Druckansicht Saudi-arabischer Zoll kündigt strenge Anforderungen für Angabe von Ursprungs- und Herstellungsland an
Die saudi-arabische Zollbehörde hat strikte Richtlinien erlassen, dass die Angabe zum „Ursprungsland/Herstellungsland“ auf jedem Bestandteil einer Sendung angebracht sein muss (eingeprägt oder mit entfernungssicherem Aufkleber) sowie ferner auch auf die Versandbehälter/Kartons der Waren aufzudrucken ist.Bei Sendungen, die eine Ursprungsbescheinigung erfordern, ist darin die Ursprungsangabe auch deutlich im Feld „Country of Origin/Made in“ einzutragen. Für Sendungen aus Ländern der Europäischen Union muss das genaue Herstellungsland der Ware sowohl auf dem Artikel selbst als auch gegebenenfalls auf der Ursprungsbescheinigung angegeben werden. Insbesondere ist die Angabe EUROPÄISCHE UNION oder EU in der Rubrik „Country of Origin/Made in“ nicht zulässig. Enthält eine Sendung Gegenstände aus verschiedenen Ländern, muss jeder mit seinem Ursprungsland gekennzeichnet werden.
Wenn eine Sendung ohne Angaben zu „Country of Origin/Made in“ eintrifft, wird sie ohne Vorankündigung direkt auf Kosten des Versenders wieder zurückgeschickt.
Die am 1. Februar 2009 in Kraft getretenen neuen Richtlinien gelten für Sendungen, die an allen Grenzübergängen Saudi-Arabiens ankommen, unter anderem Jeddah, Dammam und Riad.

