Druckansicht Chile – neue Richtlinie für Versandpapiere
Wenn Sie nach Chile exportieren, verlangt eine neue Richtlinie jetzt die Angabe der Steuernummer des Empfängers auf Ihren Versanddokumenten. Der chilenische Zoll führte diese neue Anforderung am 1. März 2008 ein. Die Steuernummer (die so genannte 'RUT') Ihres Empfängers wird jetzt für alle Warensendungen (außer Dokumente) nach Chile verlangt und ist auf dem Internationalen Luftfrachtbrief sowie auf der Handelsrechnung anzugeben.
Um die möglichst schnelle Zollfreigabe Ihrer Sendungen nach Chile zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Angabe dieser Nummer sicherzustellen

