
Was sind Zölle und Steuern?
Zölle und Steuern sind ein wichtiger Bestandteil des internationalen Versands und können verwirrend sein.
Zölle und Steuern sind ein wichtiger Bestandteil des internationalen Versands und können verwirrend sein.
Zölle und Steuern sind ein wichtiger Bestandteil des internationalen Versands und können verwirrend sein.
Wie Zölle und Steuern Ihre Sendung beeinflussen
Zölle und Steuern können sich erheblich auf die Gesamtkosten für den Versand auswirken. Daher ist es wichtig, zu verstehen, wie die Behörden diese Kosten berechnen und wer für ihre Zahlung verantwortlich ist. Dadurch können Sie und Ihr*e Empfänger*in wertvolle Zeit und Aufwand einsparen.
Zölle und Steuern werden erhoben, um den nationalen Umsatz und die Wirtschaft vor Ort zu sichern. Fast alle Sendungen, die internationale Grenzen passieren, unterliegen Zoll- und Steuerbeurteilungen. Zollbeamte*innen richten sich hierfür nach Informationen, die aus der Handelsrechnung und anderen wichtigen Dokumenten hervorgehen.
Sendungen werden erst dann vom Zoll freigegeben, wenn die Zahlung an die Behörden erfolgt ist. Zollgebühren basieren auf folgenden Punkten:
- Produktwert
- Handelsabkommen (falls zutreffend)
- Herstellungsland
- Beschreibung und letztendliche Verwendung des Produkts
- HS-Code (Harmonised System) des Produkts
- Landesspezifische Bestimmungen
Was ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuer (USt) und der Goods and Services Tax (GST)?
In den meisten Ländern gibt es eine nationale Steuer, die sich auf Grundlage des Warenwerts bzw. des Werts der Dienstleistungen bemisst. Auch wenn unterschiedliche Länder oft unterschiedliche Bezeichnungen verwenden, ist das Prinzip dahinter dasselbe. In einigen Ländern wie Kanada, den USA, Singapur, Australien und Neuseeland ist diese Steuer unter der Bezeichnung Goods and Services Tax, kurz GST, bekannt.
Im Vereinigten Königreich und in der Europäischen Union (EU) gibt es die Value Added Tax (VAT) bzw. die Umsatzsteuer (USt) in Deutschland. Unternehmen, die für die Umsatzsteuer registriert und voll steuerpflichtig sind, tragen die letztendlichen Kosten der Umsatzsteuer nicht, da es sich um eine Steuer auf Verbraucherausgaben handelt. In anderen Ländern ist sie auch als IVA, TVA, BTW und AFA bekannt, das Prinzip dahinter ist jedoch dasselbe.
EU-spezifische Umsatzsteuersätze finden Sie auf der Webseite der Steuer- und Zollunion der Europäischen Kommission.
GST
Goods and Services Tax (Steuer auf Waren und Service-Leistungen)
- Kanada
- USA
- Singapur
- Australien
- Neuseeland
USt
Umsatzsteuer
- Vereinigtes Königreich
- Europäische Union (EU)
Wie werden Zölle und Steuern festgelegt?
Wie berechnen Zollbehörden Zölle und Steuern auf Einfuhren?
Bei der Berechnung der Zölle und Steuern berücksichtigen Zollbehörden verschiedene Aspekte.
Im Allgemeinen richten sich diese Berechnungen nach der Warenbeschreibung, die auf dem Luftfrachtbrief angegeben ist, sowie nach dem entsprechenden HS-Code. Es können jedoch auch noch weitere Faktoren – z. B. Sendungsursprung und Grund für die Einfuhr – den Gesamtwert beeinflussen. Einige Waren unterliegen zudem weiteren Zuschlägen wie einer Verbrauchssteuer.
In den meisten Ländern berechnet man die Zölle mit dem Wert des Sendungsinhalts (zuzüglich Versicherungskosten und eines Prozentsatzes der Transportkosten) und multipliziert ihn mit dem Zollprozentsatz des Produktwaren-Codes der Handelszölle.
Die Umsatzsteuer berechnet sich aus dem Wert des Sendungsinhalts (plus Frachtkosten, Zölle und Landezuschlag), multipliziert mit dem Umsatzsteuersatz. Dieser variiert je nach dem zu versendenden Produkt.
Bewertung
Die häufigste Methode für die Wertermittlung ist die Transaktionswertmethode. Sie basiert auf dem Preis, den Sie beim Kauf der Waren zahlen, bevor diese eingeführt werden. Für die Einfuhr benötigen Sie einen Nachweis des bezahlten Preises; hierbei kann es sich beispielsweise um eine Kopie der Rechnung handeln, die Sie von dem*der Verkäufer*in erhalten haben.
Sofern sie noch nicht im Preis des*der Verkäufers*in inbegriffen sind, werden einige dieser Kosten zur Bewertung hinzugefügt:
- Zustellung an die Grenze
- Provisionen (außer Einkaufsprovisionen)
- Abgaben und Lizenzzuschläge, die Sie als Verkaufsbedingung auf die eingeführten Waren gezahlt haben
- Container und Verpackung
- Verkaufserlöse, die der*die Wiederverkäufer*in ggf. erhält
- Waren und Dienstleistungen, die Sie dem*der Verkäufer*in kostenfrei oder zu einem reduzierten Preis anbieten; zum Beispiel Teile, die Sie für die eingeführten Waren verwenden oder Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten, die für die Produktion der eingeführten Waren notwendig sind.
Deklarierter Zollwert und Zölle und Steuern
Zollbeamte*innen ermitteln Zölle und Steuern über den deklarierten Warenwert einer Sendung (den Wert, den ein*e Absender*in für die versandten Waren angibt) und die Warenbeschreibung. Aus diesem Grund ist es wichtig, darauf zu achten, dass der deklarierte Warenwert dem auf der Handelsrechnung angegebenen Warenwert genau entspricht. Anderenfalls kann der Zoll von einer Unterbewertung ausgehen und eine Untersuchung einleiten. Ungenaue deklarierte Warenwerte sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen bei der Zollabfertigung und für Beanstandungen der Zölle und Steuern.
Der deklarierte Warenwert einer Sendung repräsentiert den Verkaufspreis oder den fairen Marktwert des Sendungsinhalts, selbst wenn dieser noch nicht verkauft wurde.
Befreiung für Geschenke
Viele Länder erlauben die zollfreie Einfuhr von Geschenken, sofern deren Warenwert unter einer bestimmten Grenze liegt und wenn das versandte Geschenk nicht als regulierte oder verbotene Ware gilt.
Es gelten strenge Bedingungen, u. a.:
- Bei dem*der Empfänger*in handelt es sich um eine Privatperson.
- Das Geschenk wird kostenfrei versendet und ist von „gelegentlicher Natur“.
- Das Wort „Geschenk“ ist auf dem Luftfrachtbrief und der Handelsrechnung hervorgehoben.
- Alle Gegenstände sind zusätzlich zur Hervorhebung als „Geschenk“ mit ihrem eigenen Warenwert und vollständiger Beschreibung aufgelistet.
- Für Gegenstände, die Alkohol und Tabak enthalten, fallen Verbrauchssteuern an.
- Gegenstände, die Lebensmittel enthalten, sind unter Umständen verboten oder benötigen zusätzliche Unterlagen und können weiteren Prüfungen unterliegen, die wiederum zu zusätzlichen Entgelten führen können.
Vorübergehende Einfuhren
In vielen Ländern gibt es Steuererleichterungen für Gegenstände, die vorübergehend ein- oder ausgeführt werden. Ob diese Erleichterungen greifen, hängt von bestimmten Bedingungen ab. Einige häufige Gründe für vorübergehende Einfuhren sind die Verwendung für Ausstellungen, die Einfuhr zu Reparaturzwecken oder die Verwendung für Schulungen.
Wie werden Zölle und Steuern gezahlt?
FedEx Aufwendungspauschale
Wenn Zölle und Steuern bei der Einfuhr einer Sendung fällig werden, zahlt FedEx unter Umständen diese Zölle und Steuern in Ihrem Namen an die Zollbehörden, damit Ihre Waren den Zoll passieren können.
Dabei fällt eine Aufwendungspauschale an, deren Höhe sich wie unten dargelegt nach dem jeweiligen Betrag für Zölle und Steuern richtet.
Verantwortliche Partei
Beim Ausfüllen des FedEx Express Luftfrachtbriefs können Sie auswählen, wer für die Zahlung der Zölle und Steuern verantwortlich ist – hierbei kann es sich um den*die Absender*in, den*die Empfänger*in oder eine*n Dritte*n handeln. Wenn Sie im Luftfrachtbrief nicht auswählen, wer für die Zahlung dieser Kosten verantwortlich ist, gilt der*die Empfänger*in als Verantwortliche*r. Die Option „dem*der Absender*in in Rechnung stellen“ muss gewählt werden, damit Zölle und Steuern dem*der Absender*in im Ursprungsland oder einem*einer Dritten in Rechnung gestellt werden.
Die Rechnungsbedingungen von FedEx unterscheiden sich von den Incoterms®. Incoterms® bezeichnen die Vereinbarung zwischen Absender*in und Empfänger*in darüber, wer für die Zahlung welcher Kosten verantwortlich ist, einschließlich Zöllen und Steuern sowie Versicherung und Transport.
Die Incoterms® sollten immer auf der Handelsrechnung angegeben werden, um den Behörden eindeutig sichtbar zu machen, wer für die Zahlung welcher Kosten aufkommt.
Personen ohne FedEx Konto
Wenn der*die Empfänger*in über kein FedEx Konto verfügt, ist es erforderlich, dass Zölle und Steuern gezahlt werden, bevor die Waren für die Zustellung freigegeben werden. In diesem Fall werden die Sendungen am Bestimmungsort zurückgehalten, bis Zahlungsvereinbarungen getroffen sind.
Gemäß dem Beförderungsvertrag mit FedEx ist letztlich der*die Absender*in für alle auf die Sendung erhobenen Zölle und Steuern verantwortlich. Wenn der*die Empfänger*in das Paket ablehnt oder ein*e dritter*dritte FedEx Kontoinhaber*in sich weigert, Zölle und Steuern zu zahlen, werden diese dem*der ursprünglichen Absender*in in Rechnung gestellt.
Betrag für Zölle und Steuern | Auslageprovision |
---|---|
0 € bis 50 € | 30 % des Betrags für Zölle und Steuern mit einem Mindestbetrag von 5,00 € |
50 € bis 600 € | Eine Pauschale in Höhe von 15,00 € |
Über 600 € | 2,5 % des Betrags für Zölle und Steuern |
Warum muss ich Zoll und Steuern bezahlen?
Sie haben vielleicht keine Rechnung über Zölle und Steuern erwartet, deshalb haben wir für Sie die häufigsten Fragen (FAQ) zusammengestellt, damit Sie besser verstehen, wie sich diese Kosten zusammensetzen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
Was sind Zölle und Steuern?
Zölle und Steuern werden von den jeweiligen Behörden festgelegt und erhoben. FedEx wendet die von den Behörden in der Zollanmeldung festgelegten Raten an.
Bei Zöllen handelt es sich um eine Art Steuer, die auf Produkte erhoben wird, die grenzüberschreitend, d. h. international, versendet werden. Sie werden von den Zollbehörden jedes Landes festgelegt. Mit Zöllen soll sichergestellt werden, dass die Kosten für eingeführte Waren den Kosten für die im Inland hergestellten Waren entsprechen, damit der Wettbewerb fair bleibt.
Eine der am häufigsten erhobenen Steuern ist die Umsatzsteuer, die auf Waren erhoben wird, die zum Gebrauch oder Verbrauch in einem Land gekauft und verkauft werden. Sie kann zum Zeitpunkt der Einfuhr oder zum Zeitpunkt des Verkaufs im Ursprungsland erhoben werden.
Steuern können je nach Land unterschiedlich bezeichnet werden, zum Beispiel VAT (Value Added Tax) im Vereinigten Königreich, GST (Goods and Services Tax) in den Vereinigten Staaten, TVA (Taxe sur la valeur ajoutée) in Frankreich, BTW (Belasting Toegevoegde Waarde) in den Niederlanden und USt (Umsatzsteuer) in Deutschland.
Wie werden Zölle und Steuern angewendet?
Zölle und Steuern hängen vom HS-Code sowie vom Ursprungsland ab. Im Allgemeinen besteht die Steuer aus einem Prozentsatz des Warenwerts, wobei einige Waren in manchen Ländern von dieser Steuer ausgenommen sind, z. B. Kinderbücher und bestimmte Nahrungsmittel.
Die Berechnungen basieren generell auf der Warenbeschreibung, die auf der Handelsrechnung angegeben ist, und dem entsprechenden HS-Code. Andere Faktoren wie Ursprung und Grund für die Einfuhr können zum Gesamtwert und damit zum Prozentsatz der anwendbaren Zölle und Steuern beitragen. Einige Waren unterliegen zudem weiteren Zuschlägen wie einer Verbrauchssteuer, d. h. einer zusätzlichen Steuer, die sich nach der Menge richtet, beispielsweise bei Alkohol. Für Waren, die Handelsschutzmaßnahmen und diversen anderen Beschränkungen unterliegen, können ebenfalls Zusatzkosten anfallen.
Wie werden Zölle berechnet?
Zölle werden auf Grundlage des Warenwerts, den der Inhalt einer Sendung laut Handelsrechnung besitzt, und eventuellen Versicherungskosten sowie einem Prozentsatz der Transportkosten berechnet. Diese Faktoren werden zusammengefasst als Zollwert bezeichnet. Dieser Wert wird anschließend mit dem Zollprozentsatz des HS-Codes multipliziert.
Wer muss zahlen?
Grundsätzlich gibt es zwei Optionen. Die erste Option besteht darin, dass der*die Empfänger*in alle anfallenden Zölle und Steuern direkt an die Behörden zahlt, in der Regel bei der Einfuhr der Sendung. Die Umsatzsteuer kann in einigen Ländern aufgeschoben oder zurückgestellt werden, je nach Einfuhrumsatzverfahren des jeweiligen Landes. Zölle sind üblicherweise zum Zeitpunkt der Einfuhr an die Behörden zu entrichten. Davon ausgenommen sind spezielle Zollverfahren, die im Vorfeld genehmigt werden müssen.
Die zweite Option besteht darin, dass FedEx diese Kosten im Namen des*der Empfängers*in an die Behörden zahlt. In der Regel erfolgt diese Zahlung über unser eigenes Aufschubkonto, das ähnlich wie ein Bankkonto funktioniert. Von diesem Konto aus erfolgt eine Direktzahlung an die Behörden. Im Anschluss daran stellt FedEx dem*der Empfänger*in diese Zahlung einschließlich einer Aufwendungspauschale für diesen Service in Rechnung.
Hinweis: Standardmäßig werden Zölle und Steuern dem*der Empfänger*in in Rechnung gestellt – es sei denn, der*die Absender*in wählt auf dem Luftfrachtbrief die Option „dem*der Absender*in in Rechnung stellen“. Lehnt der*die Empfänger*in die Sendung ab oder verweigert er*sie die Zahlung, haftet der*die Absender*in für alle Zölle und Steuern, die auf die Sendung erhoben werden.
Was ist die Vorlageprovision?
FedEx kann die Zölle und Steuern für Sie vorlegen, um sicherzustellen, dass Ihre Sendung schnellstmöglich zugestellt werden kann. Dies bedeutet, dass wir einen Zuschlag, oder eine Aufwendungspauschale, erheben, der/die wiederum Teil unserer Zuschläge für Zolldienstleistungen ist. Die jeweiligen Kosten für Ihr Zielland finden Sie auf unserer Webseite für Zuschläge für Zolldienstleistungen.
Warum wurde ich darüber von FedEx nicht zum Zeitpunkt der Zustellung informiert?
Nach Möglichkeit teilen wir Ihnen im Voraus die voraussichtlichen Kosten für Zölle und Steuern mit, damit die Zahlung veranlasst werden kann.
Dies ist jedoch nicht immer möglich, da wir möglicherweise erst nach der Zustellung Ihres Pakets eine Bestätigung über den genauen zu zahlenden Betrag erhalten. Deshalb können wir Ihnen erst ab diesem Zeitpunkt eine Rechnung ausstellen.
Ich habe Zölle und Steuern bereits vor der Zustellung gezahlt. Warum haben Sie mir diese in Rechnung gestellt?
Steuern werden von den Behörden generell zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben. Wenn Sie die Steuern an Ihre*n Lieferant*in gezahlt haben und dies nicht eindeutig aus den Dokumenten hervorgeht, die der*die Absender*in bereitgestellt hat, dann hat FedEx keine Kenntnis hiervon. Diese Punkte sollten Sie für zukünftige Sendungen ggf. mit Ihren Lieferant*innen oder Verkäufer*innen klären, um sicherzustellen, dass beim Ausfüllen des FedEx Luftfrachtbriefs die richtigen Rechnungsbedingungen und die richtigen Incoterms® für die Handelsrechnung für zukünftige Sendungen ausgewählt werden.
Warum haben Sie mir einen anderen Betrag für Zölle und Steuern in Rechnung gestellt, als Sie in Ihrer ursprünglichen Schätzung angegeben haben?
Zum Zeitpunkt der Einfuhr müssen Sie eine Vorauszahlung leisten. Diese wird vor der Beurteilung Ihrer Sendung durch die Behörden vor Ort berechnet. Sollte die Vorabkalkulation niedriger sein als die tatsächlich zu zahlenden Abgaben, ist die Differenz von Ihnen nachzuzahlen. Ist die Vorabkalkulation höher, werden wir Ihnen die Differenz erstatten.
Wenn sich der Betrag aus Ihrer Rechnung von dem vorab bezahlten Betrag unterscheidet, wenden Sie sich bitte an unseren FedEx Kundendienst.
Ich dachte, der*die Absender*in hätte sämtliche Kosten zu dieser Sendung bezahlt. Warum wurden mir nun diese in Rechnung gestellt?
Der*die Versender*in gibt auf dem Luftfrachtbrief und der Handelsrechnung an, wer die Zölle, Steuern und sonstigen Abgaben nach den entsprechenden Incoterms® zu zahlen hat. FedEx befolgt diese Anweisung und kann Ihnen die Kosten in Rechnung stellen, wenn vermerkt wurde, dass der*die Empfänger*in die anfallenden Zölle, Steuern und sonstigen Zuschläge trägt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der*die Versender*in für diese Zuschläge aufkommen sollte, sollten Sie dies mit ihm*ihr klären. Der*die Versender*in ist verpflichtet, darauf zu achten, dass seine*ihre Anweisungen korrekt und deutlich auf den Unterlagen für zukünftige Sendungen angegeben sind.
Fallen Zölle und Steuern an, wenn ich mich derzeit als Besucher*in in einem Land aufhalte?
Ja, bei der Einfuhr von Waren müssen Sie nach wie vor Zölle und Steuern zahlen. Abhängig vom betreffenden Land und Ihren Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Zuschläge bei Ihrer Ausreise.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst, um weitere Informationen über die Rückerstattung von Zöllen und Steuern zu erhalten.
Fallen Zölle und Steuern an, wenn ich Waren online kaufe?
Sind zum Zeitpunkt der Einfuhr Zölle und Steuern zu entrichten, so werden diese unabhängig davon erhoben, wie die Waren erworben wurden.
Achten Sie bei Online-Käufen auf die Verkaufsbedingungen des*der Verkäufers*in sowie darauf, dass Preise, die auf Webseiten beworben werden, häufig noch keine Zölle und Steuern enthalten. Dadurch erscheinen Produkte – verglichen mit den inländischen Preisen – unter Umständen günstiger. Achten Sie daher unbedingt auf eventuelle Frachtgebühren, Zölle, Steuern und sonstige Kosten, die bei der Einfuhr zusätzlich zum Warenpreis anfallen.
Fallen Zölle und Steuern an, wenn es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt?
Einige Länder erlauben eine zoll- und steuerfreie Einfuhr von Geschenken. Hierfür gibt es jedoch in der Regel strenge Vorgaben, die einzuhalten sind, u. a.:
- Der*die Absender*in muss eine Privatperson sein und der*die Empfänger*in muss die Lieferung an einer Privatadresse entgegennehmen.
- Das Geschenk muss unentgeltlich versendet werden und einen „gelegentlichen Charakter“ haben.
- Das Wort „Geschenk“ ist auf dem Luftfrachtbrief und in der Handelsrechnung zu vermerken, ebenso wie eine genaue Beschreibung des Geschenks.
- Die vollständige Beschreibung und der Wert aller Waren sind anzugeben (bitte beachten Sie, dass der Wert des Geschenks einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf und dass der Betrag pro Land begrenzt/festgelegt ist).
Nicht alle Länder erlauben Geschenke, daher sollten Sie die Bestimmungen und Vorgaben Ihres Ziellandes überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass auf Gegenstände, die Alkohol oder Tabak enthalten, Verbrauchssteuern anfallen. Gegenstände, die Nahrungsmittel oder andere kontrollierte Gegenstände enthalten, erfordern unter Umständen zusätzliche Dokumente und können weiteren Überprüfungen unterliegen, die möglicherweise zu zusätzlichen Kosten führen.
Fallen Zölle und Steuern an, wenn ich Proben versende?
Proben können häufig ohne die Zahlung von Zöllen oder Steuern in ein Land eingeführt werden, solange sie bestimmte Vorgaben erfüllen, u. a.:
- Die Waren dürfen ausschließlich als Muster verwendet werden (z. B. ein einzelner Handschuh oder markierte Bekleidung).
- Diese Muster/Proben haben nur einen geringen Wert
- Muster werden im Hinblick auf eine Kaufabsicht für einen gewerblichen Zweck geprüft.
Der Gegenstand muss in der Handelsrechnung sowie in allen sonstigen Dokumenten, die der Sendung beigelegt werden, eindeutig als Probe gekennzeichnet sein. Auf diese Weise kann FedEx dies den Behörden vermitteln und eine Befreiung von Zöllen und Steuern beantragen.
Fallen Zölle und Steuern an, wenn die Waren gebraucht sind?
Auch auf gebrauchte Waren können Zölle und Steuern anfallen. Wenn die Waren allerdings als Antiquitäten oder Originalkunstwerke klassifiziert sind, profitieren Sie unter Umständen von einer ermäßigten Umsatzsteuer. Dies richtet sich nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen und danach, ob Ihre Waren die relevanten Kriterien erfüllen.
Häufig ist eine Bestätigung der Art des Kunstwerks und des Datums seiner Herstellung auf der Rechnung oder Begleitdokumenten erforderlich. Informieren Sie sich auf der Webseite der Zollbehörden des Bestimmungsorts, ob Ihre Waren die Kriterien erfüllen.
Ich möchte die Sendung nicht länger haben. Was passiert nun mit den Zöllen und Steuern?
Wenn Sie eine Sendung nicht mehr haben möchten, wird sie als abgelehnte Einfuhr betrachtet. Dazu muss Ihre Sendung strenge Vorschriften erfüllen, wie zum Beispiel:
- Die Waren sind fehlerhaft oder beschädigt, bevor sie vom Zoll abgefertigt werden.
- Sie entsprechen nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen des*der Zulieferers*in.
- Die Waren können erst zurückgeschickt oder vernichtet werden, wenn die Beanstandungen erfolgt sind.
- Beanstandungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ersteingang bei den Behörden erfolgen.
Jegliche Zölle und Steuern sind von Ihnen an FedEx zu entrichten. Senden Sie die Beanstandung direkt an die Behörden, um Ihre Sendung abzulehnen.
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Weitere Informationen zu Zöllen und Steuern
Besuchen Sie die Webseite der österreichischen Zollbehörde.
Tipps für Verbraucher*innen zu Produkten, die von Unternehmen außerhalb Österreichs verkauft werden
Informationen zum Transport von Waren finden Sie auf der Webseite des Zollamts.
Wenn Sie eine allgemeine Anfrage zu einer Rechnung oder einem Konto haben
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
Elektronischer Zahlungsverkehr (Electronic Funds Transfer, EFT)
Überweisen Sie Geld von Ihrer Bank an unsere, genau dann, wenn Sie das wollen. Das ist die perfekte Option, wenn Sie Zeit sparen und die Zahlungsbearbeitung vereinfachen möchten.
Um eine Zahlung per EFT zu leisten, stellen Sie Ihre Zahlung wie folgt aus:
Kontoinhaber: FedEx Express Austria GmbH
Bank: UniCredit Bank Austria AG
IBAN: AT57 1100 0047 8303 0206
BIC: BKAUATWW
Wichtig:
Wenn Sie eine Überweisung tätigen, nennen Sie uns bitte unbedingt Ihre Rechnungsnummer. Wenn Sie mehrere Rechnungen auf einmal bezahlen, geben Sie bitte auch Ihre Kundennummer an, um Ihre Zahlung der Kundennummer zuzuordnen oder senden Sie eine Zahlungsbestätigung an:
E-Mail: billat@fedex.com
Fax: +43 1 7007 32158
Kreditkarte
FedEx akzeptiert alle gängigen Kredit- und Bankkarten. Wir haben folgende Optionen für die Zahlung mit Kreditkarte:
- Verbinden Sie Ihre Karte mit Ihrem Kundenkonto für automatisierte künftige Zahlungen.
- Bezahlen Sie Ihre Rechnungen online per FedEx Billing Online oder
- Zahlen Sie Ihre Rechnung über Zölle und Steuern schnell und sicher per Kredit- oder Debitkarte – mit unserer Online-Zahlung.
Bankeinzug
Die Zahlung per Bankeinzug ist ein einfacher und bequemer Weg, um Ihr FedEx Konto zu begleichen. Rechnungen werden in der Regel ca. 30 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem angegebenen Bankkonto abgebucht.
SEPA Core-Lastschriftverfahren
Für weitere Informationen rufen Sie uns an: +43 (0) 800 123 800 (gebührenfrei)
Sämtliche Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. FedEx Express Austria GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn sich Kontaktinformationen, die sich auf Dritte beziehen, ändern. Die zuständige Zollverwaltung trifft alle finalen Entscheidungen zu allen Einfuhren. Die Geschäftsbedingungen zu Ihrer Rechnung von FedEx Express Austria GmbH sind auf der Rückseite der Rechnung aufgedruckt.