der Karton gross genug ist. Alle Etiketten und Kennzeichnungen sind auf einer Seite des Kartons anzubringen und sollten flach auf der Oberfläche anliegen und nicht über den Kanten platziert sein.
Sorgen Sie dafür, dass Etiketten sichtbar und nicht verdeckt sind und die Adressen von Versender*in und Empfänger*in sicher an der Kartonseite angebracht (oder aufgedruckt) wurden. Etiketten können Sie über die IATA-Gefahrgut-Webseite erwerben. Sie sollten diamantförmig befestigt werden, damit die Sendung sofort als Gefahrgut identifiziert werden kann. Alte Etiketten müssen auf wiederverwendeten Verpackungen unbedingt entfernt werden. Weitere Informationen zur Etikettierung und Kennzeichnung finden Sie hier.
7
Bereiten Sie alle Unterlagen korrekt vor
Für Gefahrgutsendungen sind in den meisten Fällen zusätzliche Dokumente erforderlich. Neben dem Luftfrachtbrief und den Zolldokumenten, die für die Überschreitung internationaler Zollgrenzen erforderlich sind, benötigen Sie wahrscheinlich eine Erklärung des*der Versender*in, die in das Paket gelegt wird. Diese zertifiziert, dass die Waren entsprechend den IATA-Gefahrgutbestimmungen verpackt, etikettiert und angemeldet wurden. Weitere Informationen zur Erstellung dieser Erklärung finden Sie hier.
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