Druckansicht e-Learning-Tool für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)


Die Europäische Kommission bietet ein neues interaktives Web-Schulungstool an, mit dem sich Mitarbeiter von Unternehmen die relevanten Kenntnisse der neuen Gesetzgebung in Bezug auf Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO) aneignen und sich über das Verfahren der AEO-Zulassung informieren können. Der AEO-Status erleichtert die Erlangung zollrechtlicher Vereinfachungen und/oder berechtigt zu Erleichterungen bei Sicherheitskontrollen.

Die Einführung des AEO-Prinzips in die Gesetzgebung zu Sicherheit und Sicherung erfolgte durch die Ratsverordnung Nr. 648/2005 und die Kommissionsverordnung Nr. 1875/2006. Die Mitgliedsstaaten sind berechtigt, den AEO-Status an jeden Wirtschaftsbeteiligten zu verleihen, der allgemeine Kriterien in Bezug auf seine Kontrollsysteme, finanzielle Bonität, Compliance-Aufzeichnung sowie Sicherheitsmaßnahmen erfüllt. Der von einem Mitgliedsstaat vergebene Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird von den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt. Allerdings bedeutet das in den anderen Mitgliedsländern keinen automatischen Anspruch auf die in den Zollrichtlinien vorgesehenen Vereinfachungen. Die anderen Mitgliedsstaaten sollen die Vereinfachungen an zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gewähren, wenn diese alle spezifischen Anforderungen für die betreffenden Vereinfachungen erfüllen. Die Gewährung des AEO-Status ist keine zwingende Voraussetzung, wird aber über kurz oder lang als Qualitätskennzeichen (ähnlich der ISO-Zertifizierung) gelten.

Das e-Learning-Tool will detailliert beschreiben, was der AEO ist, welche Vorteile der AEO-Status bietet, wer ihn beantragen sollte und wie die AEO-Zulassung abläuft.

Seit Januar 2008 können AEO-Anträge bei den nationalen Zollbehörden eingereicht werden. 

Um herauszufinden, ob AEO für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, empfiehlt FedEx das Durcharbeiten dieses hervorragenden Informationswerkzeugs. Das Modul für Handeltreibende steht auf der Webseite der Steuer- und Zollunion der Europäischen Kommission zur Verfügung. Sie können es kostenlos herunterladen, indem Sie hier klicken.