Versenden Sie jetzt

Internationale Anforderungen für Holzverpackungsmaterial


Der Internationale Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPM) Nr. 15 der Vereinten Nationen wurde festgelegt, um die Verbreitung von Schadorganismen über internationale Grenzen hinweg zu verhindern. Er wird durch nationale Bestimmungen weltweit implementiert und durchgesetzt.

Die Europäische Union hat diesen Standard am 1. März 2005 eingeführt. Bis die nationale Gesetzgebung vollständig etabliert ist, kontrollieren die Behörden ob die Holzverpackungsmaterialien dem Standard entsprechen.

Die USA werden ihn ab 16. September 2005 über den Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) des US-Landwirtschaftsministerium  einführen und umsetzen.

Wird für Import- und Exportsendungen Holzverpackungsmaterial wie Stauholz, Lattenkisten, Paletten, Kanthölzer, Fässer, Kisten und Lastenträger benutzt, lassen sich durch die Einhaltung des Standards Verzögerungen vermeiden und es wird verhindert, dass Sendungen beim Zoll festgehalten oder vom Ankunftshafen aus auf Kosten des Importeurs zurückgeschickt werden.

Alle Holzverpackungsmaterialien, die bei der Beförderung von Waren zum Stützen oder als Schutz benutzt werden, MÜSSEN entweder einer Hitzebehandlung oder einer Methylbromid-Begasung unterzogen werden. Dies geschieht, um jegliche Schadorganismen, die noch im Holz enthalten sein könnten, zu eliminieren. Der Nachweis über diese Behandlungen erfolgt über aufgestempelte IPPC-Markierungen auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten des Holzverpackungsmaterials. 

Ausnahmen:

Diese Anforderungen gelten nicht für Rohholz mit einer Dicke von 6mm bzw. 0,24 Inches oder weniger sowie für Holzverpackungsmaterial wie Sperrholz, Pressholz, Holzfaserplatten etc., das unter Nutzung von Leim, Hitze und Druck oder einer Kombination daraus ganz aus Holzwerkstoffen hergestellt wurde.

Diese Anforderungen gelten auch nicht für Sendungen innerhalb der Europäischen Union und zwischen der Europäischen Union und der Schweiz.  

Maßnahmen

Hitzebehandlung (HT)
Holzverpackungsmaterial muss entsprechend einem spezifischen Zeit-Temperatur-Plan so erhitzt werden, dass es im Kern für mindestens 30 Minuten eine Mindesttemperatur von 56°C erreicht.

Methylbromid (MB) Begasung
Das Holzverpackungsmaterial muss mit Methylbromid begast werden. Folgender Mindeststandard ist einzuhalten:

Temperatur

Dosie­rung

(g/m3)

Mindestkonzentration an Methylbromid-Gas (g/m3) bei:

0,5 h

2 h

4 h

16 h

21°C oder mehr

48

36

24

17

14

16°C oder mehr

56

42

28

20

17

11°C oder mehr

64

48

32

22

19

Die Mindesttemperatur sollte nicht unter 10°C liegen und die Mindestdauer der Behandlung beträgt 16 Stunden.

MARKIERUNG

Holzverpackungsmaterial muss mit dem Symbol der International Plant Protection Convention (IPPC) und dem zweistelligen ISO Code des Landes, in dem das Holzverpackungsmaterial behandelt wurde, gekennzeichnet sein. Die Markierung muss außerdem die Nummer enthalten, die von der NPPO (Nationale Pflanzenschutzorganisation) einmalig an das Unternehmen vergeben wird, das für die korrekte Behandlung des Holzverpackungsmaterial verantwortlich ist, sowie entweder die Abkürzung HT (Hitzebehandlung) oder MB (Methylbromid). Eine Bescheinigung der Behandlung auf Papier ist nicht länger erforderlich.

Die erforderliche Markierung auf dem Holzverpackungsmaterial muss:

  1. an jedem Gegenstand sichtbar angebracht sein, vorzugsweise auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten des Gegenstands;
  2. lesbar und dauerhaft sein und zu erkennen geben, dass der Gegenstand den Anforderungen entsprechend behandelt wurde;
  3. von der IPPC als Bescheinigung, dass das Holzverpackungsmaterial einer anerkannten Maßnahme unterzogen wurde, zugelassen sein.

Das Format der Markierung wird nachfolgend gezeigt:

Recycling oder Wiederverwendung von konformem Holzverpackungsmaterial sind nach den aktuellen Regelungen nicht verboten, so lange das Material nicht instand gesetzt oder repariert wird, indem ein oder mehrere Teile durch unbehandeltes Holz ersetzt werden. 

Weitere nützliche Links:

International Plant Protection Convention unter

https://www.ippc.int/IPP/En/default.jsp

Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel (Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade)

http://www.dscc.dla.mil/downloads/packaging/ICPM4Appendix4.pdf