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Was sind Zölle und Steuern?

Zölle und Steuern sind ein wichtiger Bestandteil des internationalen Versands und können verwirrend sein.

Zölle und Steuern sind ein wichtiger Bestandteil des internationalen Versands und können verwirrend sein.

Zölle und Steuern sind ein wichtiger Bestandteil des internationalen Versands und können verwirrend sein.

Wie Zölle und Steuern Ihre Sendung beeinflussen

Zölle und Steuern können sich erheblich auf die Gesamtkosten für den Versand auswirken. Daher ist es wichtig, zu verstehen, wie die Behörden diese Kosten berechnen und wer für ihre Zahlung verantwortlich ist. Dadurch können Sie und Ihr*e Empfänger*in wertvolle Zeit und Aufwand einsparen.

Zölle und Steuern werden erhoben, um den nationalen Umsatz und die Wirtschaft vor Ort zu sichern. Fast alle Sendungen, die internationale Grenzen passieren, unterliegen Zoll- und Steuerbeurteilungen. Zollbeamte*innen richten sich hierfür nach Informationen, die aus der Handelsrechnung und anderen wichtigen Dokumenten hervorgehen.

Sendungen werden erst dann vom Zoll freigegeben, wenn die Zahlung an die Behörden erfolgt ist. Zollgebühren basieren auf folgenden Punkten:

  • Produktwert
  • Handelsabkommen (falls zutreffend)
  • Herstellungsland
  • Beschreibung und letztendliche Verwendung des Produkts
  • HS-Code (Harmonised System) des Produkts
  • Landesspezifische Bestimmungen


Was ist der Unterschied zwischen der Umsatzsteuer (USt) und der Goods and Services Tax (GST)?

In den meisten Ländern gibt es eine nationale Steuer, die sich auf Grundlage des Warenwerts bzw. des Werts der Dienstleistungen bemisst. Auch wenn unterschiedliche Länder oft unterschiedliche Bezeichnungen verwenden, ist das Prinzip dahinter dasselbe. In einigen Ländern wie Kanada, den USA, Singapur, Australien und Neuseeland ist diese Steuer unter der Bezeichnung Goods and Services Tax, kurz GST, bekannt.

Im Vereinigten Königreich und in der Europäischen Union (EU) gibt es die Value Added Tax (VAT) bzw. die Umsatzsteuer (USt) in Deutschland. Unternehmen, die für die Umsatzsteuer registriert und voll steuerpflichtig sind, tragen die letztendlichen Kosten der Umsatzsteuer nicht, da es sich um eine Steuer auf Verbraucherausgaben handelt. In anderen Ländern ist sie auch als IVA, TVA, BTW und AFA bekannt, das Prinzip dahinter ist jedoch dasselbe.

EU-spezifische Umsatzsteuersätze finden Sie auf der Webseite der Steuer- und Zollunion der Europäischen Kommission.


GST


Goods and Services Tax (Steuer auf Waren und Service-Leistungen)

  • Kanada
  • USA
  • Singapur
  • Australien
  • Neuseeland

USt


Umsatzsteuer

  • Vereinigtes Königreich
  • Europäische Union (EU)


Wie werden Zölle und Steuern festgelegt?

Wie berechnen Zollbehörden Zölle und Steuern auf Einfuhren?

Bei der Berechnung der Zölle und Steuern berücksichtigen Zollbehörden verschiedene Aspekte.

Im Allgemeinen richten sich diese Berechnungen nach der Warenbeschreibung, die auf dem Luftfrachtbrief angegeben ist, sowie nach dem entsprechenden HS-Code. Es können jedoch auch noch weitere Faktoren – z. B. Sendungsursprung und Grund für die Einfuhr – den Gesamtwert beeinflussen. Einige Waren unterliegen zudem weiteren Zuschlägen wie einer Verbrauchssteuer.

In den meisten Ländern berechnet man die Zölle mit dem Wert des Sendungsinhalts (zuzüglich Versicherungskosten und eines Prozentsatzes der Transportkosten) und multipliziert ihn mit dem Zollprozentsatz des Produktwaren-Codes der Handelszölle.

Die Umsatzsteuer berechnet sich aus dem Wert des Sendungsinhalts (plus Frachtkosten, Zölle und Landezuschlag), multipliziert mit dem Umsatzsteuersatz. Dieser variiert je nach dem zu versendenden Produkt.




Bewertung

Die häufigste Methode für die Wertermittlung ist die Transaktionswertmethode. Sie basiert auf dem Preis, den Sie beim Kauf der Waren zahlen, bevor diese eingeführt werden. Für die Einfuhr benötigen Sie einen Nachweis des bezahlten Preises; hierbei kann es sich beispielsweise um eine Kopie der Rechnung handeln, die Sie von dem*der Verkäufer*in erhalten haben.

Sofern sie noch nicht im Preis des*der Verkäufers*in inbegriffen sind, werden einige dieser Kosten zur Bewertung hinzugefügt:

  • Zustellung an die Grenze
  • Provisionen (außer Einkaufsprovisionen)
  • Abgaben und Lizenzzuschläge, die Sie als Verkaufsbedingung auf die eingeführten Waren gezahlt haben
  • Container und Verpackung
  • Verkaufserlöse, die der*die Wiederverkäufer*in ggf. erhält
  • Waren und Dienstleistungen, die Sie dem*der Verkäufer*in kostenfrei oder zu einem reduzierten Preis anbieten; zum Beispiel Teile, die Sie für die eingeführten Waren verwenden oder Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten, die für die Produktion der eingeführten Waren notwendig sind.



Deklarierter Zollwert und Zölle und Steuern

Zollbeamte*innen ermitteln Zölle und Steuern über den deklarierten Warenwert einer Sendung (den Wert, den ein*e Absender*in für die versandten Waren angibt) und die Warenbeschreibung. Aus diesem Grund ist es wichtig, darauf zu achten, dass der deklarierte Warenwert dem auf der Handelsrechnung angegebenen Warenwert genau entspricht. Anderenfalls kann der Zoll von einer Unterbewertung ausgehen und eine Untersuchung einleiten. Ungenaue deklarierte Warenwerte sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen bei der Zollabfertigung und für Beanstandungen der Zölle und Steuern. 

Der deklarierte Warenwert einer Sendung repräsentiert den Verkaufspreis oder den fairen Marktwert des Sendungsinhalts, selbst wenn dieser noch nicht verkauft wurde.




Befreiung für Geschenke

Viele Länder erlauben die zollfreie Einfuhr von Geschenken, sofern deren Warenwert unter einer bestimmten Grenze liegt und wenn das versandte Geschenk nicht als regulierte oder verbotene Ware gilt.

Es gelten strenge Bedingungen, u. a.:

  • Bei dem*der Empfänger*in handelt es sich um eine Privatperson.
  • Das Geschenk wird kostenfrei versendet und ist von „gelegentlicher Natur“.
  • Das Wort „Geschenk“ ist auf dem Luftfrachtbrief und der Handelsrechnung hervorgehoben.
  • Alle Gegenstände sind zusätzlich zur Hervorhebung als „Geschenk“ mit ihrem eigenen Warenwert und vollständiger Beschreibung aufgelistet.
  • Für Gegenstände, die Alkohol und Tabak enthalten, fallen Verbrauchssteuern an.
  • Gegenstände, die Lebensmittel enthalten, sind unter Umständen verboten oder benötigen zusätzliche Unterlagen und können weiteren Prüfungen unterliegen, die wiederum zu zusätzlichen Entgelten führen können.



Vorübergehende Einfuhren

In vielen Ländern gibt es Steuererleichterungen für Gegenstände, die vorübergehend ein- oder ausgeführt werden. Ob diese Erleichterungen greifen, hängt von bestimmten Bedingungen ab. Einige häufige Gründe für vorübergehende Einfuhren sind die Verwendung für Ausstellungen, die Einfuhr zu Reparaturzwecken oder die Verwendung für Schulungen.



Wie werden Zölle und Steuern gezahlt?

FedEx Aufwendungspauschale

Wenn Zölle und Steuern bei der Einfuhr einer Sendung fällig werden, zahlt FedEx unter Umständen diese Zölle und Steuern in Ihrem Namen an die Zollbehörden, damit Ihre Waren den Zoll passieren können.

Dabei fällt eine Aufwendungspauschale an, deren Höhe sich wie unten dargelegt nach dem jeweiligen Betrag für Zölle und Steuern richtet.


Verantwortliche Partei

Beim Ausfüllen des FedEx Express Luftfrachtbriefs können Sie auswählen, wer für die Zahlung der Zölle und Steuern verantwortlich ist – hierbei kann es sich um den*die Absender*in, den*die Empfänger*in oder eine*n Dritte*n handeln. Wenn Sie im Luftfrachtbrief nicht auswählen, wer für die Zahlung dieser Kosten verantwortlich ist, gilt der*die Empfänger*in als Verantwortliche*r. Die Option „dem*der Absender*in in Rechnung stellen“ muss gewählt werden, damit Zölle und Steuern dem*der Absender*in im Ursprungsland oder einem*einer Dritten in Rechnung gestellt werden.

Die Rechnungsbedingungen von FedEx unterscheiden sich von den Incoterms®. Incoterms® bezeichnen die Vereinbarung zwischen Absender*in und Empfänger*in darüber, wer für die Zahlung welcher Kosten verantwortlich ist, einschließlich Zöllen und Steuern sowie Versicherung und Transport.

Die Incoterms® sollten immer auf der Handelsrechnung angegeben werden, um den Behörden eindeutig sichtbar zu machen, wer für die Zahlung welcher Kosten aufkommt.


Personen ohne FedEx Konto

Wenn der*die Empfänger*in über kein FedEx Konto verfügt, ist es erforderlich, dass Zölle und Steuern gezahlt werden, bevor die Waren für die Zustellung freigegeben werden. In diesem Fall werden die Sendungen am Bestimmungsort zurückgehalten, bis Zahlungsvereinbarungen getroffen sind.

Gemäß dem Beförderungsvertrag mit FedEx ist letztlich der*die Absender*in für alle auf die Sendung erhobenen Zölle und Steuern verantwortlich. Wenn der*die Empfänger*in das Paket ablehnt oder ein*e dritter*dritte FedEx Kontoinhaber*in sich weigert, Zölle und Steuern zu zahlen, werden diese dem*der ursprünglichen Absender*in in Rechnung gestellt.


Betrag für Zölle und Steuern Auslageprovision
0 € bis 50 € 30 % des Betrags für Zölle und Steuern mit einem Mindestbetrag von 5,00 €
50 € bis 600 € Eine Pauschale in Höhe von 15,00 €
Über 600 € 2,5 % des Betrags für Zölle und Steuern

Warum muss ich Zoll und Steuern bezahlen?

Sie haben vielleicht keine Rechnung über Zölle und Steuern erwartet, deshalb haben wir für Sie die häufigsten Fragen (FAQ) zusammengestellt, damit Sie besser verstehen, wie sich diese Kosten zusammensetzen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.


Online-Zahlung
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Elektronischer Zahlungsverkehr (Electronic Funds Transfer, EFT)

Überweisen Sie Geld von Ihrer Bank an unsere, genau dann, wenn Sie das wollen. Das ist die perfekte Option, wenn Sie Zeit sparen und die Zahlungsbearbeitung vereinfachen möchten.

Um eine Zahlung per EFT zu leisten, stellen Sie Ihre Zahlung wie folgt aus:

Kontoinhaber: FedEx Express Austria GmbH
Bank: UniCredit Bank Austria AG
IBAN: AT57 1100 0047 8303 0206
BIC: BKAUATWW

Wichtig:
Wenn Sie eine Überweisung tätigen, nennen Sie uns bitte unbedingt Ihre Rechnungsnummer. Wenn Sie mehrere Rechnungen auf einmal bezahlen, geben Sie bitte auch Ihre Kundennummer an, um Ihre Zahlung der Kundennummer zuzuordnen oder senden Sie eine Zahlungsbestätigung an:
E-Mail: billat@fedex.com
Fax: +43 1 7007 32158


Überweisung (EFT Electronic Funds Transfer)
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Kreditkarte

FedEx akzeptiert alle gängigen Kredit- und Bankkarten. Wir haben folgende Optionen für die Zahlung mit Kreditkarte:

  1. Verbinden Sie Ihre Karte mit Ihrem Kundenkonto für automatisierte künftige Zahlungen.
  2. Bezahlen Sie Ihre Rechnungen online per FedEx Billing Online oder
  3. Zahlen Sie Ihre Rechnung über Zölle und Steuern schnell und sicher per Kredit- oder Debitkarte – mit unserer Online-Zahlung.

Überweisung (EFT Electronic Funds Transfer)
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Bankeinzug

Die Zahlung per Bankeinzug ist ein einfacher und bequemer Weg, um Ihr FedEx Konto zu begleichen. Rechnungen werden in der Regel ca. 30 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem angegebenen Bankkonto abgebucht.

SEPA Core-Lastschriftverfahren

Für weitere Informationen rufen Sie uns an: +43 (0) 800 123 800 (gebührenfrei)


Sämtliche Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. FedEx Express Austria GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn sich Kontaktinformationen, die sich auf Dritte beziehen, ändern. Die zuständige Zollverwaltung trifft alle finalen Entscheidungen zu allen Einfuhren. Die Geschäftsbedingungen zu Ihrer Rechnung von FedEx Express Austria GmbH sind auf der Rückseite der Rechnung aufgedruckt.