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Destination Kanada - neue Bestimmungen


Die kanadischen Zollbehörden haben zum 12. Dezember 2005 eine neue Regelung für die Einfuhr von hochwertigen Waren (Wert mehr als 1 600 CAN$) auf dem Luftweg eingeführt.



Detaillierte und korrekte Informationen zum Sendungsinhalt müssen vor der Wareneinfuhr an die Behörden übermittelt werden. Deshalb müssen uns vor der Abholung oder Ihrer Abgabe der Sendungen korrekt ausgefüllte Versandpapiere vorliegen. Ungenaue oder vage formulierte Warenbeschreibungen sind der Hauptgrund für Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Eine gute Beschreibung beantwortet die folgenden Fragen zum Inhalt:
  • Wie viel?
  • Was ist es?
  • Woraus besteht es?
  • Wofür wird es verwendet?

So ist beispielsweise die Formulierung "30 Seiten juristische Dokumente" eine viel aussagekräftigere Warenbeschreibung als einfach nur "Dokumente". Fügen Sie bitte so viele Einzelheiten wie möglich bezüglich des Typs, der Funktion und der Anzahl Gegenstände hinzu.

Für weiterführende Informationen zu den zollrechtlichen Bestimmungen besuchen Sie bitte die Website der Canada Border Services Agency. Die Vorschriften gelten für alle Dienstleister.