Entwaldung: wichtige Versandänderungen
Entwaldung: wichtige Versandänderungen
Was Sie wissen sollten
Die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist Teil der europäischen Green-Deal-Initiative.
Das gesetzte Ziel lautet, den Einfluss des Marktes der Europäischen Union (EU) auf die weltweite Entwaldung, Waldschädigung und den Biodiversitätsverlust zu verringern.
Die Verordnung soll zudem entwaldungsfreie Lieferketten fördern, den Beitrag der EU zu Treibhausgasemissionen reduzieren und die Menschenrechte sowie die Rechte indigener Völker schützen.
Was bedeutet das für Sie?
Betroffene Waren
Wenn Sie folgende Waren in irgendeinen der 27 EU-Mitgliedstaaten* einführen oder daraus ausführen, sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass diese Waren nicht aus kürzlich abgeholzten Gebieten stammen oder zu Waldschädigung beitragen:
- Palmöl
- Rinder
- Soja
- Kaffee
- Kakao
- Holz
- Kautschuk
- Palmöl
- Rinder
- Soja
- Kaffee
- Kakao
- Holz
- Kautschuk
Produkte, deren Ursprung diese Waren sind (zum Beispiel Rindfleisch, Möbel oder Schokolade), sind ebenfalls betroffen, ebenso wie Waren und ihre Derivate, die erneut in die EU eingeführt werden und in den freien Verkehr kommen.
Wann sollte Ihr Unternehmen konform sein?
Ab dem 30. Dezember 2025 gelten durch die Entwaldungsverordnung Sorgfaltsverpflichtungen. Unternehmen sind verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass betroffene Waren entwaldungsfrei sind und gemäß allen geltenden und relevanten Gesetzen des Herstellungslandes produziert werden.
Sorgfaltserklärung
Unternehmen, die betroffene Produkte auf dem EU-Markt in den Verkehr bringen oder sie aus der EU ausführen, sind verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung in einem neuen EU-Informationssystem abzugeben. In dieser Erklärung soll belegt werden, dass die relevanten Prüfungen entsprechend den Vorgaben der Verordnung durchgeführt wurden. Die Sorgfaltserklärung sollte Folgendes beinhalten:
- eine Zusammenstellung geografischer Informationen (z. B. Satellitenaufnahmen) zu dem Grundstück, von dem die Rohstoffe bezogen wurden
- Bewertung des Risikos der Nichteinhaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten und
- Minderung der Risiken auf ein vernachlässigbares Niveau.
Die eindeutige Referenznummer der Sorgfaltserklärung soll in der Einfuhr-/Ausfuhrzollerklärung angegeben werden. Der Importeur/Exporteur von relevanten Waren sollte FedEx daher die Sorgfaltserklärungsnummer vor der Zollabfertigung mitteilen, um einen regelkonformen grenzüberschreitenden Versand zu gewährleisten.
Zeitplan: Die EUDR gilt für alle Produkte, die ab dem 30. Dezember 2025 in den Verkehr gebracht oder ausgeführt werden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gibt es eine längere Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026.
* EU-Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Ihre nächsten Schritte
Sie sollten die Auswirkungen der EUDR auf Ihre Lieferkette unbedingt berücksichtigen und sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die Produkte, die auf den EU-Markt gelangen oder ihn verlassen, die Vorgaben der Verordnung erfüllen. Wenn solche Waren die EUDR nicht erfüllen, können sie nicht auf dem EU-Markt in den Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden.
Teilen Sie FedEx die Referenznummer der Sorgfaltserklärung mit, bevor Sie das Produkt in den EU-Markt einführen. Ihre Sendung kann nur vom Zoll bearbeitet werden, wenn Sie diese neue Bestimmung erfüllen.