Wie kann ich Waren zur Reparatur einführen?
In vielen Ländern gibt es eine Regelung namens aktive Veredelung (IPR). Dadurch können Unternehmen von Zöllen und Steuern auf Waren befreit werden, die zur Bearbeitung oder Reparatur ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden.
Diese Regelung sollte im Voraus genehmigt werden. Durch die Befreiung von Zöllen und Steuern ist sie vorteilhaft für regelmäßige Versender*innen. Informieren Sie sich bei den Behörden des Landes, in das Sie Waren einführen wollen, ob die aktive Veredelung für Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt anwendbar ist, sowie über das entsprechende Verfahren, weitere Bestimmungen und Vorschriften.
Sie haben nicht das gefunden, wonach Sie suchen?
Nehmen Sie über eine dieser Optionen Kontakt mit uns auf.
Schreiben Sie uns
Auf Anhieb den richtigen Ansprechpartner finden – unsere Kontaktformulare helfen Ihnen dabei.<br>
Zum Formular