Druckansicht Verpflichtungserklärung Grosskundenversender
| Die Europäische Union hat eine Änderung (EC 831/2006) der bestehenden Verordnung zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für Luftfracht (EC 2320/2002) eingeführt. Die Verordnung bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei Luftfrachtunternehmen und reglementierten Beauftragten als „Grosskundenversender“ zu registrieren. FedEx wird als Luftverkehrsunternehmen oder reglementierter Beauftragter diese Verordnung in allen Belangen einhalten. Wir sind deshalb verpflichtet, Ihnen die beigefügte Erklärung zur Unterschrift durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied Ihres Unternehmens oder die in Ihrem Unternehmen für Luftfahrtsicherheit verantwortliche Person vorzulegen, damit Sie den Status eines Grosskundenversenders erhalten können. Nähere Erläuterungen zu den Sicherheitsbestimmungen enthalten die beigefügten, vom Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigten nationalen Anweisungen. Bitte leiten Sie diese an alle Personen in Ihrem Unternehmen weiter, die die neue EU-Versandverordnung kennen sollten. Ferner müssen Sie auch eine Person bestimmen, die in Ihrem Unternehmen für die Anwendung und Kontrolle dieser Anweisungen verantwortlich ist. Die Registrierung als Grosskundenversender bietet Ihnen den Vorteil einer effizienteren Bearbeitung und Abwicklung sämtlicher Luftfrachtsendungen hinsichtlich der Screening-Anforderungen. Ohne Rücksendung des ausgefüllten Formulars kann sich die Laufzeit Ihrer Sendungen verzögern. Wir möchten Sie daher bitten, die Erklärung schnellstmöglich auszufüllen und an die Faxnummer 061 325 14 56 oder per E-Mail an acsch@fedex.com zurückzusenden. Nach dem Eingang Ihrer unterschriebenen Erklärung werden Sie als FedEx Grosskundenversender registriert. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Kundendienst gerne unter der Telefonnummer 0800 123 800 zur Verfügung. |
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1.1 Worum geht es bei der EU-Verordnung 2320/2002? |
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