Druckansicht Sicherheitsvorkehrungen für Luftfracht


Die Europäische Union hat die bestehende Verordnung (EG) 2320/2002 um die Verordnung (EG) 831/2006 ergänzt, welche die Sicherheitsvorkehrungen für Luftfracht verbessern soll. Diese Verordnung bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei Luftfrachtunternehmen und reglementierten Beauftragten als „Großkundenversender“ (bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor) zu registrieren.

FedEx wird als Luftfrachtunternehmen oder reglementierter Beauftragter diese Verordnung in allen Belangen einhalten. Wir sind deshalb verpflichtet, Ihnen die beigefügte Erklärung zur Unterschrift durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied Ihres Unternehmens oder die in Ihrem Unternehmen für Luftsicherheit verantwortliche Person vorzulegen, damit Sie den Status des Großkundenversenders erhalten.

Die Sicherheitsbestimmungen werden näher in den nationalen Anweisungen des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de) erläutert. Bitte leiten Sie diese an alle Personen in Ihrem Unternehmen weiter, die die neue EU-Versandverordnung kennen müssen. Ferner müssen Sie auch eine Person bestimmen, die in Ihrem Unternehmen für die Anwendung und Kontrolle dieser Anweisungen verantwortlich ist.

Wir möchten Sie daher bitten, die Erklärung schnellstmöglich auszufüllen und an die Faxnummer 069 272 960 777 zurückzusenden. Sie können das Formular auch online von fedex.com/de/acs herunterladen.

Nach dem Eingang Ihrer unterschriebenen Erklärung werden Sie als FedEx Großkundenversender registriert.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Kundendienst unter der Telefonnummer 0800 123 0800 zur Verfügung.