Weniger Papierkram für US-Textilsendungen
Dafür muss seit dem 18. November 2005 der tatsächliche Hersteller oder Produzent jeder Textilware mit vollständiger Namens- und Adressangabe in der Handelsrechnung vermerkt werden.
Trotz des Wegfalls der TEXCO sind einige darin enthaltenen Informationen zur Klassifizierung der Sendung als Textilien weiterhin erforderlich, um die Einfuhr und Freigabe sicherzustellen. Sollten Sie alle Herstellerangaben bisher schon auf der TEXCO gemacht haben, können Sie die Deklaration selbstverständlich auch weiterhin verwenden.
Bitte beachten Sie: Wenn verschiedene Artikel innerhalb einer Sendung von mehreren Herstellern produziert wurden, sind Namen und Adressen aller Hersteller sowie die auf jeden Artikel entfallenden Mengen anzugeben.
Weiterführende Hinweise finden Sie in der für Sie zusammengestellten Übersicht mit praktischer Check-List.
Falls dennoch Fragen offen bleiben sollten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst oder besuchen Sie die CBP-Website der U.S. Customs and Border Protection.


