Fallen Zölle und Steuern an, wenn es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt?
Einige Länder erlauben eine zoll- und steuerfreie Einfuhr von Geschenken. Hierfür gibt es jedoch in der Regel strenge Vorgaben, die einzuhalten sind, u. a.:
- Der*die Absender*in muss eine Privatperson sein und der*die Empfänger*in muss die Sendung an einer Privatadresse in Empfang nehmen.
- Das Geschenk wird kostenfrei versendet und ist von „gelegentlicher Natur“.
- Das Wort „Geschenk“ ist auf dem Luftfrachtbrief und in der Handelsrechnung hervorgehoben. Hier ist auch eine genaue Beschreibung des Geschenks angegeben.
- Die vollständige Beschreibung und der Wert aller Waren sind anzugeben (bitte beachten Sie, dass der Wert des Geschenks einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf und dass der Betrag pro Land begrenzt/festgelegt ist).
Nicht alle Länder lassen Geschenke zu. Informieren Sie sich daher bitte auf der Webseite der Zollbehörde des Landes, in das Sie versenden möchten, über die entsprechenden Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass auf Gegenstände, die Alkohol enthalten, Verbrauchssteuern anfallen. Gegenstände, die Nahrungsmittel oder andere kontrollierte Gegenstände enthalten, erfordern unter Umständen zusätzliche Dokumente und können weiteren Überprüfungen unterliegen, die möglicherweise zu zusätzlichen Kosten führen.
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